Wer angestellt und nebenberuflich selbstständig tätig ist, muss bei der Wahl der Krankenversicherung einiges beachten. Hierbei kommt es vor allem darauf an, ob die Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als nebenberuflich selbstständig einschätzt. Ist das der Fall, zahlen Sie auf die Gewinne Ihrer selbstständigen Tätigkeit keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Nebenberuflich selbstständig: Tipps für Ihre Krankenversicherung
Dank Ihrer Festanstellung sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung bereits bei möglichen Krankheitsfolgen versichert. Entspricht Ihr Business nach Einschätzung der Krankenkasse allerdings nicht mehr einer nebenberuflichen Tätigkeit, sondern wird als hauptberuflich eingestuft, müssen Sie sich mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung beschäftigen.
- Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, zählt die Krankenkasse Ihre Tätigkeit als nebenberuflich, wenn Ihr Einkommen daraus eine untergeordnete Rolle spielt und Sie keine Mitarbeitenden beschäftigen.
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit, um sicherzustellen, dass sie als solche anerkannt wird und Sie keine zusätzlichen Beiträge zahlen müssen.
- Bei hauptberuflicher Einstufung müssen Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, was auch Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherungspflicht haben kann.
- Nutzen Sie die Härtefallregelung der Krankenkassen, um eine niedrigere Mindestbemessungsgrenze zu beantragen, wenn Ihre Einkommensverhältnisse sich ändern.
- Halten Sie Ihre Krankenkasse über Einkommensänderungen informiert, um rechtliche Konsequenzen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Einschätzung der Krankenkasse: haupt- oder nebenberuflich?
Um sicherzugehen, dass Sie über Ihr Angestelltenverhältnis krankenversichert sind und keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenversicherung für Ihre nebenberuflich, selbstständig ausgeübte Tätigkeit zahlen müssen, prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre nebenberufliche Tätigkeit von der Krankenkasse als solche anerkannt wird.
Stuft Ihre Krankenkasse Ihre Selbstständigkeit als hauptberuflich ein, sind Sie dazu verpflichtet, sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu versichern. Als nebenberuflich gilt Ihr Business, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:
- Sie sind festangestellt und nebenher selbstständig tätig. Die Höhe Ihres Angestelltengehalts, spielt dabei keine Rolle.
- Das Einkommen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit hat nur eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung.
- Sie beschäftigen keine Angestellten oder maximal eine/n Minijobber/-in.
- Sie beziehen keinen Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit.
- Sie arbeiten weniger als 20 Stunden pro Woche selbstständig und verdienen dabei nicht mehr als 75 % der monatlichen Bezugsgröße.
Die Fälle lassen sich nicht immer verallgemeinern. Auch hier sind die Umstände, ob die Krankenversicherung eine nebenberuflich selbstständig ausgeübte Tätigkeit anerkennt, vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Aus Sicht der Sozialversicherungsträger ist eine Erwerbstätigkeit immer dann hauptberuflich, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung sowie vom zeitlichen Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammengenommen deutlich übersteigt.
Im Zweifelsfall überprüft Ihre Krankenkasse, welche Ihrer Tätigkeiten die anderen bezüglich des Einkommens und der Arbeitszeit deutlich überschreitet.
Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberufler:innen? In unserem Artikel finden Sie es heraus!
Nebenberuflich selbstständig Krankenversicherung: Wie viel dürfen Sie verdienen?
Informieren Sie im ersten Schritt Ihre Krankenversicherung über Ihre nebenberuflich selbstständig ausgeübte Tätigkeit und lassen Sie eine Einstufung vornehmen, ob Ihre Beschäftigung als neben- oder hauptberuflich gilt.
Dabei spielt vor allem auch Ihr Einkommen eine wichtige Rolle – als Gründer:in müssen Sie also Ihren Gewinn prognostizieren. Hilfreich ist ein Businessplan, der bereits wichtige Angaben zum voraussichtlichen Gewinn enthält.
