Im Zuge der Corona-Pandemie hatten viele Selbstständige große Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Der Staat hat verschiedene Hilfspakete geschnürt, um Unternehmern und Freiberuflern in dieser schwierigen Lage unter die Arme zu greifen.
Die Corona-Pandemie hat enorme Auswirkungen auf die Wirtschaft. Viele kleine Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende können nur bedingt ihrer Arbeit nachgehen und müssen große Umsatzeinbußen hinnehmen.
Während in vorherigen wirtschaftlichen Krisen insbesondere große Unternehmen vom Staat Unterstützung erhalten haben, wurden im Jahre 2020 auch einige Hilfspakete für Freiberufler und Kleinunternehmer geschnürt. Welche Hilfen für Selbstständige und Unternehmer es gibt, haben wir in folgender Übersicht zu dem Thema für Sie zusammengefasst.
Kredite als Liquiditätshilfe
Ein wichtiger Aspekt der Hilfe für Unternehmer und Selbstständige während der Corona-Krise sind günstige Kredite, die schnell und einfach beantragt werden können. Dafür wurde das bestehende Programm der staatlichen KfW Bank erweitert.
Hauptvoraussetzung für die Beantragung ist, dass dem Selbstständigen beziehungsweise dem Unternehmer durch die Corona Pandemie finanzielle Probleme entstanden sind und er sich nicht schon vor dem 31.12.2019 in einer wirtschaftlichen Schieflage befand. Wenn ein Unternehmen also schon vor der Corona Pandemie verschuldet war und keinen Kredit von der Hausbank erhalten hätte, dann wird diesem Unternehmen auch jetzt nicht ein Kredit der KfW Bank garantiert.
Der Antrag auf einen der Hilfskredite erfolgt über die Hausbank beziehungsweise über Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler, die dann für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW stellen, die die Haftung für den Kredit zu einem Großteil oder gar gänzlich übernimmt. Die Prüfung des Antrages erfolgt dabei zügig, sodass bewilligte Kredithilfen dem Unternehmen schnell zur Verfügung stehen.
Folgende drei Kreditprogramme stehen zur Auswahl:
- ERP-Gründerkredit: für junge Unternehmen, Start-ups sowie Existenzgründer; während der Corona-Pandemie auch zur Finanzierung von Betriebsmitteln wie Personalkosten, Mietzahlungen und Beratungskosten zu nutzen
- KfW-Unternehmerkredit: für seit mindestens 5 Jahren am Markt agierende in- und ausländische Unternehmen sowie Freiberufler; neben Investitionskredite jetzt auch Betriebsmittelkredite
- KfW-Schnellkredit: für mittelständige Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern in Vollzeit; als Investitionskredit oder Betriebsmittelkredit
Zuschüsse des Bundes
- Diese Soforthilfe vom Bund für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe beziehungsweise kleine und mittelständische Firmen sollte für die Betriebskosten genutzt werden und nicht als Ersatz für den Ausfall des Lohnes, Personalkosten oder Kosten für die Lebenserhaltung. Die Antragsteller müssen zudem glaubhaft nachweisen können, coronabedingt in den Monaten April und Mai einen Umsatzrückgang von mindestens 60 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Die Soforthilfen vom Bund umfassten:
- Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern: einmaliger Zuschuss bis zu 9.000 Euro
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern: einmaliger Zuschuss bis zu 15.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter: einmaliger Zuschuss bis zu 150.000 Euro
Soforthilfen der Bundesländer
Neben der Unterstützung der Bundesregierung stehen Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern auch Soforthilfen von den einzelnen Bundesländern zur Verfügung. Der Landeszuschuss sollte sich insbesondere an die Menschen in der Selbstständigkeit richten, für die die Zuschüsse der Bundesregierung nicht infrage kommen. Die Hilfsleistungen der einzelnen Länder unterscheiden sich zum Teil deutlich: Zum Beispiel können in Bayern Leistungen in Höhe von bis zu 9000 Euro für Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern beantragt werden, in Berlin liegt hier die Fördersumme bei 5000 Euro.
