Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss für Einzelunternehmen?
Der Jahresabschluss ist ein Bericht zur finanziellen Lage Ihres Unternehmens, der am Ende jedes Geschäftsjahres erstellt und an das Finanzamt übermittelt wird. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen muss der Jahresabschluss folgende Bestandteile enthalten:
- eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)
- eine Bilanz
Je nach Rechtsform können weitere Bestandteile wie ein Anhang, Lagebericht oder zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Nicht bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen, wie Kleingewerbetreibende oder Freiberufler, erstellen stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hierauf werden wir im weiteren Verlauf des Artikels genauer eingehen.
1️⃣ Sie schließen die Buchführung für das vergangene Geschäftsjahr ab.
2️⃣ Sie stellen dann alle Belege für die Erstellung Ihrer Jahresabrechnung zusammen.
Müssen Einzelunternehmen eine Bilanz erstellen?
💡 Kurz und knapp: Doppik
Sollten Sie eine Bilanz erstellen müssen, kann Ihnen eine Bilanzsoftware dabei helfen, Fehler zu vermeiden.
Der Jahresabschluss für Einzelunternehmen
Freiberufler:innen
Als Freiberufler:in sind Sie unabhängig von Ihrem Umsatz oder Gewinn nicht von der Bilanzierungspflicht betroffen. Sie müssen also weder eine Anfangsbilanz noch eine Bilanz zum Jahresende erstellen. Die Inventur entfällt für Sie ebenfalls. Eine sogenannte EÜR, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist ausreichend.
Kleingewerbetreibende
Als Kleingewerbetreibende müssen Sie keine Bilanz erstellen, solange Ihr Jahresumsatz unter 600.000 Euro liegt. Stattdessen reicht hier ebenfalls die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Diese ist seit 2018 für Kleinstunternehmen verpflichtend.
Eingetragene Kaufleute
Eingetragene Kaufleute (e.K.) müssen keine Bilanz erstellen, wenn der Jahresumsatz unter 600.000 Euro und der Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegen. Beide Kriterien müssen erfüllt sein, damit die weniger aufwendige Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht.
💡 Kurz und knapp: die EÜR
💡 Fristverlängerung leicht gemacht
Bilanzierungspflicht für Selbstständige
Wie man einen Jahresabschluss durchführt
Die Vorbereitung auf den Jahresabschluss
- Einkaufsbelege
- Quittungen
- Kontoauszüge
- Buchhalterzugang: Ermöglichen Sie Ihrer Buchhaltung den Zugriff auf Ihr Qonto Konto. Mit einem Lesezugriff können Buchhalter Ihre Transaktionen und Belege sehen sowie Auszüge herunterladen.
- Digitale Belege: Nach jeder Zahlung können Sie Ihren Beleg einfach über die Qonto App der entsprechenden Transaktion zuordnen. Zahlen, Beleg fotografieren, zur Transaktion hinzufügen – fertig! Fügen Sie die Höhe der Mehrwertsteuer und optional personalisierte Etiketten oder Kommentare hinzu.
Wann müssen Sie Ihr Geschäftsjahr abschließen?
Welche Dokumente enthält der Jahresabschluss für Einzelunternehmen
- Die Einnahmen Ihres Unternehmens, z. B. Umsatzerlöse oder andere eingehende Mittel
- Die Ausgaben Ihres Unternehmens, d. h. die Kosten für den Betrieb Ihres Unternehmens.
Müssen Sie für den Jahresabschluss einen Steuerberater beauftragen?
Die Beauftragung einer Steuerberatungskanzlei ist jedoch nicht zwingend notwendig. Als Einzelunternehmer:in können Sie den Jahresabschluss auch selbst erstellen. In jedem Fall empfiehlt es sich, diesen durch automatisierte Buchhaltung vorzubereiten, um Zeit und Kosten zu sparen. Hier finden Sie weitere Tipps, wie Selbstständige Steuern sparen können.
- Deutsche Unternehmen müssen laut dem Handels- und Steuerrecht einen Jahresabschluss erstellen. Einzelkaufleute und Gründer können von dieser Pflicht befreit sein.
- Ein Jahresabschluss muss eine Gewinn-und Verlustrechnung sowie die Bilanz enthalten. Je nach Rechtsform können noch weitere Bestandteile benötigt werden.
- Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von der Bilanzierungspflicht befreit. Für Sie ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend.
- Eingetragene Kaufleute müssen keine Bilanz erstellen, wenn der Jahresumsatz unter 600.000 Euro und der Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegen.
- Eine gute Vorbereitung und automatisierte Buchhaltung können den Jahresabschluss wesentlich vereinfachen.
- Die Frist für den Jahresabschluss beträgt für Einzelunternehmen 12 Monate. Steuerberatende haben 2 Monate mehr Zeit.