Bei einem Job im Angestelltenverhältnis haben Eltern bei der Gründung einer Familie das Recht auf Elternzeit und damit die Möglichkeit, in den ersten Monaten nach der Geburt voll und ganz für ihren Nachwuchs da zu sein. Mit dem Elterngeld erhalten sie zusätzlich auch ein Stück finanzielle Sicherheit. Eltern, die selbstständig tätig sind, steht natürlich auch Elterngeld zu. Ein Anspruch auf Elternzeit jedoch nicht. Ihre Einnahmen sind meist ausschließlich von ihrem beruflichen Engagement abhängig. Zeit, die der Kinderbetreuung gewidmet wird, führt zu finanziellen Verlusten – sowohl bei ihrem Einkommen als auch später bei der Berechnung ihres Rentenanspruchs.
Selbstständigkeit und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren

Gleichzeitig birgt Zeit, die der Kinderbetreuung gewidmet wird, das Risiko, Kund:innen zu vernachlässigen und sie an die Konkurrenz zu verlieren. Nur wenige können es sich daher leisten, eine Auszeit zu nehmen. Dieser Nachteil kann aber zugleich ein Vorteil sein. Während es für Angestellte nach der Elternzeit meist nicht einfach ist, wieder in den Job zu finden, waren Selbstständige meist gar nicht erst „raus“. Darüber hinaus können Selbstständige, Freelancer und Freiberufler:innen sich ihre Zeit flexibler einteilen. Dennoch bleibt es eine große Herausforderung, Selbstständigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen – aber es ist nicht unmöglich!
Selbstständigkeit und Kinderbetreuung: Strategische Planung und Selbstmanagement
Um den Spagat zwischen Selbstständigkeit und Kinderbetreuung zu meistern, brauchen Sie einen guten Plan und viel Disziplin. Überlegen Sie im Vorfeld ganz genau, welche Aufgaben Sie im Job beispielsweise an Ihre Angestellten oder Partner:innen abgeben können. Das verschafft Ihnen Luft, sich um die wirklich wichtigen Aufgaben und Projekte zu kümmern und Zeit, um Ihre Stammkundschaft nicht zu vernachlässigen. Viele Aufgaben können Sie möglicherweise auch an externe Dienstleister:innen outsourcen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie sich diese Art der Entlastung finanziell auch leisten können – Dienstleister:innen möchten schließlich auch noch bezahlt werden.
Sie werden wohl nicht darum herum kommen, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Viele Selbstständige erledigen einen Teil ihrer Arbeit, wenn die Kinder schlafen. Im schlimmsten Fall müssen Sie Nachtschichten einlegen, um Ihre Arbeit zu schaffen. Um zu verhindern, dass die Qualität Ihrer Arbeit, aber auch die Betreuung der Kinder auf Dauer leiden, überlegen Sie sich gut, was in der zur Verfügung stehenden Zeit tatsächlich machbar ist. Neue Projekte müssen Sie gegebenenfalls zugunsten von Kund:innen, die einen großen Anteil Ihrer Einnahmen sichern, erst einmal ablehnen. Ihre Priorität sollte darin liegen, sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit Ihren wertvollsten Kund:innen, weiterhin reibungslos läuft. Im Idealfall zeigen Ihre Kund:innen Bereitschaft, sich auf die neue Situation einzustellen. Diese Bereitschaft können Sie steigern, in dem Sie Termine und Fristen so gestalten, dass es zu keinen Absagen, geplatzten Treffen oder gerissenen Deadlines kommt. Geben Sie Ihren Kund:innen keinen Grund zur Beschwerde, dann werden Sie Ihnen sicher gerne entgegenkommen.
