Auch wenn die Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen nicht immer verpflichtend ist, lohnt es sich, die richtige Strategie zu finden, damit alle Belege und Rechnungen stets chronologisch erfasst werden. Hier erklären wir Ihnen, wie das schnell und effektiv gelingt.
- Als Kleinunternehmer:in mit einem jährlichen Einkommen unter 22.000 € und ohne Rechtsform, die im Handelsregister eingetragen ist, sind Sie von der Buchführungspflicht befreit.
- Selbstständige sind jedoch zur Aufbewahrung von Belegen und Rechnungen verpflichtet und das über mehrere Jahre. Sie dienen als Grundlage für die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- Mit einer Buchhaltungssoftware und einem Online-Geschäftskonto gelingt die Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen zeitsparend, effektiv und sicher. Qonto bietet ein eigenes Geschäftskonto für Kleinunternehmer:innen an.
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Was ist bei der Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen zu beachten?
Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin ist jemand nur, wenn die Person diesen Status zuvor beim Finanzamt angemeldet hat. Während Gewerbetreibende bei der Gründung automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten, müssen Sie sich als Freiberufler:in selbstständig bei der zuständigen Behörde melden.
Als Kleinunternehmer:in dürfen Sie sich bezeichnen, wenn Ihr Einkommen im Vorjahr weniger als 22.000 € betragen hat und Sie auch in dem aktuellen Geschäftsjahr die Umsatzgrenze von 50.000 € nicht überschreiten. Als Kleinunternehmer:in weisen Sie keine Umsatzsteuer bei den Rechnungen aus. Das entlastet Sie steuerlich und bürokratisch.
Haben Sie allerdings freiwillig schon zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit die Kleinunternehmerregelung abgelehnt, obwohl Sie aufgrund Ihres Einkommens dazu berechtigt gewesen wären, sind Sie fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Erst im sechsten Jahr können Sie erneut einen Antrag stellen und den Kleinunternehmerstatus zur steuerlichen Entlastung in Anspruch nehmen.
Kleingewerbe: Buchführungspflicht ja oder nein?
Die Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist freiwillig. Sie unterliegen also nicht der Buchführungspflicht. Dennoch ist es wichtig, auch bei einem Kleingewerbe Buchhaltung inklusive Finanzen und der chronologischen Ablage der Rechnungen und Belege im Blick zu haben.
Schließlich wird am Ende des Jahres aus allen Einnahmen und Ausgaben eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, die als Grundlage für die jährliche steuerliche Erfassung dient. Ob Sie diese nun selbst machen oder von einer Steuerberatung erstellen lassen, ist ganz Ihnen überlassen.
Sicher ist allerdings, dass ohne eine korrekte Ablage aller Belege und Rechnungen es nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin schwer wird, alle Einnahmen und Ausgaben korrekt festzuhalten. Das könnte eventuell zu Ihrem Nachteil sein und sich steuerlich auswirken.
Buchführung bei Kleinunternehmer:innen – Ab wann ist sie verpflichtend?
Freiberufler:innen sind generell von der Buchführung befreit. Sollte Ihr Gewerbe florieren und expandieren und Ihr Jahreseinkommen über 600.000 € liegen oder Sie einen Gewinn von 60.000 € im Jahr erzielen, sind auch Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Natürlich können Sie dann auch automatisch nicht mehr von den Vorteilen der Kleinunternehmerregel profitieren, denn dann verdienen Sie ohnehin zu viel.
Ob für Sie als Kleinunternehmer:in Buchführung verpflichtend ist, hängt allerdings nicht nur vom Einkommen ab. Entscheidend ist auch, ob Sie im Handelsregister eingetragen sind. Liegt eine Rechtsform wie AG, KG, GmbH oder OHG vor, sind Sie zur doppelten Buchführung inklusive Jahresabschluss und detaillierter Bilanz verpflichtet.
Gute Buchhaltung steht und fällt mit der richtigen Übersicht. Mit dem Qonto Dashboard können Sie nun alle Ihre Konten sicher miteinander verbinden und so jederzeit den Überblick über Ihre Finanzen behalten.
