Solo-Selbstständige: Hilfen in der Corona-Krise finden

Für eine Vielzahl von Solo-Selbstständigen stellen sich die finanziellen Folgen oder Themen von Corona-Pandemie und -Lockdown besonders dramatisch dar. Rund zwei Millionen Menschen in der Wirtschaft gelten als Solo-Unternehmer: Selbstständige, die ihr Unternehmen allein ohne einen oder mehrere weitere Beschäftigten führen. Was sonst oft gut funktionierte, wurde in der aktuellen Krise zum existenziellen Problem. Welche Hilfen stehen Selbstständigen zur Verfügung?
Fehlende rechtliche Anerkennung für verbreitete Arbeitsform
Überbrückungshilfen
Das Soforthilfe-Programm für die Wirtschaft war ohnehin nur für drei Monate bis Ende Mai ausgelegt. Seitdem können Selbstständige – solo oder nicht – auf der Suche nach finanzieller Unterstützung weitere Überbrückungshilfen vom Bund beantragen:
- Einzelunternehmer bis zu einer 9000-Euro-Grenze für die Zeit bis Ende August 2020 oder
- Unternehmen mit fünf bis zehn Mitarbeitern regelmäßig sogar bis zu 15.000 Euro für diesen Zeitraum sowie
- in besonders begründeten Einzelfällen sogar maximal 150.000 Euro Hilfsgelder
Aber: Aktuell fehlt ebenfalls wieder ganz oder zum Teil die Anerkennung von sämtlichen Kosten, die sich sowohl im betrieblichen wie im privaten Bereich finden beziehungsweise zuordnen lassen. Für allein arbeitende Selbstständige gibt es demnach also wieder keine Unterstützung.
Die Arbeits- und Lebenswirklichkeit dieser immer weiter gewachsenen Gruppe scheint von Gesetzgeber und Politik verkannt zu werden: Solo-Selbstständige brauchen Absicherung mit gesetzlichen Regeln.
Kosten senken?
Dabei haben diese Selbstständigen sehr häufig ähnliche oder gar die gleichen Kosten wie manch anderer Unternehmer mit einem externen Betrieb oder Büro:
- Miete
- Energiekosten
- weitere Kosten für Telekommunikation oder
- Beiträge für Versicherungen wie die Krankenversicherung und einiges mehr
Nichts davon ist verzichtbar. Also müssen alle Kosten weiter bezahlt werden. Einzig die Möglichkeit zu kurzfristig eingeführten krisenbedingten Zahlungsaufschüben und ein Kündigungsschutz verschaffen hier etwas Entspannung für die Liquidität. Beide Regelungen sollen vorerst bis Ende September gelten.
Was bedeutet der Zahlungsaufschub in der Krise?
Zunächst gerät niemand in einen Zahlungsverzug, der ansonsten den Vertragspartner schnell zur Kündigung berechtigen würde. Alle jetzt aufgeschobenen Zahlungen müssen nach aktuellem Stand dann aber bis Mitte 2022 vollständig geleistet werden – plus Verzugszinsen von etwa vier Prozent. Besonders bei den mittlerweile üblichen Mieten entsteht hier schon nach wenigen Monaten eine erhebliche Schuldenlast im mittleren vierstelligen Euro-Bereich. Für die Rückzahlung bleiben danach kaum zwei Jahre Zeit. Es droht damit eine hohe monatliche Zusatzbelastung zum Jahresende 2020 und in den folgenden 18 Monaten.
Alternative: Grundsicherung
Neben der Entschädigung für eine angeordnete Quarantäne bietet die Grundsicherung einzelnen Selbstständigen nun und voraussichtlich bis in den Herbst 2020 tatsächlich die einzige Option, um schnell finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Analog zur ergänzenden Grundsicherung vor der Krise dürfen sie hier trotzdem ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen und müssen nicht für die Suche nach einem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung kam ihnen die Bundesregierung dann sogar zumindest in Teilen entgegen. Der wesentliche Inhalt:
Erleichterte Grundsicherung
Neben dem schnellen Online-Antrag wird dabei Vermögen von bis zu 60.000 Euro nur bei der selbstständigen Person für sechs Monate nicht berücksichtigt oder angerechnet. Das Vermögen muss ebenso wenig verbraucht werden und Wohneigentum zählt überhaupt nicht zu diesem Vermögensbegriff oder der Betragsgrenze. Außerdem werden Miete oder Heizkosten von der Grundsicherung voll übernommen.
Es gilt allerdings auch hier die wichtige Einschränkung, dass die Selbstständigen nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit Partnerin oder Partner leben dürfen, weil die zuständigen Sozialämter ansonsten eine Bedarfsgemeinschaft annehmen, was anschließend die Grundsicherung erheblich mindern kann.
Informationen zu mehr finanzieller Unterstützung
Der Staat bleibt dennoch auch bei Solo-Selbstständigen erster Ansprechpartner für echte finanzielle Unterstützung – in Form seiner Finanzämter. Hier können die Selbstständigen jetzt um Stundungen von fälligen Steuerzahlungen oder Vorauszahlungen auf Einkommensteuer (siehe auch Einkommensteuerrechner) und Umsatzsteuer bitten.
Sogar Erstattungen von den letzten Vorauszahlungen werden auf begründeten Antrag hin gezahlt. Weiter kann der 2020 erwartete Verlust nachträglich noch auf die Einkommensteuer des Vorjahres zurückübertragen werden, was zu einer neuen Steuerberechnung und unter Umständen zu Steuererstattungen und frischer Liquidität führt.
Auch bringt die Mehrwertsteuersenkung, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gilt, vielen Verbrauchern und Selbstständigen eine gewisse Erleichterung.