Grundsätzlich ist es möglich, einer GmbH Geld oder andere Wirtschaftsgüter zu schenken. Allerdings kann dies steuerliche Konsequenzen haben. Wenn Gesellschafter:innen ihrer GmbH etwas schenken, kann dies dazu führen, dass sie hohe Steuern für die GmbH zahlen müssen.
Das Verhältnis zwischen der GmbH und den Gesellschafter:innen ist klar definiert. Schenkungen von den Gesellschafter:innen an die Gesellschaft können Ertragssteuern auslösen, da sie oft als „Tausch“ betrachtet werden, bei dem es sich rechtlich um eine Veräußerung handelt. Dies führt in der Regel zur Ertragssteuerpflicht.
Besonders relevant ist, dass solche Schenkungen sorgfältig geplant und eventuell steuerlich beraten werden sollten, um die steuerlichen Auswirkungen zu minimieren.