Als Selbstständige:r oder Gründer:in eines Unternehmens müssen Sie sich um einiges selbst kümmern. Dazu gehört auch die Wahl Ihrer Krankenversicherung. Genau wie Arbeitnehmer:innen unterliegen auch Selbstständige in Deutschland der Krankenversicherungspflicht. Sie können allerdings frei entscheiden, ob Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder ob Sie eine private Krankenversicherung für Selbstständige abschliessen. Welche Art der Versicherung die beste für Sie ist, wie Sie die richtige Krankenversicherung finden, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und auf welche Details Sie achten sollen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Unterschied PKV/GKV
Angestellte, Landwirte, selbstständig tätige Gärtner:innen sowie Künstler und Publizisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und können nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Dagegen haben Selbstständige und Geschäftsführer:innen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens die Wahl, freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzuzahlen oder eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen.
GKV und PKV unterscheiden sich aber nicht nur in ihren Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen. Sie unterscheiden sich ebenfalls in der Preisgestaltung und dem Leistungsspektrum. Entsprechend lassen sie sich auch nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen.
Wer sich selbstständig macht, kommt in der Regel aus einem Angestelltenverhältnis. Das heißt, Selbstständige sind meist bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Um zu entscheiden, ob Sie jetzt in die private Krankenversicherung für Selbstständige wechseln möchten, machen Sie sich zunächst über die grundlegenden Merkmale und Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft vertraut.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Um als Selbstständige:r freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied zu werden, müssen Sie vor Beginn Ihrer Selbstständigkeit schon einmal gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Das heißt, entweder waren Sie beispielsweise als Angestellte:r durchgängig in den vergangenen zwölf Monaten oder wenigstens für 24 Monate in den vergangenen fünf Jahren gesetzlich krankenversichert.
Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet bei ihren Mitgliedern zwischen Pflichtversicherten und freiwillig gesetzlich Versicherten. Zu den Pflichtversicherten zählen alle Arbeitnehmer:innen. Die Hälfte der anfallenden Kosten wird dabei von den Arbeitgebern übernommen. Selbstständige und Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 5362,50 Euro pro Monat liegt, gelten als freiwillig gesetzlich Versicherte. Gleichzeitig darf die Mindesteinkommensgrenze von monatlich 1096,67 Euro nicht unterschritten werden. Bei der Berechnung des Einkommens des Selbstständigen werden sämtliche im Einkommensteuerecht vorgesehenen Arten von Einkünften herangezogen.
Beitragssätze und Zusatzbeiträge
Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip und orientiert sich am Einkommen der Versicherten. Das bedeutet, dass die Versicherten nicht nur ihr eigenes, sondern das Krankheitsrisiko der Gemeinschaft der Versicherten mit ihren Beiträgen abdecken. Dabei gilt eine Höchstgrenze von monatlich 4837,50 Euro. Liegt das Einkommen eines Versicherten über dieser Grenzen, steigt die Beitragshöhe nicht weiter an.
Aktuell beträgt der Krankenkassen-Beitragssatz für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige bei 14,0 Prozent. Der Beitragssatz für Versicherte, die ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausführen und einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit haben, liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Hinzu kommt jeweils ein von den Krankenkassen selbst festgelegter Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt in 2021 bei 1,3 Prozent.
Familienversicherung
Um Familien mit nur einem oder einer Hauptverdiener:in zu entlasten, werden Ehepartner:in und Kinder eines Pflichtversicherten unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.
Regelleistungen und Zusatztarife
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur für Standardleistungen auf, die medizinisch notwendig und sinnvoll sind. Das bedeutet, dass Sie für zusätzliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen, selbst aufkommen müssen. Hier bieten die gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Wahltarife beispielsweise für die Zahnbehandlung, alternative Heilmethoden oder besondere Leistungen rund um eine Schwangerschaft an. Alternativ können Sie zusätzlich private Zusatzversicherungen abschließen.
Wahltarife mit Selbstbehalt
Mit steigendem Kostendruck nimmt das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr ab. Um hier einen Ausgleich für die Mitglieder zu schaffen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen Wahltarife mit Selbstbehalt an. Dabei verpflichten sich Versicherte dazu, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen und erhalten im Gegenzug eine Prämie oder Rückerstattungen von der Krankenkasse. Nehmen Sie weniger Leistungen in Anspruch, kann sich der Selbstbehalt durchaus rechnen.