Vertretungslösungen
Wer eine Vertretung einstellt, um seine Selbstständigkeit während der Kinderbetreuung am Laufen zu halten, muss bedenken, dass Einkünfte, die mit dieser Vertretung erwirtschaftet werden, auf das Elterngeld angerechnet werden. Können Sie nicht alle Kund:innen selbst betreuen, dann beginnen Sie zu priorisieren. Um die wertvollsten Kund:innen kümmern Sie sich weiterhin persönlich. Anderen zeigen Sie Ihre Wertschätzung und Ihr Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit, in dem Sie ihnen für den Übergang einen zuverlässigen Kontakt aus Ihrem Netzwerk empfehlen. Klar, müssen Sie damit rechnen, Kund:innen zu verlieren. Allerdings können Sie sich zugutehalten, ihn in gute Hände übergeben zu haben und dass Sie sie nicht aus Unzufriedenheit verloren haben.
Selbstständigkeit und Kinderbetreuung: Vorteile und Nachteile
Der wohl größte Vorteil der Selbstständigkeit liegt in der freien Zeiteinteilung. Sie bestimmen unabhängig, wann und wo Sie welche Arbeiten erledigen. Klar, gibt es Fristen und vereinbarte Deadlines, die Sie einhalten müssen. Sie sind aber an keine festen Bürozeiten gebunden. Sie können, wenn es sein muss auch einmal eine Nachtschicht einlegen oder das Wochenende nutzen, um aufzuarbeiten, was liegen geblieben ist. Dieser Vorteil macht sich für werdende Mütter sowohl in der Schwangerschaft als auch nach der Geburt bezahlt. Sie teilen sich ihre Zeit flexibel ein, können Arzttermine und Vorbereitungen für das Baby mit ihren beruflichen Terminen abgleichen, sodass nichts zu kurz kommt. Das Gleiche gilt natürlich auch für selbstständige werdende Väter, die optimal bei den vielen Aufgaben unterstützen können.
Ist das Kind auf der Welt, arbeiten Sie im Homeoffice und passen Ihre Arbeitszeit an den Rhythmus Ihres Babys an. Oder Sie nehmen es mit in Ihr Büro. So oder so, wird die Zeit mit Sicherheit eine große Herausforderung – Selbstständige sind es jedoch gewohnt, sich um alles selbst zu kümmern, sich ihre Zeit effektiv einzuteilen und auch unter Druck zu funktionieren.
Wird ein Kind krank, müssen sich Eltern, die ihr Kind in die Kita oder eine andere Art der Kindertagespflege geben, selbst kümmern. Kranke Kinder müssen zuhause bleiben. Eltern, die ihr Geld mit nicht selbstständiger Arbeit verdienen, stehen bei mehr als zwei Kindern zwar maximal 25 freie Tage im Jahr pro Elternteil bei Krankheit ihres Kindes zu. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage pro Jahr und pro Kind. Diese Tage sind aber auch schnell verbraucht. Selbstständige haben hier den Vorteil, auch zuhause arbeiten zu können und sich dabei gleichzeitig um ihr krankes Kind zu kümmern.
Selbstständigkeit und Kinderbetreuung: Was sind die Nachteile?
Arbeiten als Selbstständige:r mit Kind hat natürlich auch seine Nachteile. Sie können zwar im Homeoffice arbeiten, um für Ihr Kinder da zu sein und gleichzeitig Ihre Arbeit nicht zu vernachlässigen. In der Realität sieht es aber meist so aus, dass eine Tätigkeit im Homeoffice von der Familie, insbesondere von Kindern häufig falsch wahrgenommen wird. Obwohl Sie zuhause sind, sind Sie in der Zeit nicht verfügbar. Bis sich alle an diese Tatsache gewöhnt haben und Sie in Ruhe arbeiten können, kann es eine Weile dauern.
Freelancer, Freiberufler:innen und Selbstständige arbeiten in der Regel länger als Angestellte. Klar, wer alles alleine regeln muss, und keine Möglichkeit, hat Aufgaben abzugeben oder Mitarbeitende einzustellen, kommt mit Nine-to-Five nicht besonders weit. Hier müssen Sie aufpassen, dass Sie neben der Kinderbetreuung nicht ständig arbeiten, nicht zu viele Nachtschichten einlegen und sich auch mal freie Tage gönnen. Auf Dauer wird die Qualität Ihrer Arbeit sonst unter dem hohen Pensum leiden.
