Es ist eine Herausforderung, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren – insbesondere für Eltern, die ihr Geld mit einer selbstständigen Tätigkeit verdienen. Dennoch wollen viele Paare weder auf das eine noch auf das andere verzichten. Um ihren Wünschen und Bedürfnissen nachzukommen, hat das Bundeskabinett im Mai 2020 neue Regeln für den Bezug des Elterngeldes beschlossen.
Die zulässige Arbeitszeit bei Elterngeldbezug wurde erhöht, der Partnerschaftsbonus ist jetzt flexibler nutzbar und Eltern von Frühgeborenen erhalten mehr Unterstützung. Stimmen Bundestag und Bundesrat diesen Regelungen zu, gelten die Neuregelungen ab 2022. Zusätzlich treten rückwirkend zum 1. März 2020 Sonderregelungen in Kraft, um zu vermeiden, dass Eltern infolge der Corona-Krise Einbußen beim Elterngeld entstehen.