Im logischen Umkehrschluss erhalten Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag, wenn Sie gegen Zahlungsverträge und die vereinbarten Konditionen verstoßen – etwa, wenn Sie Rechnungen nicht bezahlen können.
Jedoch führt nicht jede verspätete oder ausbleibende Zahlung zu einem SCHUFA-Eintrag. Was den SCHUFA-Score letztendlich negativ beeinflussen darf, ist in § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.
Folgende Situationen führen ggf. zu einem negativen SCHUFA-Eintrag:
- Sie kommen den Forderungen eines Einmalvertrags auch nach der zweiten Mahnung nicht nach.
- Über Sie wird ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil verhängt.
- Eine Bank kündigt Ihnen den Kredit wegen nicht bezahlter Raten.
- Ein Inkassoverfahren wird gegen Sie eingeleitet.
- Sie müssen Privatinsolvenz anmelden.
Negative SCHUFA-Einträge sollten vermieden werden, da Sie sonst ggf. Probleme bekommen, Unternehmensfinanzierungen zu erhalten oder eine Geschäftskonto zu eröffnen – wobei es bei vielen Anbietern auch die Möglichkeit gibt, ein Konto ohne SCHUFA zu eröffnen.
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