Ebenso können Selbstständige gerade in der Gründungsphase von freien Abenden und Wochenenden oder bezahltem Urlaub nur träumen. Selbstständige verdienen eben nur Geld, wenn sie auch arbeiten. Gerade mit Kindern entsteht Ihnen schnell ein Nachteil, wenn freie Zeiten zugunsten des Jobs ausfallen oder jedes Mal hart erkämpft werden müssen.
Alternative Formen der Kinderbetreuung
Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, um ihren Nachwuchs unterzubringen und so Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Realität sieht meist allerdings ganz anders aus. Aufgrund höherer Geburtenzahlen und Zuwanderung steigt die Zahl der Kinder. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) fehlten 2018 daher 273.000 Kitaplätze in Deutschland – insbesondere in den alten Bundesländern.
Hinzu kommt, dass die Betreuungszeiten in Kitas häufig eingeschränkt sind. Nach Angaben des Ländermonitors öffnen die Kitas bundesweit zwischen 7:00 und 7:30 Uhr und schließen zwischen 16:30 und 18:00 Uhr (Stand März 2018). Im Vergleich mit den alten Bundesländern kommen die Öffnungszeiten der Kitas im Osten Deutschlands den Eltern mehr entgegen: Knapp 80 Prozent öffnen bereits vor 7:00 Uhr, und 90 Prozent schließen zwischen 16:30 Uhr und 18:00 Uhr. In Westdeutschland müssen sie rhr Kind häufig sogar noch vor 16:30 Uhr wieder abholen. Wer einen Termin am späten Nachmittag oder abends wahrnehmen muss, braucht hier also eine Alternative, die mehr Flexibilität bietet. Das gleiche gilt im Krankheitsfall: Ist Ihr Kind krank, darf es nicht in die Kita und Sie müssen die Betreuung selbst übernehmen.
Selbstständige haben häufig einen anderen, vor allem flexibleren Bedarf an Betreuungsangeboten. Freunde und Familie springen sicherlich gerne einmal ein. Um Ihrem Job gerecht zu werden und für Ihre Kund:innen da zu sein, brauchen Sie aber eine zuverlässige Form der Kinderbetreuung. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die es Ihnen ermöglichen Job und Kind unter einen Hut zu kriegen.
Kindertagespflege
Wenn es mit der Unterbringung in einer Kita nicht klappt oder Sie keine Kita finden, deren Öffnungszeiten zu Ihrem Terminkalender passen, können Sie Ihr Kind alternativ in der Kindertagespflege unterbringen. Laut Tagesbetreuungsausbaugesetz gilt die Kindertagespflege, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater geleistet wird, als gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung in der Kita. Entsprechend besteht auch hier ein rechtlicher Anspruch. Im Gegensatz zur Kita bietet Ihnen diese Form der Unterbringung deutlich mehr Flexibilität. Gleichzeitig erfährt Ihr Kind in einer Gruppe von maximal fünf Kindern eine individuellere Förderung in einem meist familiären Umfeld. Tagespflegepersonen benötigen eine fachliche Qualifikation, eine Pflegeerlaubnis und müssen dem Jugendamt gegenüber geeignete Räumlichkeiten nachweisen. Ihr Kind ist also in den besten Händen.
Babysitter:in
Babysitter:innen eignen sich insbesondere für die stundenweise, flexible Betreuung. Idealerweise bauen Sie sich ein Netz auf, damit Sie mehrere Optionen haben. Eine pädagogische Qualifikation dürfen Sie hier natürlich nicht erwarten. Bei Babysitter:innen handelt es sich in der Regel um Schülerinnen und Schüler oder Studierende, die sich etwas dazu verdienen möchten.