Neben Ihrem Einkommen spielt die monatliche Bezugsgröße eine wichtige Rolle bei der Einstufung. Dabei handelt es sich um einen Maßstab für die allgemeine Einkommensentwicklung. So kann Ihre nebenberuflich selbstständig ausgeübte Tätigkeit beispielsweise bei einem Kleingewerbe in einigen Fällen in der Krankenversicherung auch noch als nebenberuflich eingestuft werden, wenn Sie 30 Stunden wöchentlich arbeiten, Ihr Einkommen jedoch unter der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße liegt.
Schätzt die Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als nebenberuflich selbstständig ein, bleiben Sie weiterhin über den Arbeitgebenden versichert und Sie sparen sich die zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Anders sieht es aus, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft wird. Sind Sie darüber hinaus noch angestellt, gilt dieses Arbeitsverhältnis als nebenberuflich und die Kranken- und Pflegeversicherung über den Arbeitgebenden fällt weg. Mit diesem Urteil endet Ihre gesetzliche Pflichtversicherung und Sie müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern.
Entscheiden Sie sich bei Ihrer Selbstständigkeit für eine private Krankenversicherung, müssen Sie die gesetzliche Versicherung innerhalb von zwei Wochen kündigen. Sind Sie zurzeit gesetzlich pflichtversichert, möchten sich aber freiwillig versichern, wechseln Sie beim Wegfall der Versicherungspflicht automatisch in die freiwillige Versicherung.
Freiwillige Versicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
Sind Sie nicht pflichtversichert und Sie möchten sich freiwillig versichern, gelten bestimmte Vorversicherungszeiten. Sie müssen entweder in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang oder unmittelbar vor Ende der Versicherungspflicht ein Jahr lang Mitglied in einer gesetzlichen Versicherung gewesen sein.
Damit können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Gründung den Eintritt in die freiwillige Versicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schriftlich beantragen.
Beitragseinstufung in der freiwilligen Krankenversicherung
Wie viel Sie letztendlich in die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung der GKV einzahlen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Dabei wird Ihr Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit und eventuellen anderen Einnahmen addiert. Arbeitgebende tragen ihren Anteil für den Beitrag, der durch das Einkommen aus Ihrem Arbeitsverhältnis entsteht. Die restlichen Kosten übernehmen Sie.
Der Krankenversicherungsbeitrag berechnet sich vom Gesamteinkommen mit 14,6 % (mit Krankengeldanspruch) oder 14 % (ohne Krankengeldanspruch). Hinzu kommen Beiträge zur Pflegeversicherung sowie der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für das Einkommen, das der Berechnung dient. Jeder Cent darüber ist beitragsfrei.
Als Mindest-Berechnungsgrundlage dient das fiktive Mindesteinkommen, wodurch die Beiträge nach unten hin begrenzt werden. Die Mindestgrenze hat sich mit Beginn dieses Jahres von monatlichen 2.284 € auf 1.142 € halbiert.
Härtefallregelung
Ändern sich Ihre Einkommensverhältnisse, sollten Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig darüber informieren. Insbesondere, wenn sich Ihr Verdienst zugunsten einer nebenberuflich selbstständig ausgeübten Tätigkeit ändert, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und mit Ihrer Krankenversicherung sprechen. Sie entscheidet dann über die weitere Versicherungspflicht.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Klage einreichen. Geben Sie Ihre Einkünfte oder Veränderungen Ihrer Verhältnisse gar nicht erst an, machen Sie sich strafbar und müssen gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen rechnen.
Die Rolle der Sozialversicherung
Hierzulande dient neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesetzliche Sozialversicherung dazu, Leistungen wie Rente und Arbeitslosengeld zu finanzieren. Sind Sie nebenberuflich selbstständig, müssen Sie in der Regel keine Krankenversicherung oder zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da diese bereits über den Hauptberuf abgeführt werden.
Informieren Sie aber auch hier Ihre Krankenkasse, sobald sich Ihr Status ändert. Wechselt dieser von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit, wirkt sich das nicht nur auf die Krankenversicherungspflicht, sondern auch die Sozialversicherungspflicht aus.
