Wo liegen die Vorteile von Einzelunternehmen gegenüber anderen Gesellschaftsformen? Was sind mögliche Nachteile? Ein Überblick.
- Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und preiswert.
- Der Inhaber oder die Inhaberin genießt unternehmerische Freiheit und muss die Gewinne nicht teilen.
- Bei Kleingewerben und Freiberufler:innen sind die einfache Buchhaltung und eine EÜR als Jahresabschluss ausreichend.
- Einzelunternehmer:innen tragen das alleinige Risiko und haften unbeschränkt auch persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Welche Vorteile hat ein Einzelunternehmen?
Die Rechtsform des Einzelunternehmens bietet ihren Gründer:innen zahlreiche Vorteile. Die Gründung ist einfach und nur mit geringen Kosten verbunden. Einzelunternehmer:innen genießen viel Freiheiten, müssen mit niemanden teilen und erledigen ihre Arbeit nach ihren eigene Vorstellungen.
Unkomplizierte Gründung
Um ein Einzelunternehmen zu gründen, ist nur eine natürliche Person erforderlich. Formalitäten wie das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags und die notarielle Beglaubigung sind nicht erforderlich.
Die Geschäftsführung wird einfach vom Inhaber oder von der Inhaberin übernommen. Alles, was Gründer.innen eines Einzelunternehmens tun müssen, ist ihr Unternehmen beim Gewerbeamt, dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Gegebenenfalls benötigt ein Einzelunternehmen noch einen Handelsregistereintrag und muss bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden. Der Freiberufler bzw. die Freiberuflerin hat es sogar noch leichter: Sie benötigen lediglich eine Steuernummer, um als selbstständiges Einzelunternehmen loszulegen.
Kostengünstige Gründung
Entsprechend sind die Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens vergleichsweise gering. Freiberufler:innen müssen lediglich in ihre Geschäftsausstattung investieren.
Betreibende eines Kleingewerbes müssen zusätzlich die Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Mitgliedsgebühr für die IHK oder HWK einplanen. Bei Einzelunternehmen, die handelsregisterpflichtig sind, kommt die Gebühr für den Handelsregistereintrag dazu. Ein Mindestkapital muss für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht aufgebracht werden.
Unternehmerische Freiheit
Einzelunternehmer:innen sind ihr eigener Herr bzw. ihre eigene Frau: Das Unternehmen befindet sich in ihrem alleinigen Besitz und sie führen ihre Geschäfte unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Geschäftliche Entscheidungen müssen sie mit niemandem absprechen und ihre Gewinne mit niemandem teilen. Im Gegensatz zu dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin einer GmbH, die den Gesellschafter:innen gegenüber weisungsgebunden sind, oder dem Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG), der durch den Aufsichtsrat kontrolliert wird, genießen sie maximale unternehmerische Freiheiten.
Vereinfachte Buchführung
Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, sind zur doppelten Buchhaltung und der Erstellung einer Bilanz inklusive einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Freiberufler:innen sowie Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind oder unterhalb der Gewinn- oder Umsatzgrenze von 60.000 € bzw. 600.000 € im Geschäftsjahr bleiben, unterliegen nicht der Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Hier sind die einfache Buchführung sowie die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Gewinnermittlung ausreichend.
Nachteile eines Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens hat natürlich auch ihre Nachteile: Als alleiniger Inhaber bzw. alleinige Inhaberin tragen Einzelunternehmer:innen auch das alleinige Risiko. Zudem können sie durch die persönliche Haftung schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Alleinige Verantwortung
Trotz unternehmerischer Freiheit müssen sich Einzelunternehmer:innen Kund:innen, Lieferant:innen, Geldgeber:innen und allen anderen Geschäftspartner:innen gegenüber verantworten. Damit tragen sie das alleinige unternehmerische Risiko und müssen alleine für Fehlentscheidungen geradestehen.
Unbeschränkte persönliche Haftung
Im Schadensfall und für Verluste haften Einzelunternehmer:innen unbeschränkt und auch persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens. Es gibt keine Möglichkeit, die persönliche Haftung in Einzelunternehmen zu beschränken.
Damit sind Einzelunternehmen einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt, im schlimmsten Fall stehen durch die Privatinsolvenz seine berufliche und auch die private Zukunft auf dem Spiel.
Namensgebung in Einzelunternehmen
Während Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, frei in der Namensgebung sind, sind Kleingewerbetreibende sowie Freiberufler:innen hier erheblich in ihrer Kreativität eingeschränkt. Ein Kleingewerbe muss den kompletten Namen seines Inhabers oder seiner Inhaberin enthalten, kann aber um eine Branchenbezeichnung oder einen weiteren Namenszusatz ergänzt werden.
Der Freiberufler oder die Freiberuflerin muss mit dem Vor- und Nachnamen am Geschäftsverkehr teilnehmen. Eine Fantasiebezeichnung ist nur möglich, wenn der Vor- und Nachname direkt unter dem Fantasienamen, neben ein Logo mit dem Fantasienamen oder eine Buchstabenkombination gesetzt wird.
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Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Fazit
Die unbeschränkte persönliche Haftung setzt Einzelunternehmern einem großen Risiko aus. Wer dieses Risiko trotz unternehmerischer Freiheiten scheut, sollte sich daher besser mit weiteren möglichen Rechtsformen auseinandersetzen. Eine kostengünstige Alternative, die gleichzeitig die Haftung beschränkt, ist die UG (haftungsbeschränkt), die mit mindestens einem Gesellschafter oder einer Gesellschafterin und nur 1 € Stammkapital gegründet werden kann.
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