Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer... Wir klären, welche Steuern Sie zahlen und welche Ausgaben Sie steuerlich absetzen können.
Was müssen Freiberufler beim Thema Steuern beachten?
3 Min.
Von Qonto, June 17,2022

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer... Wir klären, welche Steuern Sie zahlen und welche Ausgaben Sie steuerlich absetzen können.
Freiberufler oder auch viele Selbstständige führen ihr Geschäft beziehungsweise Unternehmen nicht selten ganz allein. Oftmals gibt es dann auch für Steuern und Buchhaltung keine Hilfe, denn eine ganze Reihe von ihnen lässt aus Kostengründen die Dienste eines Steuerberaters ungenutzt. Die Honorare für seine Arbeit lassen sich zwar von der Steuer absetzen und wirken damit steuermindernd, das Geld ist allerdings zunächst einmal zu bezahlen.
Ein Geschäftskonto für Freiberufler, das spezialisierte Buchhaltungstools bereit hält, kann daher bei Steuern und Buchhaltung eine wertvolle Hilfe sein.
Steuern selbst erledigen oder Steuerberater nehmen?
Steuern selbst erledigen oder Steuerberater nehmen?
Prinzipiell ist ein Steuerberater für die Steuererklärung, die Voranmeldung der Umsatzsteuer oder den Kontakt zum Finanzamt für die meisten Freiberufler mit kleiner oder auch mittlerer Geschäftsgröße nicht unbedingt erforderlich. Das Thema Steuern ist am Ende bei Weitem nicht so komplex, wie es auf den ersten Blick erscheint. Die Unterstützung des Steuerfachmanns gibt Unternehmern aber immer ein Plus an Zeit für ihr Geschäft oder die Familie und das weitere Privatleben. Und natürlich wissen die Profis von vielen Tipps und Tricks, um Steuern zu sparen. Diese Leistungen können sich also für den Selbstständigen lohnen.
Der Profi nimmt den Unternehmern je nach Vereinbarung
die komplette Buchhaltung inklusive eventueller Gehalts- oder Lohnbuchhaltung, die Steuererklärung im nächsten Jahr oder den Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz oder einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR –
ab. Nur:
Welche Steuern müssen Freiberufler überhaupt zahlen?
Welche Steuern müssen Freiberufler überhaupt zahlen?
Der Status eines Freiberuflers definiert sich über die Zugehörigkeit zu bestimmen Katalogberufen:
im medizinischen Bereich: Apotheker, Ärzte, Krankengymnasten oder Therapeuten Architekten, viele Informatiker oder Ingenieure genauso Anwälte, Notare und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufe aber auch Autoren, Journalisten und Übersetzer oder freie Erzieher
In all diesen Berufen und einigen anderen mehr ist es nicht erforderlich, bei einer unternehmerischen Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden. Damit entfällt folglich die Gewerbesteuer, die viele gewöhnliche Selbstständige ab einem Jahresgewinn oberhalb einer 24.500-Euro-Grenze zu entrichten haben.
Für ihre Einkünfte gilt bei den Angehörigen der freien Berufe anstelle der Gewerbesteuer die normalen Einkommensteuer.
Gut zu wissen: Im Zuge der Corona-Krise haben (Solo-)-Selbstständige und Freiberufler mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (ohne Rückzahlung) in Form von staatlichen Zuschüssen und Steuersenkungen sowie -stundungen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Steuern bei Freiberuflern
Zur
Einkommensteuer kommen noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer oder die Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung
bei den Freiberuflern hinzu.
Wann müssen Freiberufler Umsatzsteuer zahlen und eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Freiberufler können genau wie Selbstständige oder Gewerbetreibende von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden.
Um sie zu beanspruchen, ist es erforderlich, dass die aktuellen Einnahmen beziehungsweise Umsätze oder die des Vorjahres sich unter 22.000 Euro bewegen oder bewegten. Weiterhin darf die Umsatzerwartung für das aktuelle oder das nächste Geschäftsjahr eine 50.000-Euro-Grenze nicht übersteigen.
Dann können selbstständig bzw. freiberuflich Tätige ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen und bieten damit vor allem Privatkunden einen nennenswerten Preisvorteil.
In der Folge entfällt die Möglichkeit, für betriebliche Anschaffungen die gezahlte Mehrwert- oder Umsatzsteuer geltend zu machen oder aufzurechnen.
Freiberufler haben hier die Wahl: Selbst unterhalb der Grenzen können Sie sich für eine umsatzsteuerliche Veranlagung entscheiden.
Das hat besonders bei größeren betrieblichen Anschaffungen Vorteile. Die Voranmeldung muss dann aber auch jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen.
Zunächst geht es bei einem Freiberufler aber immer um die Einnahmen beim Thema Steuern.
Einkommen oder Einkünfte versteuern
Einkommen oder Einkünfte versteuern
Je mehr Geld verdient wird, desto höher steigen die Steuern oder der Steuersatz. Allerdings haben Freiberufler auch viele Möglichkeiten, ihre Steuer zu mindern.
Fahrtkosten (siehe auch 1-Prozent-Regelung für Dienstwagen) Mietkosten Käufe von Waren und Dienstleistungen oder diverse Auswendungen für die Vorsorge
sind alle steuerlich absetzbar, senken das zu versteuernde Einkommen und damit schließlich die Steuerlast.
Im ersten Jahr der freiberuflichen Tätigkeit beruht die Veranlagung ausschließlich auf den individuellen Angaben im Fragebogen für die steuerliche Erfassung, die ein Finanzamt den Freiberuflern zusendet, wenn sie ihre Tätigkeit dort bekanntgeben und quasi anmelden.
Einkommenssteuerermittlung
Einkommenssteuerermittlung
Gewinn oder Einkünfte minus abzugsfähige Ausgaben führen zu den steuerlich relevanten Einnahmen.
Abzugsfähige Ausgaben
Freiberufler unterliegen keinen strengen Buchführungspflichten wie Kaufleute. Sie können ihr Einkommen vereinfacht mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung – der EÜR – ermitteln.
Eine lange Reihe von Ausgabenpositionen oder Kosten in einem Unternehmen ist dabei abzugsfähig – allen voran:
Aufwendungen für die Telekommunikation Fahrt- oder Reisekosten Miete Fahrzeugkosten wie Leasingraten oder die Miet- und Leasingraten für andere bewegliche Güter Versicherungsbeiträge zum Beispiel für Haftpflicht und Krankenversicherung mögliche Beiträge für IHK oder HWK Schuldzinsen und Werbekosten
Dabei immer beachten: Enthalten die beruflichen Kosten private Anteile, sind diese jeweils abzugrenzen und abzuziehen.
Überschreitet der Endbetrag der EÜR dann 2020 bei Alleinstehenden die Höhe von 9408 Euro muss Einkommensteuer gezahlt werden. Für Paare oder Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Je stärker der Einkommensbetrag darüber hinaus anwächst, desto mehr Steuern werden fällig.
Nach der anfänglichen Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und spätestens nach der ersten Steuererklärung sollten Freiberufler damit rechnen, dass sie vom Finanzamt zu Einkommensteuervorauszahlungen aufgefordert werden.
Einkommensteuervorauszahlung
Die Vorauszahlung wird dann jeweils zum 10. des letzten Monats eines Quartals fällig: also im März, im Juni, im September und im Dezember.
Für die Höhe dient entweder die eigene Schätzung im Fragebogen oder eine Schätzung aufgrund der letzten Veranlagung als Basis.
AUTORIN
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