Die Sozialversicherungspflicht entfällt für Selbstständige, die nicht in einem Hauptberuf angestellt sind – Sie müssen dann keine Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen. Dennoch sollten Sie die private Altersvorsorge nicht vernachlässigen. In der Regel sind diese Kosten im Falle der Selbstständigkeit sogar fast komplett steuerlich abzugsfähig.
Wann lohnt sich der Eintritt in die private Krankenversicherung?
Werden Sie von Ihrer Krankenversicherung nicht als nebenberuflich selbstständig eingestuft, haben Sie die Optionen, sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Für Ihre Entscheidung wägen Sie die Vorteile und Nachteile einer privaten Krankenversicherung (PKV) im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sorgfältig ab.
Zu den Vorteilen der PKV gehören:
Zu den Vorteilen der PKV gehören:
- bessere medizinische Versorgung dank umfangreicherer Leistungen.
- günstige Beiträge für junge, gesunde Menschen.
- einkommensunabhängige Beitragsberechnung.
- preiswerte Tarife für bestimmte Berufsgruppen.
- kürzere Wartezeiten und schnellere Terminvergabe in Arztpraxen.
- Beiträge lassen sich durch Selbstbeteiligung senken.
Folgende Punkte können in der privaten Krankenversicherung eher nachteilig sein:
Folgende Punkte können in der privaten Krankenversicherung eher nachteilig sein:
- Vorerkrankungen führen zu höheren Beitragskosten
- Beiträge steigen mit dem Alter
- keine kostenfreie Mitversicherung von Kindern
- Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- kein Anspruch auf die günstige Krankenversicherung für Rentner:innen
Arbeitslosigkeit: Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II können Sie bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze nebenberuflich selbstständig arbeiten, läuft Ihre Krankenversicherung über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Ob Ihre Tätigkeit wirklich als nebenberuflich eingestuft wirst, hängt von Ihrer Arbeitszeit ab. Diese darf die Höchstgrenze von 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Andernfalls müssen Sie sich freiwillig in der GKV oder privat versichern. Da sich die tatsächlich aufgewendete Zeit bei Selbstständigen nur schwer einschätzen lässt, spielt Ihr Einkommen ebenfalls eine Rolle.
Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist und ALG I erhält, kann einen monatlichen Freibetrag von 165 € geltend machen, der nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Beim ALG II sieht es etwas anders aus: Hier werden Freibeträge gestaffelt und hängen von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab.
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass nebenberuflich Selbstständige weder den Gründungszuschuss noch das Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit bekommen. Auf diese Leistungen haben Sie erst Anspruch, wenn Ihre Selbstständigkeit zu Ihrem Hauptberuf wird. Für den Antrag benötigen Sie zudem einen Businessplan. Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben. Damit erhalten Sie für weitere sechs Monate das Arbeitslosengeld plus zusätzlich 300 €. Diese Pauschale können Sie im Anschluss für weitere neun Monate beantragen. ALG-II-Empfänger:innen erhalten das Einstiegsgeld. Dies wird individuell berechnet und steht ihnen maximal 24 Monate zusätzlich zum ALG II zu.
Nebenberuflich selbstständig: Sonderfälle in der Krankenversicherung
Neben der Versicherung über die Arbeitsagentur gibt es weitere wichtige Sonderfälle. Sie können mit einer nebenberuflich selbstständig ausgeübten Tätigkeit beispielsweise familienversichert in der Krankenversicherung bleiben, wenn Sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten und höchstens 435 € im Monat verdienen. Wichtig ist, dass kein weiteres Merkmal einer Hauptberuflichkeit gegeben ist.
Wer in Elternzeit ist, für den gelten die gleichen Bedingungen wie für Arbeitnehmende. Damit Sie Elterngeld beziehen können, und der Gewinn auf dieses angerechnet wird, dürfen Sie allerdings nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Eine günstige Versicherung für Rentner:innen bietet die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Rentner:innen sind hier nur mit dem halben Beitrag versichert. Wer zusätzlich selbstständig tätig ist, muss die Versicherung darüber informieren. Stuft diese Ihre Tätigkeit als nebenberuflich selbstständig ein, können Sie weiterhin die Leistungen der Krankenversicherung für Rentner:innen in Anspruch nehmen.
