Wer ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchte, hat hier verschiedene Möglichkeiten. Welcher Weg der Richtige ist, hängt von der jeweiligen unternehmerischen Situation ab.
Welche Gründe gibt es, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln?
Ein Einzelunternehmen zu gründen hat definitiv ihre Vorteile: Der Gründungsprozess ist einfach und kostengünstig. Der Gründer oder die Gründerin ist alleiniger Inhaber oder alleinige Inhaberin, führt seine Geschäfte unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung und muss die Gewinne mit niemandem teilen.
Dafür trägt er oder sie aber auch das alleinige unternehmerische Risiko und haftet im Schadensfall unbeschränkt persönlich auch mit dem eigenen Privatvermögen. Forderungsausfälle können schnell zur eigenen Zahlungsunfähigkeit bis hin zur privaten Insolvenz führen.
Rechtsform im Wandel der Zeit
Was sich bei der Geschäftsgründung als vorteilhaft erwiesen hat, kann im weiteren Geschäftsverlauf ins Gegenteil umschlagen. Wächst das Unternehmen, steigt auch das unternehmerische Risiko. Da die Rechtsform des Einzelunternehmens keine wirksame Beschränkung der Haftung vorsieht, bleibt dem Inhaber oder der Inhaberin nur die Umwandlung seines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft – beispielsweise in eine GmbH.
Neben der Haftung spielt auch das Ansehen eine Rolle bei der Entscheidung eines Rechtsformwandels: Die GmbH genießt aufgrund der Gesellschaftshaftung und einem GmbH-Mindestkapital in Höhe von 25.000 € im Hintergrund eine höhere Reputation im Markt als ein Einzelunternehmen.
Steuerrechtliche Aspekte der Umwandlung
Die Umwandlung kann aber auch steuerlich relevant sein. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH beispielsweise der Körperschaftssteuer und nicht wie der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin der Einkommensteuer, was sich gegebenenfalls als steuerlicher Vorteil erweisen kann.
Auf der anderen Seite steht der GmbH grundsätzlich kein Gewerbesteuerfreibetrag zu. Um die Frage zu klären, ob es aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, sollte daher unbedingt von einer Steuerberatung geprüft werden.
Rechtliche Grundlagen
Methoden, um ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln
In der Praxis bieten sich unterschiedliche Methoden an, um ein Einzelunternehmen, das von eingetragenen Kaufleuten (e. K) geführt wird und im Handelsregister eingetragen ist, in eine GmbH umzuwandeln.
Zum einen gibt es die Möglichkeit der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz. Zum anderen kann ein Einzelunternehmen durch die Einbringung in eine GmbH umgewandelt werden. Alternativ wird die Umwandlung als Bargründung durch den Verkauf oder die Verpachtung des Einzelunternehmens durchgeführt.
Ausgliederung eines Einzelunternehmens
Bei der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz überträgt der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin sein oder ihr Unternehmen von seinem oder ihrem Vermögen auf das Vermögen der GmbH.
Dadurch geht der gesamte Betrieb im Rahmen der sogenannten partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH über. Das bedeutet, dass sämtliche Verträge und Verbindlichkeiten sowie Grundstücke, Maschinen oder die Betriebsausstattung des Einzelunternehmens ohne Zustimmung des Inhabers oder der Inhaberin automatisch auf die GmbH übertragen werden, sobald die Ausgliederung rechtswirksam per Handelsregistereintrag festgehalten wurde.
Die Ausgliederung kann dabei sowohl auf eine bereits bestehende GmbH als auch auf eine neu gegründete GmbH erfolgen.
Sie suchen noch nach dem passenden Firmenkonto für Ihre GmbH oder UG? Testen Sie Qonto für 30 Tage kostenlos.
Nur für eingetragene Kaufleute
Schon gewusst? Sie können Ihre Handelsregisteranmeldung einfach in die Qonto App hochladen und die essentiellen Features und Funktionen Ihres Geschäftskontos direkt nutzen. Und das, noch bevor der Prozess zur Registrierung im Handelsregister abgeschlossen ist. So profitieren Sie gleich zu Beginn von mehr finanzieller Flexibilität und können sofort durchstarten.
Wie wird ein Einzelunternehmen durch Ausgliederung in eine GmbH umgewandelt?
