Es gibt heute viele verschiedene Versicherungen, die Selbstständige vor gesundheitlichen und beruflichen Risiken absichern. Freiberufler:innen können jedoch nicht völlig frei entscheiden, welche Absicherungen Sie nutzen wollen und welche nicht.
Pflichtversicherungen: Essentielle Versicherungen für Selbstständige
Es gibt Versicherungen, die Selbstständige unbedingt benötigen und andere, die freiwillig sind oder nur für bestimmte Berufsbranchen greifen. In diesem Beitrag stellen wir die sogenannten Pflichtversicherungen vor und geben einen Überblick, welche Absicherungen zusätzlich nützlich sind.
- Für alle Selbstständigen in Deutschland ist die Kranken- und Pflegeversicherung die einzige verpflichtende Versicherung.
- Für bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker:innen und Selbstständige im Gesundheitswesen gibt es zusätzliche Pflichtversicherungen wie die Renten- und Unfallversicherung.
- Selbstständige sollten weitere optionale Versicherungen wie Arbeitslosen-, private Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherungen in Betracht ziehen, um sich umfassend abzusichern.
- Da Selbstständige nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist eine private Altersvorsorge essenziell, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein.
Was ist eine Pflichtversicherung für Selbstständige?
In Deutschland gibt es nur eine Versicherung, die für Freiberufler:innen absolute Pflicht ist: die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese ist also die einzige echte Pflichtversicherung für Selbstständige.
Alle anderen Versicherungen können für bestimmte Gruppen von Selbstständigen zusätzlich verpflichtend sein. Im Gesundheitswesen ist beispielsweise eine Unfallversicherung meist eine Pflichtversicherung. In den folgenden Abschnitten gehen wir genau darauf ein, welche Versicherungen für welche Berufsgruppen Pflicht ist.
Grundsätzlich gilt
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Was sind Pflichtversicherungen für Selbstständige?
1. Kranken- und Pflegeversicherung
Alle Selbstständigen sind dazu verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige bei diesen Versicherungen aber die Wahl und können sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder bei einer privaten Krankenkasse (PKV) versichern lassen. Einer der Vorteile bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Mitglieder automatisch pflegeversichert sind. Selbstständige, die sich privat absichern, benötigen eine zusätzlich private Pflegeversicherung.
- Bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird die Höhe des Betrags auf Basis des Bruttoeinkommens der oder des Versicherten ermittelt. Bei Selbstständigen gilt das Betriebsergebnis vor Steuern als Bruttoeinkommen. Da Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung für das Krankentagegeld abzuschließen.
- Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige berechnet wird in der Regel auf die Bedürfnisse zugeschnitten. Entsprechend bemisst sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht am Einkommen der oder des Versicherten, sondern am Alter, Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang der Krankenversicherung.
2. Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht für alle Selbstständigen verpflichtend, sondern nur für die folgenden Personengruppen:
- Handwerker:innen
- Hausgewerbetreibende
- Hebammen
- Künstler:innen
- Selbstständige Lehrer:innen und Erzieher:innen
- Pflegekräfte
- Küstenschiffer:innen und Seelots:innen
Für alle anderen gilt: Die Rentenversicherung ist keine Pflicht. Sie können aber natürlich dennoch der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten oder eine private Rentenversicherung abschließen.
Entscheiden Sie sich für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhalten Sie nicht nur eine Rente, sondern haben auch Anspruch auf staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riesterrente.
3. Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist für die folgenden Selbständigen verpflichtend:
- Hausgewerbetreibende
- Küstenschiffer:innen und -fischer:innen
- landwirtschaftliche Unternehmer:innen
- Selbstständige im Gesundheitswesen
Wie der Name bereits verrät, soll eine Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Daher gilt die Versicherungspflicht auch nur für jene Berufsgruppen, bei denen ein höheres Unfallrisiko besteht.
Für alle anderen Selbstständigen besteht keine Unfallversicherungspflicht. Sie haben also die Wahl, eine freiwillige Mitgliedschaft abzuschließen oder sich alternativ privat gegen Unfälle zu versichern.Trotz Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft macht eine zusätzliche Unfallversicherung, die Ihre privaten Risiken abdeckt, Sinn – die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Arbeitsunfälle sowie berufsbedingte Krankheiten auf.
4. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für folgende Selbstständige:
- Immobilien- und Hausverwalter:innen
- Inkassobüros
- Rechtsdienstleistende
- Treuhänder:innen
- Zwangsverwalter:innen
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung soll Freiberufler:innen vor finanziellen Schäden absichern, die sie durch berufliche Fehler oder Versäumnisse bei Dritten verursachen.
Diese Versicherung deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Beratungsfehler, fehlerhafte Gutachten oder Vertragsverletzungen entstehen und die zu einem Vermögensverlust bei den Kund:innen führen. Sie ist besonders wichtig für Berufsgruppen, die beratend oder prüfend tätig sind, wie Steuerberatende, Rechtsanwält:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen.
5. Berufshaftpflichtversicherung
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Sie ist vor allem für Selbstständige in beratenden und planenden Berufen Pflicht:
- Architekt:innen
- Ärzt:innen und Apotheker:innen
- Ingenieur:innen
- Notar:innen
- Psychotherapeut:innen
- Rechtsanwält:innen
- Steuerberater:innen
- Versicherungsmakler:innen
- Wirtschaftsprüfer:innen
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler:innen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen (wenn beispielsweise einem Auftraggeber durch Ihren Fehler ein Schaden entsteht). Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Diese Versicherung ist daher verpflichtend für Berufe mit hoher Verantwortung und Haftungsrisiken.
6. Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Diesen Antrag müssen sie innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit abgeben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht mehr möglich.
Die wichtigsten Versicherungen für Selbständige zusammengefasst
1. Kranken- und Pflegeversicherung
2. Rentenversicherung
3. Unfallversicherung
4. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
5. Berufshaftpflichtversicherung
6. Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Dies sind die wichtigsten Versicherungen, die alle Selbstständigen unbedingt in Betracht ziehen sollten. Eine Versicherungspflicht gilt aber nur für die Kranken- und Pflegeversicherung und das ausnahmslos für alle Freiberufler:innen. Pflicht.
Weitere wichtige Versicherungen für Selbstständige
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Geld mit selbstständiger Arbeit oder als Angestellte/r verdienen, gibt es weitere Versicherungen, mit denen Sie sich privat absichern können. Hierzu zählen:
- Private Haftpflicht: Diese Versicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen durch Schäden, die Sie Dritten unabsichtlich zufügen. Im Schadensfall können Sie in voller Höhe haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Hausrat: Den persönlichen Wert kann Ihnen niemand ersetzen. Für die finanziellen Schaden an beweglichen Gegenständen, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden, kommt die Hausratversicherung auf. Die Haftung umschließt neben Möbeln, Elektrogeräten, Unterhaltungselektronik, Fahrräder oder Wertsachen auch Bargeld oder Sparbücher.
- Wohngebäudeversicherung: Während die Hausratversicherung bewegliche Gegenstände abdeckt, haftet die Wohngebäudeversicherung für Schäden an allen mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteilen (Türen, Fenster, Treppen).
- Private Kfz-Haftpflicht: Wer in Deutschland ein Fahrzeug anmeldet, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Um Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abzusichern, benötigen Sie zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung.
- Privater Rechtsschutz: Der private Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen unter anderem im Vertragsrecht, bei Schadenersatzansprüche, bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten oder im Verkehrsrechtsschutz ab.
- Risikolebensversicherung: Im Falle Ihres Todes sichert die Risikolebensversicherung Ihre Erb:innen oder bezugsberechtigte Personen mit einer festgelegten Versicherungssumme ab.
Erkundigen Sie sich, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind
Fest steht, dass die meisten Versicherungen nur für bestimmte Gruppen von Selbstständigen verpflichtend sind. Wenn Sie beispielsweise freie Autorin sind, dann müssen Sie neben der gesetzlichen Krankenversicherung im Grunde keine andere Versicherung abschließen.
Sie sollten jedoch auch weitere Versicherungen in Betracht ziehen, um umfassend abgesichert zu sein. Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind beispielsweise essenziell, um sich vor Schadensersatzklagen durch den Auftraggeber abzusichern.
Darüber hinaus sind private Rentenversicherungen und Unfallversicherungen für Selbstständige sinnvoll, um langfristige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Da Selbstständige nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist eine private Altersvorsorge unerlässlich, um im Ruhestand ausreichend abgesichert zu sein. Eine Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz, wenn Unfälle zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die die Arbeitsfähigkeit und somit das Einkommen beeinträchtigen. Durch den Abschluss dieser Versicherungen können Selbstständige ihre berufliche und private Zukunft besser absichern.
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