Bei Gründerinnen und Gründern ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine gern gewählte Gesellschaftsform, da diese günstig und schnell zu gründen und einfach zu führen ist.
Unter dieser können viele Arten an selbstständiger Arbeit ausgeübt werden. Das können freiberufliche Tätigkeiten sein wie eine Anwaltskanzlei, aber auch religiöse, karitative und ideelle Interessen können darunter zusammengefasst werden. Es kann sich jedoch ebenfalls um gewerbliche Unternehmen handeln.
Doch auch bei der GbR, für die man mindestens zwei Gesellschafter:innen und einen gemeinsam definierten Zweck braucht, gibt es eine Reihe steuerrechtlicher Pflichten und Besonderheiten, insbesondere, was die Aufteilung vom Gewinn betrifft.
Da es in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Steuerarten gibt, kann es ratsam sein, sich bereits vor Unternehmensgründung entsprechende Informationen einzuholen. Denn sind die steuerlichen Pflichten nicht schon im Vorfeld geklärt, kann das steuerliche und juristische Nachteile zur Folge haben.
Was Sie über die Steuern einer GbR wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.