Die private Krankenversicherung (PKV)
Während die gesetzliche Krankenversicherung darauf abzielt, dass Mitglieder mit einem höheren Einkommen Mitglieder mit geringem Einkommen subventionieren, betrachtet die private Krankenversicherung bei der Beitragsbemessung ausschließlich das persönliche Krankheitsrisiko des oder der Versicherten. Entsprechend richten sich die Beiträge nach Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, möglichen Vorerkrankungen und möglichen beruflichen oder privaten Risiken. Entsprechend ist für die Aufnahme in der privaten Krankenkasse ein Gesundheitscheck erforderlich. Auf dieser Grundlage wird berechnet, wie viel die medizinische Versorgung im Laufe Ihres Lebens statistisch betrachtet kosten wird. Das bedeutet auch, dass es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt. Für Ehepartner:in und Kinder muss ein eigener Vertrag geschlossen werden.
Individuelle Tarife für jeden Anspruch
In der GKV bekommt jeder und jede Versicherte die gleichen Leistungen. In der PKV können Sie Ihr individuelles Leistungspaket ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten ihren Mitgliedern einen Basistarif, einen Komforttarif und einen Premiumtarif an. Die Beiträge setzen sich zusammen aus
- der Risikoeinschätzung
- den Verwaltungskosten
- einem Sparanteil
Der Sparanteil dient dazu, dass der Beitrag sich im Alter nicht zu sehr erhöht.
Kontrahierungszwang
Zwar besagt der sogenannte Kontrahierungszwang, dass private Krankenversicherer alle Menschen aufnehmen müssen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die Aufnahme in der PKV beantragen. Grundsätzlich sind die Versicherer aber nicht verpflichtet, einen Vertrag mit Ihnen einzugehen. Das heißt, sie können sich ihre Versicherten selbst aussuchen und damit ihre Risikostruktur beeinflussen können. Das führt dazu, dass insbesondere Vielverdiener in der PKV von niedrigeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können.
Beiträge senken durch Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung
Freie Arztwahl, Behandlungen bei Heilpraktiker:innen, Zuschüsse zu Zahnersatz, Brillen und medizinischen Hilfsmitteln, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Krankentagegeld: Je mehr Bausteine Ihr Leistungspaket enthält, desto höher fällt Ihr Beitrag als Selbstständige:r in der privaten Krankenversicherung aus. Um Ihren Beitrag zu senken, können Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung auswählen.
Verdienstausfall im Krankheitsfall absichern
Wenn Sie sich als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, haben Sie wie die Pflichtmitglieder ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankentag. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nicht den ermäßigten Tarif von 14 Prozent, sondern den vollen Tarif in Höhe von 14,6 Prozent bezahlen. 43 Tage ohne Verdienst sind eine lange Zeit für Selbstständige – insbesondere für Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen. In der GKV haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Wahltarif für krankheitsbedingte Verdienstausfälle oder mit einer privaten Zusatzversicherung abzusichern. In der privaten Krankenversicherung können Sie als Selbstständige:r den Anspruch auf Krankengeld wesentlich flexibler vereinbaren. Das Gleiche gilt für die Höhe des Krankentagegeldes. Achten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Versicherungsleistungen darauf, dass der Anspruch auf Krankengeld nicht automatisch besteht, sondern immer ausdrücklich vereinbart und vertraglich abgeschlossen werden muss.
Ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige verpflichtend?
In Deutschland können sich nur Selbstständige, Beamte und Beamtinnen und Arbeitnehmer:innen, die mehr als 5362,50 Euro pro Monat verdienen, privat krankenversichern. Selbstständig ist aber nicht gleich selbstständig. Während Kleingewerbetreibende, eingetragene Kaufleute (e. K.), Gesellschafter einer OHG, GbR oder Komplementäre einer KG sofort eine private Krankenversicherung für Selbstständige abschließen dürfen, gelten beispielsweise für Freiberufler:innen besondere Bestimmungen.
Freiberufliche Künstler:innen, Publizisten und Publizistinnen sind über die Künstlersozialkasse bei einer Krankenkasse ihrer Wahl gesetzlich versichert. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze, die auch für Arbeitnehmer:innen gilt, überschreiten.