Nanny oder Haushälter:in
Mit einer Nanny, einer Haushälterin oder einem Haushälter schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Ihr Kind wird individuell in vertrautem Umfeld bei Ihnen zuhause betreut. Dadurch sparen Sie wertvolle Zeit und Ihre Kinder werden sich über die extra Stunde Schlaf sicher auch freuen. Gleichzeitig übernimmt die Nanny weitere, leichte Aufgaben im Haushalt, um Sie zu entlasten. Das können beispielsweise Einkäufe, Aufräumen der Kinderzimmer oder Fahrdienste für die Kinder sein. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie Ihre Kinder im Gegensatz zur Kita und der Kindertagespflege auch im Krankheitsfall betreut. Diesen Service lässt sie sich natürlich entsprechend vergüten. Bei einer 40-Stunden-Woche verdient sie im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.500 € netto im Monat. Das Gehalt variiert je nach Qualifikation, Erfahrung und Anzahl der zu betreuenden Kinder.
Au Pair
Ebenfalls individuell, fachlich aber häufig wenig qualifiziert und zeitlich begrenzt, dafür ein wenig preiswerter ist ein Au Pair, das Sie und Ihre Familie im Alltag unterstützt. Zu den Aufgaben zählt überwiegend die Betreuung der Kinder sowie ebenfalls leichte Haushaltsaufgaben. In Deutschland ist der Umfang der Unterstützung auf maximal 30 Stunden pro Woche und sechs Stunden am Tag begrenzt. Darüber hinaus müssen Sie bei einem Au Pair 1,5 zusammenhängende freie Tag pro Woche und vier Wochen Urlaub im Jahr einplanen.
Kinderbetreuung von der Steuer absetzen
Coworking Spaces
Angestellte in einem Bürojob können in immer mehr Unternehmen auf Eltern-Kind-Büros zurückgreifen. Das können Selbstständige leider nicht. Alternativ können Sie sich aber einen Coworking Space suchen, der eine Kinderbetreuung mit anbietet. Hier gibt es deutschlandweit die unterschiedlichsten, pädagogische Ansätze. Die einen bieten einen Babysitter-Service an, mit dem Sie stundenweise entlastet werden. Andere bieten die Ganztagesbetreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater oder auch staatlich geprüfte Erzieher:innen an. Hier sparen Sie auf dem Weg ins Büro einen Umweg, um Ihren Nachwuchs bei der Kinderbetreuung abzugeben. Außerdem ist die Betreuung immer in Ihrer Nähe: So können Sie beispielsweise Ihre Mittagspause gemeinsam mit Ihrem Kind verbringen. Gleichzeitig haben Sie die Ruhe zum arbeiten und können sich ein Netzwerk mit anderen Eltern aufbauen.
Hieraus ergeben sich nicht selten weitere Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Es entstehen immer häufiger Elterninitiativen, in denen sich selbstständige Väter und Mütter gegenseitig unterstützen und zum Beispiel reihum die Betreuung der Kinder übernehmen.
Businessmodell „eigene Kita“ oder Tagesmutter/Tagesvater
Als Elternteil wissen Sie genau, wie wichtig die zuverlässige Betreuung von Kindern ist. Sie wissen aber auch, dass das für Selbstständige nicht immer ganz einfach ist. Wenn Sie eigene Kinder haben und überlegen, sich selbstständig zu machen statt nach der Elternzeit in Ihr Angestelltenverhältnis zurückzukehren, bietet sich hier die perfekte Gelegenheit. Der Bedarf ist definitiv da. Zudem sind Sie als Elternteil ja quasi bereits qualifiziert. Ein bisschen mehr gehört natürlich schon dazu. Die Finanzierung muss stehen, Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, müssen Kontakt zur Sozialbehörde herstellen, die passenden Räume finden, fertigstellen und einrichten oder neu bauen, Ihre pädagogischen Kenntnisse nachweisen und Ihre Kita entsprechend vermarkten.
