Verträge sind häufig komplex und setzen sich aus mehreren Vertragsbestandteilen zusammen. Grundsätzlich gilt, dass bei Ungültigkeit eines Teils eines Rechtsgeschäfts, das komplette Rechtsgeschäft nichtig ist. Um die komplette Nichtigkeit eines Vertrages und die damit verbundene Rückabwicklung von Rechtsgeschäften aufgrund von Unwirksamkeit eines einzelnen Vertragsbestandteils zu vermeiden, gibt es die Salvatorische Klausel.
Dieser Vertragszusatz hebt die Regelung zur Teilnichtigkeit gemäß § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf und besagt, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertrag nicht grundsätzlich zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führt.