Professionelles Auftreten fängt in der Geschäftswelt mit ordentlicher Kleidung an. Obwohl Dresscodes mittlerweile weniger streng sind, erfordern bestimmte Anlässe nach wie vor klassische Business-Kleidung. Je nach Arbeitsbereich sind die Regeln mal weniger streng, mal ist Arbeits- oder Sicherheitskleidung oder sogar Uniform vorgeschrieben. Die Kosten für die Anschaffung und Pflege der Arbeitskleidung tragen Sie in der Regel selbst.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: Was müssen Sie beachten?

Steuerrechtliche Definition: Was ist Arbeitskleidung?
Ausgaben für typische Arbeits- oder Berufskleidung können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Bürgerliche Kleidung
Konkret bedeutet das, Sie kaufen sich als Unternehmer oder Unternehmerin einen Anzug oder ein Kostüm, das Sie beispielsweise bei Terminen mit Kunden und Kundinnen, Banken oder Investoren und Investorinnen anziehen.
Typische Arbeitskleidung
In vielen Berufen ist Arbeits- oder Berufskleidung, Dienstkleidung oder Schutzkleidung Pflicht. In diesem Fall spricht das Steuerrecht von „typischer Arbeitskleidung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer Eigenart zur beruflichen Verwendung bestimmt und notwendig ist“.
- Uniformen
- die Richterrobe
- der Talar eines Pfarrers
- Amtstrachten
- Kleidung mit Firmenlogo
- uniformähnlichen Kleidung (bspw. in der Gastronomie oder dem öffentlichen Dienst)
- Bauhelme, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe
- Kittel für Ärzte und Pflegekräfte
- Schutzkleidung gegen Hitze oder Chemikalien
Kein Werbungskostenabzug
Rechtliche Grauzone
Die Grenze zwischen steuerlich abzugsfähiger und privater, steuerlich nicht abzugsfähiger Kleidung ist strittig.
Wie können Sie Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?
Erfüllt die Kleidung die Voraussetzungen, um bei der Steuer als Arbeitskleidung anerkannt zu werden, können Sie neben Ihren Ausgaben für den Kauf auch Reinigungs- und Reparaturkosten für Berufskleidung als Werbungskosten geltend machen.
Wo wird die Arbeitskleidung in der Steuererklärung eingetragen?
Um Ihre Aufwendungen für Arbeitskleidung als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin geltend zu machen, addieren Sie sämtliche Ausgaben für Anschaffung, Reinigung in Instandhaltung und tragen diese in der Anlage N unter „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ bei den weiteren Werbungskosten (sonstiges, Zeile 46) in Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Pauschalversteuerung von Arbeitsmitteln
Können Sie keine entsprechenden Belege vorweisen, können Sie die Aufwendungen für Arbeitskleidung als Pauschale für Anschaffung, Reinigung und Reparatur von der Steuer absetzen.
Überlassung und Zuschüsse
Reinigungs- und Reparaturkosten für Arbeitskleidung
Geben Sie Ihre Arbeitskleidung in die Reinigung oder bringen Sie diese zum Änderungsschneider:in, lassen Sie sich Ihre Ausgaben mit einer Quittung belegen, um sie in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Wie berechne ich meine Waschkosten?
Waschen Sie Ihre Arbeitskleidung zu Hause in der eigenen Waschmaschine, dürfen Sie die Aufwendungen für die Reinigung für die Steuer schätzen.
- Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
- Wie viel wiegt Ihre Arbeitskleidung?
- Wie waschen Sie Ihre Wäsche? (Kochwäsche, Buntwäsche, Feinwäsche)
- Benutzen Sie einen Wäschetrockner?
- Bügeln Sie Ihre Wäsche?
Berücksichtigt wird die Gesamtmenge der angefallenen Arbeitskleidung innerhalb eines Kalenderjahres. Für Kochwäsche, Buntwäsche und pflegeleichte Wäsche werden unterschiedliche Lademengen anerkannt: Bei Kochwäsche/Buntwäsche bis 5 kg und bei pflegeleichter Wäsche bis 2,5 kg.
Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
WASCHEN | |||||||||
Kochwäsche (90 Grad) | 0,77 | 0,50 | 0,43 | 0,37 | |||||
Buntwäsche (60 Grad) | 0,76 | 0,48 | 0,41 | 0,35 | |||||
Pflegeleichte Wäsche | 0,88 | 0,60 | 0,53 | 0,47 | |||||
TROCKNEN | |||||||||
Ablufttrockner | 0,41 | 0,26 | 0,23 | 0,19 | |||||
Kondenstrockner | 0,55 | 0,34 | 0,29 | 0,24 | |||||
DAMPFBÜGELN | 0,07 | 0,05 | 0,05 | 0,05 |
Quelle: Kanzlei-pfalz.de
Beispielrechnung Reinigungskosten
Eine Ärztin lebt mit ihrem Lebensgefährten in einem gemeinsamen Haushalt. Abzüglich ihres Jahresurlaubs ist die Ärztin 46 Wochen im Jahr im Dienst. Pro Woche werden cirka 5 kg Arbeitskleidung gewaschen: 2,5 kg Kochwäsche und 2,5 kg Buntwäsche an. Die gesamte Arbeitskleidung wird im Ablufttrockner getrocknet. Gebügelt wird nur die Buntwäsche.
- 46 Wochen à 2,5 kg Kochwäsche x 0,50 €/kg = 57,50 €
- 46 Wochen à 2,5 kg Buntwäsche x 0,48 €/kg = 55,20 €
- 46 Wochen à 5,0 kg Ablufttrockner x 0,26 €/kg = 59,80 €
- 46 Wochen à 2,5 kg Bügelwäsche x 0,05 €/kg = 5,75 €
Insgesamt kann die Ärztin für das Kalenderjahr also 178,25 € Reinigungskosten für ihre Arbeitskleidung bei der Steuer geltend machen.
Arbeitskleidung als Selbstständiger oder Unternehmen versteuern
Selbstständige und Unternehmen erfassen Ausgaben für Arbeitskleidung in ihrer Buchhaltung als betrieblichen Aufwand, der den Gewinn und damit die Steuerbelastung mindert. Die Berufsbekleidung wird entsprechend in der Steuererklärung für die Einkommen- bzw. die Körperschaftsteuer berücksichtigt.
Fazit: Arbeitskleidung von der Steuer absetzen
Angestellte können eigene Aufwendungen für typische Arbeitskleidung, die ausschließlich zur beruflichen Verwendung bestimmt und notwendig ist, in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zu diesen Ausgaben zählen neben den Anschaffungskosten auch Reinigungs- und Instandhaltungskosten.
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