Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird bei Erwerb einer Immobilie fällig. Ihre Höhe unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern, liegt aber irgendwo zwischen 3,5 und 6,5 %.
Was die Grunderwerbsteuer genau ist, wie sie berechnet wird und wie Sie sie reduzieren können, lernen Sie in diesem Artikel.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuerart, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für die Länder. Die Grunderwerbsteuer betrifft den Kauf von inländischen Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen.
Diese Steuer ist im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) geregelt und muss in der Regel von den Käufer:innen getragen werden. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks erhoben und kann je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises betragen.
Wann muss ich Grunderwerbsteuer bezahlen?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück in Deutschland erwerben. Konkret müssen Sie in folgenden Fällen mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer rechnen:
- Beim Kauf einer Immobilie, sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück
- Bei der Übertragung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft (sogenannte Share Deals)
- Beim Erwerb von Erbbaurechten
- Bei bestimmten Umwandlungsvorgängen von Unternehmen, die Grundbesitz halten
- Bei einigen Schenkungen von Immobilien (abhängig vom Verwandtschaftsgrad)
Es ist wichtig zu beachten, dass die Grunderwerbsteuer auch dann anfallen kann, wenn kein Geld fließt, beispielsweise bei einem Tausch von Grundstücken.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland, reicht aber von 3,5% in Bayern und Sachsen bis zu 6,5% in mehreren Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Saarland.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer.
Bundesland | Grunderwerbsteuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 5,0 % |
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist in der Regel recht einfach. Sie wird auf Basis des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks ermittelt. Die Formel lautet:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis x Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes
Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen für 300.000 € kaufen, beträgt die Grunderwerbsteuer:
300.000 € x 6,5 % = 19.500 €
Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten:
- Bei Erbbaurechten wird der Wert des Erbbaurechts als Bemessungsgrundlage herangezogen.
- Bei Share Deals kann die Berechnung komplexer sein und hängt von der Höhe der übertragenen Anteile ab.
- Bei einem einheitlichen Vertragswerk, bei dem neben dem Grundstück auch Bauleistungen erworben werden, kann unter Umständen auch der Wert der Bauleistungen in die Berechnung einfließen.
Ablauf der Grunderwerbsteuerzahlung
Der Prozess der Grunderwerbsteuerzahlung läuft in der Regel wie folgt ab:
- Vertragsabschluss: Nach dem Kauf der Immobilie oder des Grundstücks wird der Kaufvertrag beim Notariat beurkundet.
- Meldung ans Finanzamt: Das Notariat meldet den Vorgang automatisch an das zuständige Finanzamt.
- Steuerbescheid: Das Finanzamt erlässt einen Grunderwerbsteuerbescheid, in dem die Höhe der zu zahlenden Steuer festgesetzt wird.
- Zahlungsfrist: In der Regel haben Sie einen Monat Zeit, um die Steuer zu bezahlen. Das genaue Datum steht im Bescheid.
- Zahlung: Sie überweisen den Betrag an das Finanzamt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nach Eingang der Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
- Grundbucheintragung: Erst wenn diese Bescheinigung vorliegt, kann der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden.
Es ist wichtig, die Steuertermine im Auge zu behalten, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer senken?
Es gibt einige Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu senken oder zu optimieren:
- Aufteilung des Kaufpreises: Trennen Sie den Kaufpreis für die Immobilie von dem für bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Möbel. Letztere unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
- Wohn- und Nießbrauchsrechte: Durch die Vereinbarung solcher Rechte kann der Kaufpreis und damit die Steuerlast gesenkt werden.
- Share Deals: Bei größeren Immobilientransaktionen können unter bestimmten Umständen Share Deals die Steuerlast reduzieren.
- Bundeslandwechsel: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, in ein Bundesland mit niedrigerem Steuersatz zu ziehen.
- Familieninterne Übertragungen: In manchen Bundesländern gibt es Vergünstigungen bei Übertragungen innerhalb der Familie.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jede dieser Strategien sorgfältig geprüft werden sollte und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen muss.
Wann muss man keine Grunderwerbsteuer zahlen?
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt:
- Erbschaft: Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen.
- Schenkung: Bei Schenkungen zwischen nahen Verwandten fällt in den meisten Fällen keine Grunderwerbsteuer an.
- Bagatellgrenze: In einigen Bundesländern gibt es Freigrenzen, unterhalb derer keine Steuer erhoben wird.
- Rückabwicklung: Wenn ein Kaufvertrag rückabgewickelt wird, kann die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer zurückerstattet werden.
- Öffentliches Interesse: Grundstücksübertragungen im öffentlichen Interesse können von der Steuer befreit sein.
- Ehescheidung: Bei Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Wie oft muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?
Die Grunderwerbsteuer wird einmalig fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Sie wird beim Kauf oder bei der Übertragung von Grundbesitz erhoben.
Kann Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Nein, die Grunderwerbsteuer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und ist somit nicht steuerlich abzugsfähig.
Was passiert, wenn man die Grunderwerbsteuer nicht zahlen kann?
Wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt werden kann, kann das Finanzamt Maßnahmen wie Zwangsvollstreckungen einleiten. Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um mögliche Lösungen wie Ratenzahlungen zu besprechen.
Wird die Grunderwerbsteuer abgeschafft?
Aktuell gibt es keine konkreten Pläne zur Abschaffung der Grunderwerbsteuer in Deutschland. Sie bleibt ein wichtiger Bestandteil der Steuereinnahmen der Bundesländer.