Es gibt mittlerweile kaum noch ein Risiko, gegen das Sie sich nicht versichern können. Kurios: Es gibt eine Londoner Versicherung, die angeblich sogar bei einer Entführung durch Aliens haftet. Es gibt viele Arten von Versicherungen für Selbstständige – privat wie betrieblich. Aber nicht alle sind unbedingt notwendig.
Rundum abgesichert: Welche Versicherungen Selbstständige brauchen

Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht
- Sie tragen die alleinige Verantwortung für ihre private und betriebliche Absicherung
- Neben Pflichtversicherungen wie der Kranken- und Pflegeversicherung, einer privaten Haftpflicht und ggf. einer Berufshaftpflicht, decken weitere optionale Versicherungen private und betriebliche Risiken ab
Keine Sozialversicherungspflicht für Selbstständige
Anders als Angestellte tragen Selbstständige die alleinige Verantwortung für ihre soziale Absicherung. Wer sein Geld mit selbstständiger Arbeit verdient unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht und muss selbst dafür sorgen, sich bei Krankheit oder einem Unfall finanziell abzusichern. Das Gleiche gilt bei Arbeitslosigkeit oder für die Rente. Selbstständige haben aber die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beizutreten. Unter bestimmten Umständen können sie sogar die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Ob es sich lohnt, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen oder ob Selbstständige mit einer privaten Kranken- und Rentenversicherung besser abgesichert sind, hängt immer vom Einzelfall ab.
Betriebliche Versicherungen | Private Versicherungen |
---|---|
Betriebshaftpflicht |
Krankenversicherungen |
Vermögensschadenhaftpflicht |
Rentenversicherungen |
Berufshaftpflicht |
Unfallversicherung |
Betrieblicher Rechtsschutz |
Freiwillige Arbeitslosenversicherung |
Geschäftsinhaltsversicherung |
|
Sach- und Ertragsausfallversicherung |
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Warenkredit bzw. Forderungsausfall |
|
Firmen-Kfz Haftpflichtversicherung |
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Versicherungen für Mitarbeitende |
Private Versicherungen für Selbstständige
Als Unternehmer:in müssen Sie sich selbst gegen private Risiken sowie Risiken für Ihr Unternehmen absichern. Die Kranken- und Pflegeversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung zählen zu den Pflichtversicherungen, die Selbstständige abschließen müssen. Ob und wie sich Selbstständige darüber hinaus versichern, liegt in ihrer eigenen Verantwortung.
Krankenversicherungen für Selbstständige: privat oder gesetzlich?
Die Kranken- und Pflegeversicherung zählt unabhängig davon, ob Sie Ihr Geld mit einer selbstständigen Tätigkeit oder als Angestellte/r verdienen, zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige bei diesen Versicherungen aber die Wahl und können sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder bei einer privaten Krankenkasse (PKV) versichern lassen. Einer der Vorteile bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Mitglieder automatisch pflegeversichert sind. Selbstständige, die sich privat absichern, benötigen eine zusätzlich private Pflegeversicherung.
Wie wird gesetzliche Krankenkassenbeitrag für Selbstständige berechnet?
Wie wird gesetzliche Krankenkassenbeitrag für Selbstständige berechnet?
Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auf Basis des Bruttoeinkommens der oder des Versicherten ermittelt. Bei Selbstständigen gilt das Betriebsergebnis vor Steuern als Bruttoeinkommen. Da Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung für das Krankentagegeld abzuschließen. Auf diese Weise versichern Selbstständige sich gegen krankheitsbedingte Ausfälle. Wie hoch die Kosten für die Zusatzversicherung ausfallen, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Wie wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige berechnet?
Wie wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige berechnet?
Die Leistungen, die Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, sind unabhängig von der Versicherungsgesellschaft recht ähnlich. Große Unterschiede gibt es hier meist nicht. Anders sieht es in der privaten Krankenkasse aus.
Selbstständig, aber sozialversicherungspflichtig
Rentenversicherungen für Selbstständige: privat oder gesetzlich?
