Dabei ist der Begriff etwas irreführend, weil es so klingt als hätten Freiberufler:innen gar keine Buchführungspflichten, das ist natürlich nicht der Fall. Es bedeutet aber, dass sie anstatt der doppelten die einfache Buchführung anwenden dürfen.
- Alle Freiberufler:innen sind von der Buchführungspflicht befreit, unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze. Das heißt, sie dürfen die einfache Buchführung anwenden.
- In der einfachen Buchführung werden anhand einer Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR) lediglich die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres gegenübergestellt.
- In der doppelten Buchführung dokumentiert man alle zahlenbasierten Geschäftsvorfälle. Einnahmen und Ausgaben werden dabei auf zwei Konten erfasst, daher auch der Name “doppelte Buchführung”.
- Alle Selbstständigen, auch Freiberufler:innen, sind gesetzlich verpflichtet, aktuelle Rechnungen zu erstellen.
- Das Erstellen von Kostenvoranschlägen und Angeboten ist gesetzlich nicht verpflichtend, aber empfehlenswert, da es beide Seiten rechtlich absichert.
- Alle Unternehmer:innen sind dazu verpflichtet, ihre Bücher GoBD-konform zu führen und aufzubewahren.
- Selbstständige können Vermögensgegenstände steuerlich absetzen. Alle Vermögenswerte und Abschreibungen müssen in Ihrer Buchhaltung erfasst werden.
Doppelte oder einfache Buchführung: Was ist der Unterschied?
- die Höhe der Einnahme
- die Herkunft der Einnahme (d.h. wer die Zahlung veranlasst hat)
- die Zahlungsart (Karte, Überweisung, Scheck, Barzahlung...)
- die Rechnungsnummer (daher ist es wichtig, nach jedem Auftrag eine Rechnung mit einer eindeutigen Referenznummer zu versehen).
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto in wenigen Minuten online.
Sind nur Freiberufler:innen von der Buchführungspflicht befreit?
Das Finanzamt unterscheidet bei Selbstständigen zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften. Wie wir wissen, haben Freiberufler:innen den Vorteil, dass sie nach Steuerrecht nicht buchführungspflichtig sind. Sie dürfen immer die einfache Buchführung nutzen, unabhängig davon, wie hoch ihr Umsatz oder Gewinn ist.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & KG)
- Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
Wie Sie Ihre Bücher GoBD-konform führen und aufbewahren
Generell schreibt die GoBD vor, dass alle Buchungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden sollen. Dafür gelten die folgenden Richtlinien:
- Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
- Ordnung
- Unveränderbarkeit
Alle Unternehmer:innen sind dazu verpflichtet, Belege und Geschäftspapiere zu sammeln und für den Fall einer Steuerprüfung mehrere Jahre aufzubewahren. Für Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Rechnungen gilt zum Beispiel eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Dokumente wie Handelsbriefe oder Geschäftspapiere müssen nur sechs Jahre lang archiviert werden.
Rechnungen auf dem neuesten Stand halten
Und noch eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: Laut § 368 BGB haben Privatkund:innen einen Anspruch auf den Erhalt einer Quittung, die als Zahlungsbeleg gilt. Bittet Sie ein Privatkunde oder eine Privatkundin also um einen Beleg, sind Sie zur Ausstellung verpflichtet.
- das Wort Rechnung
- das Datum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Name, Firmenname, Rechtsform und Anschrift
- Name und Adresse Ihres Kunden oder Ihrer Kundin
- Netto- und Bruttobetrag
- Beschreibung der Leistung
- Nennung des Leistungszeitraums
- das Datum der Zahlungsfrist und etwaige Verzugszinsen
- die Bedingungen für die Zahlungsweise (d. h. wie Ihre Kund:innen die Rechnung bezahlen kann)
- falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind: den Mehrwertsteuerbetrag, den anwendbaren Mehrwertsteuersatz sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens.
- bei Kleinunternehmer:innen der Vermerk: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
Ist das Erstellen von Angeboten und Kostenvoranschlägen Pflicht?
Falls Sie sich preislich aufgrund unvorhergesehener Rahmenbedingungen noch nicht festlegen möchten, können Sie sich mit Hilfe einer Freizeichnungsklausel wie zum Beispiel „Preisänderungen vorbehalten“ absichern. Denn Angebote oder Kostenvoranschläge, die Sie und Ihr Kunde oder Ihre Kundin unterzeichnet haben, sind rechtskräftig.
Der Vorteil: Mit einem unterzeichneten Angebot oder Kostenvoranschlag können Selbstständige schneller rechtliche Schritte einleiten, falls Ihre Kund:innen einmal nicht zahlen sollten.
Die Erstellung professioneller Angebote geht darüber hinaus mit einer entsprechenden Angebotssoftware ganz einfach.
Brauchen Freiberufler:innen ein separates Geschäftskonto für ihre Buchführung?
Welche Buchhaltungspflichten gelten bei Abschreibungen?
Zwei Jahre später sind Sie immer noch zufrieden mit dem Gerät, aber trotz guter Pflege hat es etwas an Wert verloren. Wenn Sie die Kamera z. B. online verkaufen, bekommen Sie nur noch 500 € dafür. Dieser Wertverlust wird als “Wertminderung von Vermögenswerten” bezeichnet.
Da die Anschaffungen Ihren Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung mindern, können Sie Steuern sparen, indem Sie den Vermögensgegenstand abschreiben. Das gilt auch für die kommenden Jahre, wenn ältere Wirtschaftsgüter fortlaufend abgeschrieben werden.
- das Anschaffungsdatum und die Art des Wirtschaftsguts
- die Höhe der Abschreibung.