Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen zahlen für ihre kommerzielle Arbeit in Deutschland diverse Steuern an das Finanzamt. Um welche Steuern es sich handelt und in welcher Höhe sie zu entrichten sind, hängt von der Rechtsform der Selbstständigkeit ab. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Steuerarten.
- Selbstständige sind verpflichtet, Einkommensteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sowie gegebenenfalls Gewerbesteuer zu entrichten.
- Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Selbstständigen.
- Umsatzsteuerpflicht tritt ein, sobald der Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet; darunter kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
- Gewerbesteuer wird fällig, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt; Freiberufler sind hiervon ausgenommen.
- Selbstständige müssen ihre Steuern selbstständig berechnen und an das Finanzamt abführen. Hierfür ist eine jährliche Steuererklärung erforderlich.
- Die Voranmeldung und Abführung der Umsatzsteuer erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich, abhängig von der Höhe der Umsatzsteuer des Vorjahres.
- Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer können vom Finanzamt festgesetzt werden, um die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr zu verteilen.
Die wichtigsten Steuerarten für Selbstständige
Es werden unter anderem folgende Steuern für Selbstständige erhoben:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
Dazu kommen einige andere Abgaben, darunter
- der Solidaritätszuschlag,
- die Kirchensteuer und
- die Kapitalertragssteuer.
Dagegen spielt zum Beispiel die Lohnsteuer für viele Selbstständige kaum eine Rolle. Mit ihr kommt ein Selbstständiger nur in Berührung, wenn es im Betrieb Arbeitnehmer gibt, die diese natürlich bezahlen müssen.
Gewisse Steuertipps ermöglichen es Selbstständigen, Ihre Steuerlast in legalem Rahmen zu senken.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer betrifft fast jeden, ob Freiberufler, Handwerker, Gründer oder Ladeninhaber. Sie wird einmal pro Jahr fällig. Ab einem Einkommen von 11.604 € (Stand 2024) wird bei Ledigen zunächst mit 6 % besteuert, bei Paaren oder Verheirateten ab 23.208 €. Die progressive Belastung steigt mit dem Einkommen. So liegen die Spitzensteuersätze bei 42 beziehungsweise 45 %.
Bei Selbstständigen beruht das Einkommen auf dem Gewinn des Unternehmens. Dieser berechnet sich im Groben ganz einfach: Es werden Einkünfte und Ausgaben miteinander verrechnet. Dabei können viele Anschaffungen und Betriebsausgaben wie beispielsweise für einen dienstlich genutzten PKW einmalig oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dies verringert letztendlich die Steuerlast. Bei der genauen Berechnung der fälligen Einkommensteuer kann ein Einkommensteuerrechner hilfreich sein.
Der Einkommensteuer werden der Solidaritätszuschlag (der sogenannte Soli) und die Kirchensteuer zugerechnet. Der Soli schlägt immer mit 5,5 % zu Buche, die kirchliche Steuer in Baden-Württemberg und Bayern mit je acht, ansonsten mit 9 %.
Körperschaftsteuer
Denselben Zuschlag gibt es ebenso bei der Körperschaftsteuer, die von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH getragen wird. Die Körperschaftsteuer kann als Alternative zur Einkommensteuer bezeichnet werden. Berechnet wird pauschal ein Steuersatz von 25 %.
Umsatzsteuer
Auch die Anforderungen rund um die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, müssen beachtet werden. Wer Rechnungen schreibt, muss die Umsatzsteuer ausweisen. Er nimmt sie dann zwar ein, wenn die Rechnung bezahlt wird, muss sie jedoch gleich wieder an das Finanzamt abführen. Bei beruflichen Einkäufen bekommt man die Umsatzsteuer im Rahmen der Steuererklärung erstattet, als Privatperson (Endverbraucher) trägt man diese Steuer bei jedem Einkauf mit. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel, Bücher und andere Waren und Dienstleistungen liegt bei 7 %.
