Corona-Krise: Welche Fördermittel erhalten Selbstständige?
Ausbleibende Kunden, ausfallende Veranstaltungen, weniger Kaufkraft: Die Corona-Krise trifft jeden mehr oder weniger hart. Die Wirtschaft hat es indes trotz der Lockerungen besonders schwer, wieder auf die Beine zu kommen. Dies gilt insbesondere für die kleinen Betriebe. Der Staat bietet Selbstständigen und Freiberuflern, auch Solo-Selbstständigen, unterschiedliche Formen der ersten Unterstützung an. Hier stellen wir einige davon vor und sprechen auch über finanzielle Fördermittel für Gründer.
Weitere Informationen über Hilfe für Selbstständige in Not finden Sie in unserem Artikel.
Auszahlungen erhalten
Der Bund bietet ein Milliardenpaket, damit die Unternehmen und Freiberufler die Corona-Zeit gut überbrücken, bis die Umsätze wieder den alten Stand erreicht haben. Grundsätzlich gibt es bei den Zahlungen zwei Varianten:
- Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
- Ein Kredit dagegen ist eines Tages zurückzuzahlen.
Außerdem unterstützen Bund, Länder und Kommunen auch bei Steuerstundungen, Mietforderungen, Stromkosten und anderem mehr. Wir kommen darauf zurück.
Soforthilfe und Überbrückungsgeld
Die bisherigen Zuschüsse, die der Bund seit März 2020 ausgibt, waren als Soforthilfe gedacht. Anträge konnten allerdings nur bis Ende Mai gestellt werden. Das angekündigte neue Paket ist als Überbrückungsgeld und damit ausschließlich für die laufenden Betriebskosten der nächsten drei Monate vorgesehen. Lohnkosten sind beispielsweise nicht enthalten. Die Höhe der Gelder variiert je nach Betriebsgröße (Zahl der Mitarbeiter) zwischen 9.000 Euro und 150.000 Euro.
Zuschüsse für Freiberufler
Auch Freiberufler sind von der Krise betroffen, beispielsweise im künstlerischen Bereich. Hier hat der Freistaat Bayern, um ein Beispiel für Hilfen durch die Bundesländer zu nennen, jetzt eine Künstlernothilfe ins Leben gerufen. Die Unterlagen dazu werden einfach online ausgefüllt. Wer Unterstützung braucht, kann Infos auf den Seiten der einzelnen Länder finden.
Kredite
Kredite sind nicht ganz so interessant für ein Unternehmen, weil sie zurückgezahlt werden müssen. Dennoch kann ein Kredit der Firma schnell wieder auf die Füße helfen, sodass die Rückzahlung später kein Problem darstellt. Hier bürgt der Bund bis zu 100 Prozent über die KfW, damit die jeweiligen Banken die Finanzmittel auch vergeben.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld ist eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, Kosten einzusparen beziehungsweise die eigenen Finanzmittel zu erhalten, ohne Entlassungen auszusprechen. Der Bund hat auch hier einen Zuschuss zugesagt und das Kurzarbeitergeld deutlich angehoben. Voraussetzung ist ein Arbeitslohnausfall von über zehn Prozent für mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter.
Grundsicherung beantragen
Die aktuelle Krise sorgt bei vielen dafür, dass sie ihren Unterhalt nicht bestreiten können. Für solche Fälle ist die Grundsicherung da, das Arbeitslosengeld II. Wer bis zum 30. Juni einen Antrag beim Jobcenter stellt, profitiert von niedrigen Hürden; so muss er beispielsweise nicht umziehen und auch die Vermögensprüfung ist nicht so streng wie sonst.
Weitere Unterstützung für Unternehmen
Der Staat hilft jetzt auf mehreren Ebenen. Hierzu einige weitere Informationen.
