Werbungskosten
Wenn es um die Einkommensteuererklärung geht, sind Werbungskosten für Arbeitnehmer:innen besonders wichtig. Es handelt sich dabei um alle Ausgaben, die Sie beruflich tätigen, um Ihr Einkommen zu verdienen und zu sichern. Das reicht von Fahrtkosten über Arbeitsmittel bis hin zu Fortbildungen – die Liste ist lang.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau zu den Werbungskosten zählt und wie Sie diese clever in Ihrer Steuererklärung einsetzen können.
Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Ausgaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätigen, um ihre Einkünfte zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Dadurch können Arbeitnehmer:innen ihre Einkommensteuer senken und effektiv Steuern sparen.
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Was ist die Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale, auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekannt, ist ein Betrag, den das Finanzamt automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.
Für das Steuerjahr 2024 beträgt dieser Pauschbetrag 1.230 € pro Person. Das bedeutet, dass allen Arbeitnehmenden mindestens dieser Betrag an Werbungskosten zugestanden wird, ohne dass einzelne Ausgaben nachgewiesen werden müssen.
Was gehört alles zu den Werbungskosten?
Zu den Werbungskosten gehören zahlreiche beruflich bedingte Ausgaben. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kategorien:
- Arbeitskleidung
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
- Bewerbungskosten
- Bewirtungskosten
- Büroeinrichtung
- Dienstkleidung
- Dienstreisen
- Doppelte Haushaltsführung
- Kosten für die Erstellung der Steuererklärung
- Fahrtkosten
- Fortbildungskosten
- Lerngemeinschaften
- Telefon- und Internetkosten
- Umzugskosten
- Unfallkosten
- Vermietung und Verpachtung
Arbeitskleidung
Typische Berufskleidung wie Uniformen, Schutzausrüstung oder spezielle Arbeitsschuhe können vollständig als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Reinigungskosten solcher Kleidung.
Wichtig ist, dass die Kleidung nahezu ausschließlich für den Beruf geeignet ist. Normale Alltagskleidung, selbst wenn sie ausschließlich im Büro getragen wird, zählt nicht dazu. Die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen: Was müssen Sie beachten?
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur, Werkzeuge oder Büromaterial können vollständig als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden.
Bei Anschaffungskosten über 952 € netto (Stand 2024) müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auch das Handy von der Steuer absetzen ist möglich, wenn es beruflich genutzt wird. Bei gemischter Nutzung muss der private Anteil geschätzt werden.
Arbeitszimmer
Für 2024 gelten folgende Regelungen:
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage), ohne dass ein separates Arbeitszimmer notwendig ist.
- Fester Jahresbetrag: 1.260 €, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Unbegrenzter Abzug: Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können alle Kosten abgesetzt werden.
Die tatsächlichen Kosten müssen nur nachgewiesen werden, wenn Option 3 gewählt wird.
>> Homeoffice steuerlich absetzen 2024: Mit unserer Checkliste
Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sind in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Es gibt keine Obergrenze für den Abzug dieser Kosten im Jahr 2024.
Bewerbungskosten
Sämtliche Ausgaben für Bewerbungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu gehören Kosten für Bewerbungsmappen, Kopien, Fotos, Porto, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und sogar Kosten für einen Bewerbungscoach.
Diese Kosten sind in voller Höhe absetzbar, eine Pauschale gibt es nicht.
Bewirtungskosten
Beruflich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70 % absetzbar. Eine Bewirtungsquittung mit Angabe des Anlasses und der bewirteten Personen ist erforderlich.
Büroeinrichtung
Kosten für Büromöbel und -ausstattung, die im Homeoffice oder im beruflichen Arbeitszimmer genutzt werden, sind vollständig absetzbar. Bei Anschaffungskosten über 952 € netto (Stand 2024) muss eine Abschreibung über mehrere Jahre erfolgen.
Dienstkleidung
Spezielle Dienstkleidung, die nicht privat getragen werden kann, ist vollständig als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt auch für Reinigungskosten. Es gibt keine Pauschale; die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.