Wer nebenberuflich selbstständig ist, ist über seinen Hauptberuf sozialversichert. Das heißt, Sie sind zunächst in der GKV versichert. Übersteigt das Einkommen, das Sie mit Ihrem Angestelltenverhältnis verdienen, die Versicherungspflichtgrenze, können Sie sich ebenfalls privat krankenversichern. Übersteigen Ihre Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit die Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis, gelten Sie als hauptberuflich selbstständig und können sich in der privaten Krankenversicherung anmelden.
Die gleichen Regeln gelten für Geschäftsführer:innen einer GmbH oder UG. Sie sind Angestellte:r des Unternehmens und damit zunächst gesetzlich versichert. Wechselt ein:e Geschäftsführer:in bei einem entsprechenden Einkommen in die private Krankenversicherung, kommt allerdings das Unternehmen für die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf. Diese Leistung ist bis zu einem bestimmten Betrag gedeckelt.
Was kostet die private Krankenversicherung für Selbstständige?
Entscheiden Sie sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, liegen Ihre monatlichen Beiträge zwischen 14 und 14,6 Prozent Ihres Einkommens zuzüglich des Zusatzbeitrages, dessen Höhe von den Krankenkassen selbst festgesetzt wird. Über diesen Grundbeitrag können Sie zusätzliche Wahltarife abschließen. Welcher Monatsbeitrag am Ende für Sie herauskommt, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.
Ob sich der Wechsel in die private Krankenversicherung finanziell für Sie lohnt, hängt ebenfalls davon ab, für welchen privaten Versicherungsschutz Sie sich entscheiden. Hier kommt es zum einen auf den Tarif an. Zum anderen auf die weiteren kostenpflichtigen Bausteine.
Während für die Beitragsbemessung bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihr Einkommen entscheidend ist, spielen bei der privaten Krankenversicherung Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand eine tragende Rolle. Je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen bei Ihnen vorliegen, desto teurer wird die private Krankenversicherung für Selbstständige. Müssen Sie neben Ihrer eigenen Gesundheit auch die Ihrer Familie absichern, steigen die Kosten. Eine Familienversicherung gibt es nicht. Sie müssen Ihren Partner und Ihre Kinder mit eigenen Verträgen absichern.
Bedenken Sie bei Ihrer Wahl auch, dass Sie als Selbstständige:r in der privaten Krankenversicherung erst einmal in Vorleistung gehen müssen. Zwar werden Ihnen Ihre Auslagen erstattet, bis dahin belasten sie aber Ihre Finanzen. Gerade zu Beginn ihrer Selbstständigkeit können Unternehmer:innen dadurch schnell in eine finanzielle Schieflage geraten.
Beitragserhöhungen
Beitragsberechnung für die PKV
Um einschätzen zu können, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie als Selbstständiger eine private Krankenversicherung abschließen, stehen Ihnen im Internet zahlreiche Beitragsrechner zur Verfügung. So können Sie zumindest die Kosten für den Basis-, den Komfort- und den Premiumschutz ermitteln.
Ein Beispiel:
Ein:e selbstständige:r Versicherte:r im Alter von 35 Jahren würde in der PKV folgende Beiträge bezahlen:
Basistarif: 269,95 Euro
Komforttarif: 312,54 Euro
Premiumtarif: 407,70 Euro
Aufgrund der Komplexität der Tarife empfiehlt sich jedoch die individuelle Beratung. Ob privat oder gesetzlich: Sie können in beiden Krankenversicherungen Ihre Beiträge durch Selbsterhalt (GKV) oder Selbstbeteiligung (PKV) und Beitragsrückerstattungen reduzieren.
Vorteile und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige
Die private Krankenversicherung für Selbstständige bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung einige Vorteile. Der offensichtlichste Vorteil besteht darin, dass die medizinische Versorgung in der privaten Krankenversicherung qualitativ hochwertiger und intensiver ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die oft nur Standardleistungen abdeckt.
Diese „bessere“ Versorgung in der privaten Krankenversicherung spiegelt sich allerdings auch in den höheren Beiträgen wider, die durch ein stabiles und hohes Einkommen gedeckt werden müssen.