Steuerliche Erleichterungen
Steuerstundungen helfen in der aktuellen Krise ebenfalls. Außerdem ändert sich der Gewinn und damit kann im Zuge der Einkommensteuererklärung auch die Steuervorauszahlung angepasst werden. Zusätzlich können die Vorauszahlungen von 2019 zurückgeholt werden, wenn ein Verlust ermittelt wird. Am besten tritt man in Kontakt zu einem Steuerberater. Auch ein Einkommenssteuerrechner kann unter Umständen für einen klareren Blick auf die zu zahlenden Steuern sorgen. (Zum Thema Steuersparen siehe auch unsere Steuertipps zur 1-Prozent-Regelung bei dienstlich und privat genutzten Fahrzeugen.)
Unternehmer profitieren außerdem von der abgesenkten Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und (reduzierter Satz) von sieben auf fünf Prozent. In Gaststätten gelten auf Speisen sieben Prozent. Diese Maßnahme gilt bis Ende Juni 2021.
Miet- und anderer Schutz
Derzeit muss niemand Angst haben, dass er gekündigt wird, wenn er bis 30. Juni mit der Miete in Verzug gerät. Hier sind allerdings keine Finanzhilfen zu erwarten, die Miete muss später nachgezahlt werden.
Auch Kredite, Strom- und Gasrechnungen oder Telefonrechnungen können zunächst ausgesetzt werden, sind allerdings später nachzuzahlen. Hierbei unterstützt der Bund ebenfalls nicht.
Ausfallentschädigung
Die sogenannte Ausfallentschädigung greift bei einer Quarantäne oder wenn die Arbeit wegen der Krise nicht ausgeübt werden kann. Wer deswegen nicht zur Arbeit gehen kann beziehungsweise keinen Verdienst mehr erhält, bekommt für diesen Verlust einen Ersatz.
Gründer-Förderungen
Manche Existenzgründung erhält ebenfalls eine kostenlose Förderung. Allerdings ist zum Beispiel die Hilfe der Bundesagentur für Arbeit seit 2012 eine Kann-Regelung und muss nicht gewährt werden.
Für einen Zuschuss stehen Unternehmen mehrere Anlaufmöglichkeiten zur Verfügung. Der Gründungszuschuss ist die wohl bekannteste Variante. Weiterhin können Existenzgründer Zuschüsse zu Investitionen und Beratungen nutzen.
Es ist nicht einfach, auf der Suche nach finanzieller Unterstützung die richtigen Informationen zu finden, weil es sehr viele Förderprogramme von Bund und Ländern, aber auch von der EU gibt. Ein guter Berater kennt sich hier aus. Es gibt im Übrigen auch Steuerberater, die auf das Thema Existenzgründung spezialisiert sind und schon manchen Tipp bereithalten. Die Beratung muss allerdings von dem Gründer mitfinanziert werden, auch wird sie nicht unbegrenzt gefördert.
Das Exist-Gründerstipendium ist für Menschen gedacht, die eine Selbstständigkeit direkt nach dem Studium oder innerhalb einer nicht sehr langen Zeitspanne danach anstreben. Das gilt nicht nur für selbstständige Unternehmer, sondern auch für wissenschaftliche Mitarbeiter und andere.
Viele Start-ups sowie kleine Betriebe, die bisher hohe Hürden überwinden mussten, um an einen Kredit zu kommen (oder diesen nicht erhalten haben), werden derzeit extra gefördert. Da sie noch wenig Gewinn vorweisen können, können sie eine Gewährleistung vom Bund in Anspruch nehmen, um zum Beispiel einen Kredit von der Bank sowie andere Hilfen zu erhalten.
Fazit
Die Unterstützung für Unternehmen ist in Deutschland breit gefächert und wird derzeit ständig nachgebessert. Hilfe durch diese Programme kommt nicht nur Firmen zugute, sondern auch freiberuflich Tätigen, die vorher oftmals außen vor standen. Dabei spielt die staatliche KfW für die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Selbstständige können im Übrigen die Angebote des Bundes, der jeweiligen Länder und Kommunen teilweise kombinieren, aber nicht doppelt erhalten. Insofern müssen sich Unternehmen aller Art am besten selbst darüber informieren, welche Lösungen beziehungsweise Angebote für sie möglich sind und infrage kommen. Außerdem sind Soforthilfen zu versteuern, doch geschieht das erst im Sommer 2021. Bis dahin sollte sich die Situation wieder entspannt haben.