Wer genau wissen möchte, was auf seinem Konto los ist, kann sich auf die guten alten Kontoauszüge verlassen. Hier finden Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber alle ein- und ausgehenden Transaktionen chronologisch geordnet wieder und können Abbuchungen nachvollziehen.
Ist die jährliche Buchhaltung erledigt, landen die Auszüge meist in einem Ordner, bis dieser irgendwann aus allen Nähten platzt. Doch wie sieht es mit der Aufbewahrungspflicht aus? Muss man Kontoauszüge aufheben oder kann man sie einfach entsorgen, wenn man sie nicht mehr braucht? Diese Frage klären wir in diesem Beitrag.