Soll das Einzelunternehmen in eine neue GmbH ausgegliedert werden, wird zunächst die GmbH gegründet. Dazu muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt und notariell beglaubigt werden. Zudem müssen die Gesellschafter:innen das erforderliche Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 € aufbringen.
Das Vermögen des Einzelunternehmens wird hierbei meist als Sacheinlage in die neue Gesellschaft eingebracht. Hierzu sind unter anderem eine Bilanz des Einzelunternehmens sowie ein Sachgründungsbericht erforderlich.
Wird das Einzelunternehmen in eine bereits bestehende GmbH ausgegliedert, entfallen die Gründungsschritte. Dafür ist die Anpassung der Satzung erforderlich. Der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin erhält im Gegenzug für die Sacheinlage Anteile an der GmbH.
Was muss bei der Ausgliederung beachtet werden?
Die Verträge des Einzelunternehmens gehen bei der Ausgliederung zwar automatisch auf die GmbH über. Hier sind aber dennoch Besonderheiten zu beachten.
So müssen Arbeitnehmer:innen und sofern vorhanden der Betriebsrat über die Ausgliederung und den damit verbundenen Übergang der Arbeitsverträge informiert werden.
Mietverträge enthalten unter Umständen eine Klausel, die die Übertragung von einem Mieter oder einer Mieterin zum anderen ohne Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin untersagen. In diesem Fall wäre die Übertragung zwar wirksam, der Vermieter oder die Vermieterin hätte jedoch das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Entsprechend sollte der Übergang im Vorfeld mit dem Vermieter oder der Vermieterin geklärt werden.
Einbringung eines Einzelunternehmens
Neben der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz besteht mit der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH eine zivilrechtliche Möglichkeit der Umwandlung.Der Umwandlungsprozess hängt auch hier davon ab, ob das Einzelunternehmen in eine bereits bestehende GmbH eingebracht wird oder ob die GmbH erst noch gegründet werden muss.
Besteht bereits eine GmbH, wird das Einzelunternehmen in Form einer Sachkapitalerhöhung eingebracht. Dazu beschließen die Gesellschafter:innen der GmbH die Kapitalerhöhung, die im Handelsregister eingetragen werden muss. Hierfür wird ein Sachkapitalerhöhungsbericht benötigt.
Im Gegensatz zur Ausgliederung gehen bei der Einbringung Verträge, Rechte und Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens nicht automatisch auf die GmbH über. Bei der zivilrechtlichen Umwandlung spricht man von der Einzelrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass die Übertragung sämtlicher Verträge der Zustimmung der Vertragspartner:innen bedarf.
Liegt bei einem Vertrag keine Zustimmung vor, hat das zur Folge, dass nach wie vor der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin als Vertragsnehmer:in gilt und entsprechend auch für Verbindlichkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben haftet.
Sie möchten eine GmbH oder UG gründen? Unser Partner Recht 24/7 unterstützt Sie bei allen rechtlichen Schritten – 100 % digital, sicher und unbürokratisch.
Bargründung durch Verkauf oder Verpachtung
Bei dieser Art der Umwandlung wird das Einzelunternehmen auf eine GmbH übertragen, die sich im eigenen Besitz des Inhabers oder der Inhaberin befindet. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Einzelrechtsnachfolge, bei der jeder Vermögenswert einzeln erworben wird.
Diese Methoden sind grundsätzlich legal, aber in der Praxis mit hohen Risiken verbunden. Wird beispielsweise das erforderliche Stammkapital dazu verwendet, um den Kaufpreis zu begleichen, spricht das Gesetz von einer unzulässigen verdeckten Sachgründung. In diesem Fall kann die Umwandlung zivil- und strafrechtliche Folgen für den Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin haben.
Mehr Wissenswertes zum Thema:
- Die Umwandlung in eine GmbH ist ein gutes Mittel, um die Haftung eines Einzelunternehmens zu beschränken.
- Die Umwandlung erfolgt durch Ausgliederung, Einbringung sowie Verkauf oder Verpachtung des Einzelunternehmens.
- Welche Methode zur Umwandlung die richtige ist, hängt von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Eröffnen Sie ein Geschäftskonto für Ihre GmbH in wenigen Minuten online.