Kleinunternehmer-Buchhaltung: Effektive Tipps für die Praxis
Sie möchten wissen, wie Sie System in Ihren Papierkram bekommen, alles chronologisch ablegen und auch so dokumentieren, dass es auch für Dritte verständlich ist?
Hier erklären wir Ihnen ein paar grundlegende Schritte.
1. Belege aufbewahren
Das Wichtigste für alle Selbstständigen ist, alle Belege aufzubewahren und sie ordnungsgemäß abzulegen. Sie sind sogar bei einigen Belegen dazu verpflichtet, sie über mehrere Jahre griffbereit zu haben, falls das Finanzamt eine Prüfung durchführt.
Daher sollten Sie alles an einem zentralen Ort aufbewahren und zwar am besten sofort. Das spart Ihnen Zeit und unnötiges Suchen zum Geschäftsjahresende.
Zu den Belegen, die im Übrigen wichtig sind, zählen:
- Alle Rechnungen, die Sie für Kund:innen erstellt haben
- Belege über Ausgaben, die Sie für Ihr Unternehmen tätigen
- Kontoauszüge zur Beweispflicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben
- Auch Kreditkartenabrechnungen müssen abgelegt werden, wenn sie für das Unternehmen relevant sind
- Belege über Steuervorauszahlungen
2. Gute Steuerberatung finden
Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen möchten, ist es immer ratsam, eine Steuerberatung für die Buchhaltung zu haben, die Sie bei Fragen oder Unklarheiten ansprechen können. Gerade bei einer Gründung sollten Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zurate ziehen, die Sie über Rechtsformen, Steuerzahlungen und auch über die Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen umfangreich informieren und sicherlich noch einige Tipps parat haben.
3. Buchhaltungssoftware im Kleingewerbe
Hier ein paar Ordner, da noch keine einsortieren Belege und wieder fehlen ein paar Dokumente. Mit einer Buchhaltungssoftware für Kleingewerbe haben Sie alles übersichtlich an einem zentralen Ort gespeichert. Diese Softwarelösungen sind eine große Hilfe bei der Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen, insbesondere, wenn sie die Buchführung selbst in die Hand nehmen und nicht auslagern möchten.
Zudem spart eine Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer:innen und Kleingewerbe Ihnen Zeit, ist platzsparend, da die materielle Aufbewahrung von Dokumenten entfällt und schont obendrein die Umwelt. Gleiches gilt auch für eine Buchhaltungssoftware für Freiberufler:innen.
4. Geschäftskonto führen
Mit einem Geschäftskonto haben Sie alle Ein- und Ausgaben besser im Blick. Wenn Sie den gesamten geschäftlichen Geldfluss über Ihr Privatkonto laufen lassen, scheint das zwar im ersten Moment günstiger zu sein, da die Kosten für ein Geschäftskonto entfallen. Jedoch müssen Sie später alle Transaktionen prüfen, ob sie geschäftlich oder privat waren. Das kann enorm viel Zeit in Anspruch nehmen.
Die Pläne von Qonto bieten Ihnen ein sicheres, schnelles und zuverlässiges Banking sowie die volle Kontrolle über all Ihre Finanzen. Die Online-Geschäftskonten können allerdings noch viel mehr, denn sie machen auch die Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen zum Kinderspiel.
In wenigen Schritten können Sie Ihr Konto mit der Buchhaltungssoftware verbinden und neben Ihren Geschäftsprozessen alle Belege und Aufzeichnungen an einem zentralen Ort speichern.
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Fazit: Einfache Buchhaltung dank moderner Software
Auch wenn Sie nicht von der doppelten Buchführung betroffen sind, weil Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und Sie auch nicht über der Einkommensgrenze liegen, sollte die Buchhaltung für Kleinunternehmer:innen nicht vernachlässigt werden.
Schließlich sind die meisten Belege nicht nur aufbewahrungspflichtig, sondern müssen auch korrekt abgelegt werden, damit Sie oder Ihre Steuerberatung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ordnungsgemäß erstellen kann.
Mit den Firmenkonten von Qonto haben Sie nicht nur Ihre Finanzen im Blick, sondern können auch als Kleinunternehmer:in die Buchhaltung schnell und unkompliziert durchführen.
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