Dienstreisen
Für 2024 gelten folgende Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen:
- 28 € für jeden vollen Reisetag (24 Stunden Abwesenheit)
- 14 € für An- und Abreisetage sowie bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
Fahrtkosten und Übernachtungskosten können in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden. Bei Nutzung des eigenen PKW gilt eine Pauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
>> Fahrtkosten mit Kilometerpauschale absetzen
Doppelte Haushaltsführung
Kosten für eine beruflich bedingte zweite Wohnung am Arbeitsort können als Werbungskosten abgesetzt werden. Für 2024 gilt:
- Mietkosten: bis zu 1.000 € monatlich
- Verpflegungspauschale: 14 € täglich für die ersten drei Monate
- Familienheimfahrten: eine Fahrt pro Woche (Entfernungspauschale)
Kosten für die Erstellung der Steuererklärung
Ausgaben für Steuerberatung oder Steuersoftware sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Es gibt keine Obergrenze für diese Kosten im Jahr 2024.
Fahrtkosten
Für 2024 gilt die folgende Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:
- 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
- 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
Diese Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
>> Unser Ratgeber zur Entfernungspauschale
Fortbildungskosten
Ausgaben für berufliche Weiterbildungen, Seminare und Kurse sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Lerngemeinschaften
Kosten für berufsbezogene Lerngruppen oder Arbeitsgemeinschaften können in voller Höhe geltend gemacht werden. Dies umfasst Raummieten, Arbeitsmaterialien und ggf. Fahrtkosten. Eine Pauschale existiert nicht.
Telefon- und Internetkosten
Beruflich veranlasste Kommunikationskosten sind absetzbar. Bei privater Mitnutzung kann für 2024 entweder ein pauschaler Anteil von 20 % der Gesamtkosten (maximal 20 € pro Monat) oder die tatsächlichen beruflichen Kosten geltend gemacht werden.
Umzugskosten
Beruflich bedingte Umzugskosten können abgesetzt werden. Für 2024 gelten folgende Pauschalen:
- Umzugskostenpauschale: 886 € für Alleinstehende, 1.773 € für Verheiratete
- Zusätzlich 590 € für jede weitere Person im Haushalt
Alternativ können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
Unfallkosten
Unfallkosten auf beruflichen Fahrten können vollständig als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie nicht von einer Versicherung erstattet werden. Es gibt keine Pauschale; die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.
Vermietung und Verpachtung
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können alle Kosten, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören Zinsen für Kredite, Instandhaltungskosten, Versicherungen und Verwaltungskosten.
Wo muss man Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen?
Werbungskosten werden in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Hier können Sie alle beruflich veranlassten Ausgaben detailliert aufführen.
Es ist wichtig, die Belege für diese Ausgaben aufzubewahren, da das Finanzamt Nachweise anfordern kann.
Was sind keine Werbungskosten?
Nicht alle Ausgaben, die mit dem Beruf in Verbindung stehen, sind als Werbungskosten absetzbar. Beispiele für nicht abzugsfähige Kosten sind:
- Normale Alltagskleidung, auch wenn sie im Büro getragen wird
- Kosten für die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium (diese gelten als Sonderausgaben)
- Private Ausgaben, die nur einen geringen beruflichen Bezug haben
- Bußgelder oder Strafen, auch wenn sie auf Dienstfahrten entstanden sind
Wann lohnt es sich, Werbungskosten anzugeben?
Es lohnt sich, Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben, wenn die tatsächlichen Kosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Liegen Ihre beruflichen Ausgaben unter diesem Betrag, wird automatisch die Pauschale angesetzt. Übersteigen Ihre Werbungskosten diesen Betrag, können Sie durch die detaillierte Auflistung Ihrer Ausgaben Ihre Steuerlast weiter reduzieren.
Wie viel Werbungskosten kann man absetzen ohne Nachweis?
Ohne Nachweis können Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2024) als Werbungskosten geltend machen. Dieser Betrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben. Für höhere Beträge müssen Sie Ihre Ausgaben einzeln nachweisen und in der Steuererklärung angeben.