Bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen ist es für Selbstständige, Unternehmer:innen und Gründer:innen wichtig, ein klares Bild davon zu haben, welche Kosten steuerlich absetzbar sind und vor allem in welcher Höhe dies möglich ist.
Dabei gibt es gute Nachrichten: Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Fortbildungskosten existiert keine Höchstgrenze. Dies bietet eine große Chance, in Ihre berufliche Entwicklung zu investieren, ohne dabei die finanzielle Belastung zu vernachlässigen.
Hier ein Überblick über die verschiedenen Pauschalen, die im Rahmen von Fortbildungskosten eine Rolle spielen:
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Pauschale für Informationsbeschaffung: Hierzu zählen Ausgaben für Internet und Telefon. Dabei kann ein Pauschalbetrag von 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal jedoch 20 Euro pro Monat, abgesetzt werden. Das ergibt eine maximale Jahrespauschale von 240 Euro. Beachten Sie jedoch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Pauschale gibt, sie wird jedoch in der Regel von den Finanzämtern akzeptiert.
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Ausgaben für Laptop oder Computer: Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur und Büromaterialien sind in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar. Liegt der Kaufpreis des Geräts unter 490 Euro, können Sie den gesamten Betrag innerhalb eines Jahres absetzen. Bei einem höheren Kaufpreis verteilt sich die Abschreibung auf drei Jahre.
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Reisekostenpauschale: Für die Fahrtkosten zur Fortbildung können Sie 30 Cent pro gefahrenen Kilometer oder den tatsächlichen Kilometer-Kostensatz des eigenen Fahrzeugs geltend machen. Diese Pauschale berücksichtigt sowohl den Hin- als auch den Rückweg. Wichtig ist, dass Sie die Fahrtkosten auch tatsächlich selbst getragen haben.
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Übernachtungspauschale: Diese können in voller Höhe und unbegrenzt abgesetzt werden, sofern sie durch Belege nachgewiesen werden. Beachten Sie jedoch, dass nur die reinen Übernachtungskosten und nicht das Frühstück abzugsfähig sind. Wenn Sie keine Hotelrechnung vorlegen können, dürfen Sie eine Übernachtungspauschale von 20 Euro pro Nacht für Übernachtungen innerhalb Deutschlands ansetzen.
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Verpflegungspauschale: Für Fortbildungstage können Sie auch Verpflegungspauschalen geltend machen. Es gelten 12 Euro für An- und Abreisetage und 24 Euro für vollständige Fortbildungstage.
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Reisenebenkosten: Dazu zählen Aufwendungen wie Gepäckkosten, Parkplatzkosten oder Mautgebühren. Hier sind die tatsächlich entstandenen Kosten abzugsfähig.
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Unfallkosten: Sollten Sie auf dem Weg zur Fortbildung oder währenddessen einen Unfall erleiden, können die daraus resultierenden Schadenskosten ebenfalls zu den Werbungskosten gezählt werden.
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Homeoffice-Pauschale: Wenn Sie sich im Rahmen Ihres Studiums, einer Ausbildung oder Weiterbildung hauptsächlich zu Hause weiterbilden, steht Ihnen eine Tagespauschale von 6 Euro pro Tag (maximal jedoch 1.260 Euro im Jahr) zu. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie mehr Zeit am heimischen PC verbringen als in Vorlesungen oder im Präsenzunterricht.
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Arbeitszimmer: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind in der Regel nicht absetzbar, es sei denn, es bildet den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit. In bestimmten Fällen, wie während einer Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, können die Kosten bis zu einem Betrag von 1.250 Euro abgesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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Teilnahmegebühren: Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildung, einschließlich Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, können komplett bei den Werbungskosten angegeben werden.
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Finanzierungskosten: Sollten Sie für die Fortbildung ein Darlehen aufnehmen müssen, sind die Zinsen im jeweiligen Zahlungsjahr abzugsfähig. Die Darlehenstilgung selbst ist allerdings nicht absetzbar.
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Umschulungskosten: Wenn Sie eine Umschulung absolvieren, um in einem neuen Berufsfeld Fuß zu fassen, können die dabei entstehenden Kosten in voller Höhe abgesetzt werden.
Diese Pauschalen bieten Ihnen eine gute Orientierung, um die verschiedenen Kosten, die bei einer Fortbildung anfallen, steuerlich optimal geltend zu machen. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihre Investition in Ihre berufliche Entwicklung nicht nur fachlich, sondern auch finanziell vorteilhaft ist.
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