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige:
- Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden und speziellen Medikamenten
- höhere Kostenübernahme: beispielsweise vollständige Erstattung von Zahnersatzkosten
- kaum Einschränkungen im Leistungsspektrum
- schnellere Terminvergabe bei Ärzten und Ärztinnen
- keine Wartezeit in der Praxis
- Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin
- Einbettzimmer im Krankenhaus
- der Beitrag bleibt trotz höherer Einnahmen gleich
- der Versicherungsschutz gilt automatisch europaweit und mindestens einen Monat lang auch außerhalb Europas
Die Nachteile der private Krankenversicherung für Selbstständige:
- für die Aufnahme ist ein Gesundheitscheck erforderlich
- in hohem Alter und mit einem schlechten Gesundheitszustand ist die PKV vergleichsweise teuer
- Beitragserhöhungen sind trotz Altersrückstellungen nicht ausgeschlossen
- Sie müssen mit zunehmenden Alter mit steigenden Beiträgen rechnen
- Familienmitglieder müssen in der PKV extra versichert werden
- Sie müssen zunächst für Leistungen in Vorkasse gehen
- Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- können Sie sich die Beiträge nicht mehr leisten, können Sie einen Sozialtarif in Anspruch nehmen, bei dem Sie allerdings nur Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben
Der Wechsel in die private Krankenversicherung für Selbstständige
Es gibt zahlreiche Anbieter und Tarife. Sie zu vergleichen, um den passenden Tarif zu finden, ist eine Herausforderung. Bei der Entscheidung stehen nicht zwingend die Kosten, sondern auch die Leistungen im Vordergrund. Es gibt jedoch ein paar Punkte, an denen Sie sich für einen ersten Überblick orientieren können:
Prüfen Sie, welche grundlegenden Leistungen enthalten sind, welche Medikamente oder Hilfsmittel erstattet werden oder ob Sie Ihren Arzt frei wählen können. Im nächsten Schritt sehen Sie sich zusätzlich wichtige Leistungen an. Hier geht es beispielsweise um die Übernahme von Kosten für die Reha, Kuren, Krankentransporte und die Krankenversicherung im Ausland. Am Ende überlegen Sie sich, auf welche individuellen Leistungen Sie noch Wert legen.
Auf dieser Basis vergleichen Sie nun die Beiträge und die Konditionen, zu denen Sie die private Krankenversicherung als Selbstständige:r abschließen. Abschließend werfen Sie einen genauen Blick auf den Anbieter. Wie solider ist er und welche Rückschlüsse können Sie auf mögliche Beitragserhöhungen ziehen?
Private Krankenversicherung online abschließen
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige individuell und ausführlich beraten zu lassen. Nutzen Sie bereits ein Online Geschäftskonto wie das von Qonto, möchten Sie Ihre private Krankenversicherung vielleicht auch gerne online abschließen.
Private Krankenversicherung für Selbstständige: zurück in die GKV
Entscheiden Sie sich als Selbstständige:r für die private Krankenversicherung, müssen Sie in der Regel auch dabei bleiben. Selbst wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und in der Folge arbeitslos sind, können Sie nicht ohne Weiteres zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich allerdings in den günstigen Basistarif zurückstufen lassen, müssen dafür aber auch entsprechende Leistungseinbußen hinnehmen. Sind Sie gar nicht mehr in der Lage, Ihre Beiträge zu bezahlen, greift der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung, der Ihnen zumindest eine medizinische Grund- und Notversorgung gewährleistet.
Eine Möglichkeit, um zu wechseln, ist von der Selbstständigkeit in das Angestelltenverhältnis zu wechseln. Sind Sie allerdings über 55 Jahre alt, sind Ihre Chancen, sich wieder gesetzlich versichern zu lassen, sehr gering.
Private Krankenversicherung für Selbstständige oder doch lieber GKV?
Erscheinen Ihnen die Beträge für die private Krankenversicherung für Selbstständige zu hoch, kann auch eine gesetzliche Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung eine gute Alternative sein. Eine Frage, die nur individuell beantwortet werden kann. Ein junger, gesunder Mensch zahlt zunächst vergleichsweise niedrige Beiträge und profitiert gleichzeitig von besseren Leistungen. Allerdings muss man hier zunächst in Vorkasse gehen. Gerade in der Gründungsphase ist das Geld jedoch meist knapp.
Planen Sie später eine Familie zu gründen, müssen Sie bedenken, dass es in der PKV keine Familienversicherung gibt.
Wie Sie sich auch entscheiden: Prüfen Sie vor Abschluss sorgfältig das Leistungsspektrum, die Konditionen und den Versicherungsanbieter und lass Sie sich ausführlich beraten. Haben Sie sich einmal für die PKV entschieden, ist der Wechsel zurück in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen gebunden.
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