Bei der Bewertung von Sacheinlagen in einer GmbH sind die Geschäftsführer:innen, als zentrale Organe der GmbH, maßgeblich verantwortlich, dass die Bewertung korrekt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Dies ist entscheidend, da die Bewertung unmittelbare Auswirkungen auf die GmbH-Haftung und damit auf den Gläubigerschutz hat.
Gleichzeitig beeinflusst die richtige Bewertung der Sacheinlagen auch die Gewinnverteilung der GmbH, da sie unmittelbar das Eigenkapital und damit die Bemessungsgrundlage für die Gewinnanteile betrifft.
Die Bewertung erfolgt üblicherweise durch folgende Schritte:
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Gutachten durch Sachverständige: Für die Bewertung von Sacheinlagen kann es erforderlich sein, unabhängige Sachverständige oder Gutachter:innen heranzuziehen, die den Wert der Sacheinlage objektiv feststellen. Dies gilt insbesondere für immaterielle Werte oder spezialisierte Ausrüstungen.
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Festlegung im Gesellschaftsvertrag: Der Wert der Sacheinlagen und die Methode der Bewertung müssen im Gesellschaftsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden. Dies sichert Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
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Zustimmung der Gesellschafter:innen: Die Bewertung und Einbringung von Sacheinlagen müssen von den Gesellschafter:innen der GmbH genehmigt werden. Dies gewährleistet, dass alle Beteiligten mit dem eingebrachten Wert einverstanden sind.
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Prüfung durch das Handelsregister: Bei Handelsregistereintrag der GmbH müssen die Sacheinlagen und ihre Bewertung offengelegt und gegebenenfalls von einem Notariat bestätigt werden. Das Handelsregister prüft diese Angaben, um die Korrektheit und Angemessenheit der Bewertung zu gewährleisten.
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Nachweis der Werthaltigkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass der angesetzte Wert der Sacheinlage zum Zeitpunkt der Einbringung realistisch ist und dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Dies dient dazu, die Interessen der Gläubiger:innen zu schützen und die Kapitalaufbringung der GmbH sicherzustellen.
Bei Sacheinlagen werden körperliche Gegenstände oder Rechte als Kapital in die GmbH eingebracht. Ihre Bewertung muss von der Geschäftsführung mit Unterstützung von Sachverständigen nach gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden. Im Gegensatz dazu werden Bareinlagen direkt auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt. Dies dient als unmittelbarer Nachweis des Stammkapitals bei der Eintragung ins Handelsregister.