Sich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig zu machen ist vergleichsweise weniger komplex. Nichtsdestotrotz gibt es hier aber ebenfalls einiges zu beachten. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz müssen alle Personen, die als Tagesmutter oder Tagesvater tätig sein möchten, eine entsprechende pädagogische Qualifizierung nachweisen, die sowohl einen Nachweis erzieherischer Kenntnisse und Fähigkeiten wie auch einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind umfasst. Zusätzlich benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Zu den für einen Antrag notwendigen Dokumenten zählen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztlicher Gesundheitsnachweis, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Selbstständigkeit und Kinderbetreuung: Gut versorgt mit der richtigen Krankenversicherung
Werdende Mütter sind in Deutschland über das Mutterschutzgesetz abgesichert. Dieses sieht vor, dass Frauen, die in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden dürfen. Arbeitnehmerinnen genießen während der Schwangerschaft einen gesetzlichen Kündigungsschutz und profitieren von einem finanziellen Ausgleich von ihren Arbeitgebenden. Mütter, die selbstständig tätig sind, erhalten keinen entsprechenden Ausgleich und müssen genau abwägen, ob und wie lange sie es sich leisten können, nicht zu arbeiten.
Mit Ausnahme von Frauen, die als Selbstständige freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, haben Mütter, die ihr Geld mit selbstständiger Arbeit verdienen im Vergleich zu Frauen im Angestelltenverhältnis, in der Regel keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier lohnt es sich gegebenenfalls, höhere Beiträge in Ihre Krankenversicherung zu investieren, um auch während der Kinderbetreuungszeiten optimal abgesichert zu sein. Im Gegensatz dazu steht das Elterngeld allen Eltern zu – unabhängig davon, ob sie ihr Geld mit selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit verdienen.
Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige
Um den Verdienstausfall eines Elternteils auszugleichen, der nach der Geburt eines Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder nur eingeschränkt einer Beschäftigung nachgeht, ist das Elterngeld eine wichtige Einkommensersatzleistung. Dauer, Höhe und Anspruch sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, das unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf enthält. Elterngeld gibt es in den drei Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.
Die wesentlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld sind, dass Eltern mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Selbstständige benötigen, um Elterngeld zu beantragen, neben dem Antrag auf Elterngeld, ihren Personalausweis sowie die Geburtsbescheinigung ihres Babys und Unterlagen, die ihr Einkommen im letzten Wirtschaftsjahr nachweisen. Ihr Einkommen weisen Sie mit Ihrem letzten Steuerbescheid sowie einer Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihren geplanten Arbeitszeiten, während des Elterngeldbezugs nach. Liegt Ihnen noch kein Steuerbescheid vor, weil Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben, können Sie auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), einen Steuervorauszahlungsbescheid oder eine Bilanz einreichen.
Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes ab. Als Bemessungsgrundlage dienen Ihre Gewinneinkünfte abzüglich der Steuern und Sozialabgaben im letzten Wirtschaftsjahr. Elterngeld ist weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Bei Ihrer Steuererklärung wird es zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und Ihr Steuersatz auf Basis der erhöhten Einkommensteuer ermittelt.
Als einzige Einkommensquelle reicht das Elterngeld allein meist nicht aus. Da der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit mit dem Elterngeld verrechnet wird, können Sie allerdings nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen.