Anders sieht es aus, wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind. Dann ist wieder eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung nötig, bei der Sie für Teile des Einkommens den gesamten Beitrag allein tragen.
Nebenberuflich selbstständig: Was müssen Sie neben der Krankenversicherung noch beachten?
Wer seine Möglichkeiten kennt, ist klar im Vorteil. Achten Sie bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit auf die folgenden Punkte:
- Melden Sie Ihre Tätigkeit richtig an: Bei der Gründung Ihres Business müssen Sie verschiedene Behörden und Institutionen darüber informieren. Dazu gehört das Finanzamt und im Fall von Gewerbetreibenden auch das kommunale Gewerbeamt.
- Informieren Sie den Arbeitgebenden: Diese sollten im besten Fall über Ihre Nebentätigkeit Bescheid wissen. Noch wichtiger ist, dass Sie Ihren Hauptjob aufgrund Ihrer Selbstständigkeit nicht vernachlässigen oder Ihrem Arbeitgebenden Konkurrenz machen.
- Überprüfen Sie Ihre Rentenversicherungspflicht: Künstler:innen, Publizist:innen sowie andere Berufsgruppen sind trotz ihrer Selbstständigkeit auch in der Rentenversicherung versicherungspflichtig – darunter fallen beispielsweise Lehrer:innen, Erzieher:innen oder Geburtshelfende.
- Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse: Wer bestimmte künstlerische und publizistische Berufe ausübt, ist ab einem bestimmten Mindesteinkommen über die Künstlersozialkasse pflichtversichert.
- Steuern: Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist, muss sich an bestimmte Aufzeichnungspflichten halten und zusätzliche Steuererklärungen abgeben. Hierbei empfehlen sich verschiedene Tools, um die eigenen Finanzen stets im Blick zu behalten.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen und damit Ihren Verwaltungsaufwand reduzieren. Das passende Online-Geschäftskonto finden Kleinunternehmer:innen beispielsweise bei Qonto.
Krankenversicherung: Hauptberuflich selbstständig und nebenbei angestellt
Bisher haben wir hauptsächlich darüber gesprochen, wie es mit Ihrer Krankenversicherung aussieht, wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen und nebenberuflich selbstständig tätig sind. Doch wie sieht es mit Ihrer Krankenversicherung aus, wenn Sie Ihr Haupteinkommen mit einem eigenen Business verdienen, Ihr Gehalt aber mit einem Nebengewerbe aufbessern? Generell ist das möglich ohne, dass es sich auf die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV auswirkt.
Nehmen Sie eine nebenberuflich selbstständig ausgeübte Tätigkeit auf, müssen Sie Ihre Krankenversicherung darüber in Kenntnis setzen. Schließlich basieren Ihre Abgaben auf dem gesamten Einkommen. Was Sie in Ihrem Nebenjob dazuverdienen, ist für die Berechnung also ebenfalls relevant.
Die Berechnung erfolgt meist auf Grundlage des aktuellen Steuerbescheids. Diesen benötigt die Krankenkasse als Nachweis für Ihre Einkommenshöhe. Dort werden Nebeneinkünfte aus Ihrer nicht selbstständigen Tätigkeit automatisch aufgelistet und berücksichtigt.
Nebenberuflich selbstständig: Ihre Pflichten gegenüber der Krankenversicherung
Wer sich neben dem Hauptjob nebenberuflich selbstständig machen möchte, kann dies im Normalfall problemlos tun. Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, dass Ihre Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als nebenberuflich selbstständig ausgeübten Beruf anerkennt.
Inwiefern Ihre Beschäftigung Auswirkung auf Ihre Krankenversicherung hat, hängt davon ab, ob Sie wirklich nebenberuflich selbstständig sind. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und informieren Sie diese umgehend über Veränderungen – so sind Sie stets auf der sicheren Seite.
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