Als selbstständige Person sind Sie komplett selbst in der Verantwortung. Sie teilen sich Ihre Zeit, in der Sie eine Leistung für einen Kunden oder eine Kundin erbringen, selbst ein. Sie bestimmen, an welchem Ort Sie eine vereinbarte Leistung erbringen. Und auch der Weg zum Ziel ist ganz allein Ihnen überlassen.
Nichtsdestotrotz ist es ratsam, Art und Umfang Ihrer Leistung und ihre Vergütung vertraglich zu regeln. Wird eine Leistung gegen eine Zahlung vereinbart, handelt es sich nach deutschem Gesetz um einen Dienstvertrag. Ein freier Dienstvertrag wird in der Regel für selbstständig ausgeführte Dienste abgeschlossen.