Gestaltungsspielraum dank Zuflussprinzip
Ihr Rentenanspruch durch Kindererziehungs- und betreuungszeiten
Selbstständige, Freiberufler:innen oder Freelancer:innen sind für die Sicherung Ihrer Altersrente selbst verantwortlich. Für sie besteht im Gegensatz zu Angestellten keine Pflicht, sich in der gesetzlichen Rentenkasse anzumelden. Sie haben also die Wahl, sich privat zu versichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Zur Absicherung der Altersrente sammeln Sie nicht nur mit Ihrer Arbeit Punkte für Ihr Rentenkonto. Kindererziehungs- und Betreuungszeiten werden ebenfalls angerechnet. Der Gesetzgeber spricht hier von unbezahlter Arbeit mit einem hohen sozialen Wert. Eltern, die ihren Nachwuchs aufziehen und in dieser Zeit keiner bezahlten Arbeit nachgehen, erwerben Rentenansprüche, ohne eigene Beiträge zu zahlen. Diese Zeiten werden nur dem Elternteil zugeschrieben, der tatsächlich zuhause bleibt. Mittlerweile teilen sich immer mehr Eltern die Kinderbetreuung. Dennoch hat die Mutter in der Regel Anspruch auf die Erziehungszeit. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen die Eltern dies gemeinsam der Rentenversicherung erklären.
Rentenpunkte pro Kind
Maximal kann ein Elternteil drei Rentenpunkte pro Kind sammeln. Ein Verdienstpunkt entspricht den Beiträgen in Höhe eines jeweiligen Durchschnittsverdienstes eines Jahres. Mutter oder Vater erhalten so für die Erziehung eines Kindes so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang einen durchschnittlichen Verdienst erzielt. Gezahlt werden die Beiträge vom Bund.
Beitragsbemessungsgrenze: Vorsicht bei zu hohem Einkommen
Nach deutschem Rentenrecht dürfen Sie jährlich nur eine bestimmte Zahl an Entgeltpunktezahl erreichen. Ist diese Bemessungsgrenze erreicht, das heißt, Sie erreichen diese Grenze mit Ihrem eigenen durchschnittlichen Einkommen, werden Ihnen keine weiteren Rentenpunkte gutgeschrieben, obwohl Sie ein Kind erziehen. Ist das der Fall, lohnt sich bei Paaren, bei denen einer selbstständig tätig ist, die Überlegung die Punkte auf den Partner zu übertragen.
Selbstständigkeit und Kinderbetreuung: Ein guter Zeitpunkt zum Gründen?
Warum eigentlich nicht? Wer schon lange davon geträumt hat, sich selbstständig zu machen, dem bietet die Geburt eines Kindes vielleicht die perfekte Möglichkeit, den Sprung zu wagen. Ihr Nachwuchs wird Ihr gesamtes Leben auf den Kopf stellen und nahezu alles verändern. Was nützt es da, weiter an alten beruflichen Mustern festzuhalten?
Klar, Sie verzichten auf finanzielle Sicherheit, feste Arbeitszeiten, bezahlten Urlaub und die soziale Absicherung. Auf der anderen Seite gewinnen Sie mehr Freiheiten, Flexibilität und die Möglichkeit, neue Chancen zu nutzen.
Die Vorteile der Selbstständigkeit und Kinderbetreuung im Überblick
- Zeitliche Flexibilität und ortsunabhängiges arbeiten.
- Die Kosten für die zahlreichen, unterschiedlichen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung können Sie von der Steuer absetzen.
- Bei Krankheit können Sie Ihr krankes Kind selbst betreuen.
- Ihnen steht Elterngeld und mit der entsprechenden Krankenversicherung auch Mutterschaftsgeld zu.
- Sie können erst einmal nebenberuflich gründen – Sie dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.
Ein Unternehmen zu gründen bringt viel Arbeit mit sich. Planung und Umsetzung kosten viel Zeit. Zeit, die Sie vielleicht lieber dem Nachwuchs widmen würden. Es muss ja aber auch nicht gleich eine Aktiengesellschaft sein. Statt voll durchzustarten, können Sie alternativ auch erst einmal nebenberuflich gründen. Testen Sie langsam aus, ob Ihre Idee überhaupt einen Markt hat und entscheiden Sie später, ob Sie noch weitere Kapazitäten haben, um Selbstständigkeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren.
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