Anders als bei der Krankenversicherung besteht für Selbstständige keine Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Ob Sie freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten, eine private Rentenversicherung abschließen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente private Vorsorge treffen oder gar nicht für das Rentenalter vorsorgen, ist ihnen selbst überlassen.
Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
Unfallversicherungen für Selbstständige: privat oder gesetzlich?
Unfälle stellen ein hohes unternehmerisches und finanzielles Risiko dar. Entsprechend sollten sich Selbstständige mit einer Unfallversicherung gegen dieses Risiko absichern. Ob gesetzlich oder privat kommt auf die Art ihrer Tätigkeit an.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Diesen Antrag müssen sie innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit abgeben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht mehr möglich.
Weitere private Versicherungen für Selbstständige
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Geld mit selbstständiger Arbeit oder als Angestellte/r verdienen, gibt es weitere Versicherungen, mit denen Sie sich privat absichern können. Hierzu zählen:
- Private Haftpflicht: Diese Versicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen durch Schäden, die Sie Dritten unabsichtlich zufügen. Im Schadensfall können Sie in voller Höhe haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Hausrat: Den persönlichen Wert kann Ihnen niemand ersetzen. Für die finanziellen Schaden an beweglichen Gegenständen, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden, kommt die Hausratversicherung auf. Die Haftung umschließt neben Möbeln, Elektrogeräten, Unterhaltungselektronik, Fahrräder oder Wertsachen auch Bargeld oder Sparbücher.
- Wohngebäudeversicherung: Während die Hausratversicherung bewegliche Gegenstände abdeckt, haftet die Wohngebäudeversicherung für Schäden an allen mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen).
- Private Kfz-Haftpflicht: Wer in Deutschland ein Fahrzeug anmeldet, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Um Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abzusichern, benötigen Sie zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung.
- Privater Rechtsschutz: Der private Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen unter anderem im Vertragsrecht, bei Schadenersatzansprüche, bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten oder im Verkehrsrechtsschutz ab.
- Risikolebensversicherung: Im Falle Ihres Todes sichert die Risikolebensversicherung Ihre Erb:innen oder bezugsberechtigte Personen mit einer festgelegten Versicherungssumme ab.
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Betriebliche Versicherungen für Selbstständige
Neben der privaten Vorsorge sichern Selbstständige sich mit weiteren Versicherungen zusätzlich gegen betriebliche Risiken ab. Ein Schadensfall kann insbesondere für junge Unternehmen und Gründer:innen schnell das Aus bedeuten. Selbst wenn Sie als Unternehmer:in sorgfältig abwägen, liegen betriebliche Risiken nicht immer in Ihrer Hand. Beschäftigen Sie beispielsweise Mitarbeitende, sind Sie als Unternehmer:in auch für Schäden, die von Ihren Angestellten verursacht wurden, verantwortlich. Gegen welche betrieblichen Risiken Sie sich absichern müssen, hängt von der Art Ihres Unternehmens und Ihrer Tätigkeit ab.
- Betriebshaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Berufshaftpflicht
- Betrieblicher Rechtsschutz
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Sach- und Ertragsausfallversicherung
- Warenkredit bzw. Forderungsausfall
- Firmen-Kfz-Haftpflichtversicherung
- Versicherungen für Mitarbeitende
- Weitere betriebliche Versicherungen für Selbstständige
Betriebshaftpflicht
Zu den betrieblichen Versicherungen, die alle Selbstständigen abschließen sollte, zählt die Betriebshaftpflichtversicherung. Mit dieser Versicherung sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche Dritter wie Kunden, Lieferant:innen, Besucher:innen und Mitarbeitenden ab. Während bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, haften Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften auch mit dem Privatvermögen. Entsprechend sollten Sie sich gegen mögliche Fehler, die von Ihnen selbst oder einem Ihrer Mitarbeitenden begangen wurden, mit der Betriebshaftpflicht absichern.
