Altersvorsorge für Selbstständige
Selbstständige sind anders als Angestellte oder Arbeiter keine Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihren fünf Bestandteilen, die von der Arbeitslosenversicherung bis hin zur gesetzlichen Rentenversicherung reichen. Sie werden auch nicht einer der sechs Steuerklassen zugeordnet und zahlen ihre Steuern quartalsweise im Voraus.
Selbstständigkeiten beginnen oft in jungen Jahren und mit knappem Budget. Deswegen leisten sich die meisten Selbstständigen bzw. Kleinunternehmer zu diesem Zeitpunkt nur eine Krankenversicherung. Die Notwendigkeit hierfür wird unmittelbar deutlich, denn schließlich ist praktisch jeder schon einmal krank geworden und brauchte Hilfe vom Arzt. Gedanken an Alter oder Rente und Vorsorge durch Versicherungen und Altersvorsorge werden hingegen gern vertagt und die gesparten Beiträge lieber in das Unternehmen investiert. Kosten fallen schließlich immer genug an, Rechnungen wollen beglichen werden.
Jedoch bringt es Nachteile für die Absicherung im Ruhestand und die Höhe der späteren Renten mit sich, wenn keine oder zu spät Vorkehrungen zur privaten Altersvorsorge getroffen werden.
Frühe Altersvorsorge zahlt sich aus
Eine private und die gesetzliche Rentenversicherung sind sich in einem Punkt sehr ähnlich: Nur wer lange Jahre (möglichst hohe) Beiträge einzahlt, sichert sich für das Rentenalter einen guten Versorgungsstatus. Nachzügler müssen entsprechend mehr einzahlen, um noch eine ähnliche Altersvorsorge zu erreichen, oder als Senioren mit weniger auskommen. Daher gilt: Vorsorgen ist wichtig!
Private Vorsorge für fast alle sinnvoll
Es zeichnet sich seit Jahren ab, dass allein mit der gesetzlichen Rente in Zukunft nicht mehr der Lebensstandard zu halten sein wird, an den sich die meisten Menschen durch das letzte Nettoeinkommen gewöhnt haben. Deswegen ist es heutzutage ebenso für Arbeitnehmer, die bereits staatlich versichert sind, sinnvoll, an eine zusätzliche Altersvorsorge zu denken. Dabei haben sie genau wie Selbstständige auch viele Optionen:
Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge
- eigener Vermögensaufbau durch Sparen zum Beispiel mit Fonds
- freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung
- die sogenannte Rürup-Rente und ebenso
- die rein private Rentenversicherung bei verschiedenen Unternehmen der Versicherungsbranche
Wie setzen Sie die private Altersvorsorge steuerlich ab?
Nicht alle Beiträge oder Vorsorgeformen für die Rente gehören aus staatlicher Sicht zur Altersvorsorge und sind entsprechend nicht immer von der Steuer absetzbar. Die Anlage von erspartem Kapital lässt sich beispielsweise nie absetzen – im Gegenteil müssen auf die Kapitalerträge oft noch weitere Steuern gezahlt werden.
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Für freiwillige Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten jährlich variable Mindest- und Maximalbeträge abhängig vom Einkommen in der Selbstständigkeit. Für das Kalenderjahr 2024 wurden sie bei 100,07 beziehungsweise 1.404,30 Euro monatlich festgesetzt. Für versicherungspflichtige Berufsgruppen gilt 2024 der Regelbeitrag von 631,47 Euro pro Monat in den alten, bzw. 611,94 Euro in den neuen Bundesländern. Gründer:innen können sich immer pauschal zum halben Regelbeitrag für ihre Rente versichern.
Die Summe aller Beiträge eines Jahres lassen sich als Vorsorgeaufwendungen in der nächsten Steuererklärung absetzen. Es können sogar noch höhere Beträge geltend gemacht werden: 2024 liegt die Höhe der jährlichen als Sonderausgaben anerkannten Einzahlungen bei
- 27.566 oder 55.132 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner:innen.
- Um diese Summen reduzieren sich dann am Ende die zu versteuernden Einnahmen und in Relation dazu schließlich die Steuern.
Aber: Diese Maximalbeträge müssen eventuell noch mit den Beiträgen zu einer anderen Rente aufgeteilt werden. Einen Anteil an ihnen stellt gegebenenfalls die Rürup-Rente.
Die Rürup-Rente
Die nach ihrem Erfinder – dem Ökonomen Bert Rürup – benannte Rürup-Rente gilt als freiwillige Basis-Rente oder Rente für die Selbstständigkeit, steht aber grundsätzlich ebenso Angestellten oder Beamten offen.
Im Vergleich zu einer anderen freien Rentenversicherung fehlen Rürup-Verträgen zwar die Vererbbarkeit oder die flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten, dafür bietet sie die Möglichkeit, die Beitragszahlungen im Rahmen der maximalen Kosten oder Beiträge für eine Rentenversicherung steuerlich als Altersvorsorge geltend zu machen. Mit Einführung dieser speziellen Rentenversicherung 2005 ergingen zugleich gesetzliche Bestimmungen zur steuerlichen Absetzbarkeit anderer Versicherungen für die Altersvorsorge beziehungsweise verloren diese ihren gleichgestellten Status.
Rein private Rentenversicherung für Selbständige
Für eine uneingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit kommt es bei diesen Versicherungen darauf an, dass der Abschluss des Vertrages für die private Altersvorsorge vor dem 01. Januar 2005 stattgefunden hat. Für alle später abgeschlossenen Verträgen gelten gesetzliche Einschränkungen: Die Rentenversicherung muss dann immer nach dem Rürup-Modell ausgestaltet sein, um in einer Steuererklärung als private Altersvorsorge anerkannt zu werden.
Das bedeutet analog zu einer Rürup-Rentenversicherung:
- Auszahlung nur als Rente erlaubt,
- Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres,
- keine Beleihung, Übertragung oder Vererbung möglich.
Wer von diesen Freiheiten profitieren möchte, muss zu einer reinen Privatversicherung greifen, in dem Wissen, dass seine Beitragszahlungen nicht steuerwirksam als Altersvorsorge anerkannt werden, weder zum Teil noch in Gänze.
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