Übrigens: Die Senkung der Umsatzsteuer schreibt sich in eine ganze Reihe von staatlichen Maßnahmen zur Soforthilfe und finanziellen Unterstützung von Unternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen ein, beispielsweise in Form von Zuschüssen und Fördermitteln, die zum Teil bereits im März ergriffen wurden. Selbstständigen in Not soll mit diesen Hilfen Unterstützung zuteil werden.
Selbstständige, für deren Tätigkeit die Kleinunternehmerregelung gilt, müssen die Umsatzsteuer nicht ausweisen, aber auf jeder Rechnung auf diese Regelung und den Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) hinweisen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird fällig, sobald ein Gewerbe angemeldet ist. Das bedeutet, dass zum Beispiel Freiberufler und einige andere Selbstständige keine Gewerbesteuer abführen müssen. Die jeweilige Gemeinde verlangt einen sogenannten Hebesatz, wobei dieser je nach Region unterschiedlich hoch ausfällt. Komplizierte Berechnungen zur Gewerbesteuer sollen das Gewerbe davon abhalten, in preiswertere Gegenden abzuwandern.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer greift nur dann, wenn Kapitalgesellschaften zum Beispiel Dividenden ausschütten.
Die Buchhaltung
Wer sich als Unternehmer selbstständig macht, sollte sich um die damit einhergehenden Steuerfragen kümmern und die Buchhaltung sorgfältig durchführen. Das kann bei größeren Häusern wie einer GmbH ein interner Mitarbeiter erledigen, ansonsten empfiehlt es sich, in Kontakt zu einem guten Steuerberater zu treten, der sich bei den gewünschten Themen auskennt oder sich sogar auf diese spezialisiert hat. Doch auch der Berater legt Wert auf gut sortierte und vollständige Unterlagen.
Hilfreich ist es dafür, wenn in Ihrem Online-Geschäftskonto schon nützliche Tools zur Buchführung integriert sind, wie es bei Qonto der Fall ist. Beispielsweise können Sie im Konto für Selbstständige die Historie Ihrer Transaktionen zeitlich unbegrenzt einsehen und Einnahmen und Ausgaben mit Tags sortieren, sodass Sie einen klareren Überblick gewinnen. Mithilfe der Qonto App können Sie Belege gleich nach der Zahlung fotografieren, hochladen und an die entsprechende Transaktion anhängen. Gerade für anstehende Steuererklärungen oder -voranmeldungen können diese Funktionen sehr nützlich sein.
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Sind Sie Kleinunternehmer:in?
Ob die bereits erwähnte Kleinunternehmerregelung greift, lässt sich leicht feststellen. Im Gründerjahr wie auch in sonstigen Kalenderjahren gilt, dass der Umsatz nicht mehr als 22.000 € brutto betragen darf, im Folgejahr darf er nicht über 50.000 € brutto steigen. Bei höheren Zahlen sind Sie automatisch umsatzsteuerpflichtig. Wer als Selbstständiger diese Regelung in Anspruch nimmt und deshalb diese Steuer nicht zahlen muss (was einigen Aufwand einspart), kauft allerdings teurer ein, denn die sogenannte Vorsteuer, die bei beruflichen Anschaffungen auf jeder Rechnung fällig wird, wird im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nicht vom Finanzamt erstattet.
Fazit - Steuern für Selbstständige
Selbstständige müssen sich um vieles gleichzeitig kümmern, vor allem wenn sie mit der Arbeit gerade erst anfangen. Trotzdem ist es wichtig, sich frühzeitig mit Fragen zu den Steuern zu beschäftigen. Daher gilt in vielen Fällen, dass die externe Hilfe durch ein Steuerbüro unerlässlich ist. So bleibt der Kopf frei für neue Ideen. Zudem kümmert sich der Berater nicht nur um die fälligen Steuern, er ermittelt auch die Höhe beim Gewinn, der für die Einkommensteuer wichtig ist. Weiterhin erhalten Unternehmer manchen Tipp, wie sie bei der Einkommensteuer sparen können. Zwar schickt der Berater durchaus teure Rechnungen, allerdings kennt sich ein echter Spezialist hervorragend aus und arbeitet sehr intensiv für selbstständige Unternehmer, sodass viele Steuern gespart werden können.
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