Vermögensschadenhaftpflicht
Im Unterschied zur Betriebshaftpflicht deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausschließlich Schäden ab, die durch Ihre eigenen Fehler entstanden sind. Der Versicherer prüft die Schadenersatzansprüche Dritter, begleicht berechtigte Forderungen geschädigter Parteien und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Berufshaftpflicht
Während die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung freiwillig abgeschlossen werden, gibt es bestimmte Berufsgruppen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung der zuständigen Berufskammer ihren Beruf nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ausüben dürfen. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise Architekt:innen, Ärztinnen und Ärzte, Apotheker:innen, Ingenieur:innen, Notar:innen, Anwält:innen, Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen.
Betrieblicher Rechtsschutz
In der Überprüfung von Ansprüchen gleichen Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht zwar der Rechtsschutzversicherung. Der betriebliche Rechtsschutz deckt jedoch weitere Ausgaben wie Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten ab.
Geschäftsinhaltsversicherung
Vergleichbar mit der privaten Hausratversicherung kommt die Geschäftsinhaltsversicherung für Schäden an beweglichem Inventar auf. Darüber hinaus können Sie sich mit weiteren Versicherungen beispielsweise speziell gegen Glasschäden absichern. Mit einer zusätzlichen Maschinen- und Elektronikversicherungen sind Schäden durch Bedienungsfehler oder technisches Versagen abgedeckt.
Sach- und Ertragsausfallversicherung
Insbesondere im produzierenden Gewerbe macht es Sinn, die Betriebseinrichtung und den Warenbestand gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Glasbruch, Sturm-, Hagel- und Elementarschäden abzusichern. Die Sach- und Ertragsausfallversicherung kommt für den entgangenen Gewinn sowie für fortlaufenden Kosten auf. Wählen Sie die Höhe der Deckungssumme so, dass Sie im Schadensfall den Warenbestand sowie die kaufmännische und technische Einrichtung zum Neuwert wiederbeschaffen können. Haben Sie Maschinen oder elektronische Ausrüstung, müssen Sie die Sachversicherung darauf ausweiten.
Warenkredit bzw. Forderungsausfall
Gewähren Sie Kunden einen Warenkredit, können Sie sich für den Fall, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommen, mit einer Warenkreditversicherung gegen einen Forderungsausfall schützen.
Firmen-Kfz-Haftpflichtversicherung
Betrieblich genutzte Fahrzeuge über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Je nach Alter, Wert und Einsatzgebiet eines Fahrzeugs können Sie den Versicherungsschutz um weitere Leistungen ergänzen.
Versicherungen für Mitarbeitende
Beschäftigen Sie eigenen Mitarbeitende führen Sie die Beiträge zur Sozialversicherung für sie ab. Zudem tragen Sie die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung. Darüber hinaus können Sie Ihren Mitarbeitenden mit einer betrieblichen Altersversicherung zusätzlich absichern.
Weitere betriebliche Versicherungen für Selbstständige
Die genannten betrieblichen Versicherungen sind nur einige Beispiele. Natürlich können Sie je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit weitere Risiken abdecken. Zu diesen weiteren Versicherungen für Selbstständige zählen beispielsweise:
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt laufende Kosten für Mieten oder Gehälter.
- Als Unternehmer:in sind Sie dafür verantwortlich, Kunden sichere und technisch einwandfreie Produkte zu liefern. Schäden, die ihnen aufgrund mangelhafter Waren entstehen, deckt die Produkthaftpflicht ab.
- Die Produkte und Waren müssen nicht nur unversehrt Ihr Lager verlassen, sondern auch in einwandfreiem Zustand bei Kunden ankommen. Für Schäden, die auf dem Weg entstehen, haftet die Transportversicherung.
- Mit einer Cyberversicherung decken Sie Schäden, die Ihrem Unternehmen durch Cyberkriminalität beispielsweise durch Hacker-Angriffe entstehen.
- Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Boden, Wasser oder Luft verunreinigen.
- Vertrauensschadenversicherung für Schäden, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte entstanden sind.
- Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Unternehmen für Schäden abschließen, die Dritten gegenüber durch Pflichtverletzungen durch Führungskräfte und Organe (Directors & Officers) eines Unternehmens entstehen.
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Um den Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung kommt in Deutschland niemand herum. In bestimmten Berufsgruppen besteht zudem die Pflicht, sich in der gesetzlichen Unfallversicherung – der Berufsgenossenschaft – zu versichern oder eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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