Wer vor der Gründung eines Kleingewerbes in einem Angestelltenverhältnis tätig und darüber gesetzlich krankenversichert war, hat als kleingewerbetreibende Person die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu werden.
Der Versicherungsbeitrag für Kleingewerbe wird in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis des Betriebsergebnisses vor Steuern berechnet.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, optional eine Zusatzversicherung für das Krankentagegeld abgeschlossen werden, da Kleingewerbetreibende im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.