Auf den Webseiten der zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern finden Sie zahlreiche Informationen und einen Überblick über die zu erwartenden Fördersummen. Auch können Sie hier Antworten auf viele Fragen nachlesen, wie beispielsweise, wo genau der Antrag gestellt werden muss und wofür die Geldhilfe ausgegeben werden darf. Denn insbesondere beim Letzteren gibt es von Bundesland zu Bundesland abweichende Regeln.
Weitere Hilfen für Selbstständige: Kurzarbeitergeld, Steuersenkungen und Stundungen
Selbstständige können je nach individueller Situation außerdem eine Vielzahl weiterer Hilfen in Anspruch nehmen und von Steuersenkungen profitieren.
Kurzarbeit wegen Corona
Ein wichtiges Mittel zum Überstehen der Krise ist die Senkung der Unternehmensausgaben, insbesondere der Personalkosten. Hierbei kann die Kurzarbeit helfen. Der Staat unterstützt bei dieser Maßnahme Firmen, die aufgrund der Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, da Aufträge ausfallen oder Lieferungen nicht ausgeführt werden können. Um nicht alle Mitarbeiter entlassen und, wenn die Wirtschaft wieder anläuft, neu einstellen zu müssen, zahlt der Fiskus das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Die Firma verringert somit die eigenen Lohnzahlungen und sendet seine Angestellten in Kurzarbeit, der Staat stockt den geringeren Lohn im Gegenzug auf bis zu 80 % des Nettolohnes auf.
Steuervorauszahlungen anpassen
Jeder, der in Deutschland in Selbstständigkeit arbeitet, ist verpflichtet, am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit den Gewinnen des Vorjahres einzureichen. Diese Gewinnermittlung dient als Vorlage für die Bestimmung des zu erwartenden Umsatzes, der im kommenden Jahr pro Monat oder alle paar Monate zu leisten ist. (Siehe zu dem Thema auch Einkommensteuerrechner.) Wer jedoch aufgrund fehlender Arbeit und wegfallender Aufträge veränderte Einnahmen zu erwarten hat, kann den Vorsteuersatz beim Finanzamt anpassen lassen. Zudem ist es möglich, eine Stundung, also einen Aufschub, der Zahlungen zu beantragen und die fälligen Steuern zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Für weitere Informationen und Tipps, auch zu weiterführenden Steuerthemen wie der 1-Prozent-Regelung bei dienstlich und privat genutzten PKWs, lohnt es sich, in Kontakt zu einem Steuerberater zu treten.
Kündigungsschutz bei Mietverträgen
Falls es durch die Pandemie schwierig ist, die Miete für den Wohnraum oder auch für das Gewerbe zu zahlen, darf der Mieter aufgrund der Mietschulden aus dem Zeitraum ab dem ersten April bis zum 30. Juni nicht gekündigt werden. Jedoch sollen Mieter ihre finanzielle Notlage glaubhaft nachweisen können. Die Mietzahlung wird dadurch aber nur gestundet und muss daher immer zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden.
Stundungen der Zahlungen bei Gas, Strom, Telefon und Krediten
Für freiberuflich Arbeitende bietet es sich an, die Zahlung von Gas, Strom und Telefonkosten stunden zu lassen. Kreditraten für bereits existierende Kredite können ebenfalls ausgesetzt werden.
Schneller Zugang zur Grundsicherung / Arbeitslosengeld II
Wem es nicht möglich ist, den Lebensunterhalt für sich und die Familie sicherzustellen, kann bei der Bundesagentur für Arbeit die Grundsicherung beantragen. Zum einen werden momentan die Anträge schneller bearbeitet, damit die Bedürftigen ohne lange Wartezeiten die staatliche Grundsicherung erhalten. Zum anderen wird vorläufig die Vermögensprüfung ausgesetzt.