Eine gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und stellt eine Sonderform der GmbH dar. Im Vergleich zu der geläufigen Rechtsform richtet sich die gGmbH gezielt an Unternehmen mit einem gemeinnützigen Zweck.
Generell jedoch hat die gemeinnützige GmbH die gleichen wirtschaftlichen Vorteile und Rahmenbedingungen wie eine GmbH und außerdem die steuerlichen Vorteile des Gemeinnützigkeitsrechts. Daher erfreut sich diese Rechtsform auch immer größerer Beliebtheit in Deutschland und ist vor allem bei Start-ups und jungen Unternehmern, die in einem nachhaltigen und sozialen Kontext arbeiten wollen, oft die favorisierte Variante bei der Firmengründung.
Ab wann eine GmbH als gemeinnützig gilt, können Sie im Detail in Paragraf 51 der Abgabenordnung nachlesen. Was es sonst noch über die Gründung einer gGmbH zu wissen gibt, welche Schritte dafür erforderlich sind und was Sie vorher bedenken sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wo wird eine gGmbH rechtlich angesiedelt?
Eine gemeinnützige Gesellschaft muss genau wie ihre große Schwester, die GmbH, ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt den gleichen Vorschriften. Sie besteht aus den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat. Im Vergleich zu einer Stiftung oder einem Verein ist eine gGmbH wirtschaftlich aktiv und darauf ausgerichtet, Profit zu machen. Allerdings muss dieser dem Zweck entsprechend für gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden.
So gründen Sie eine gemeinnützige GmbH
Genau wie bei der Gründung einer gängigen GmbH müssen Sie für die offizielle Registrierung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung einige Schritte durchlaufen. Das geht weder von heute auf morgen, noch ohne sich vorher ausgiebig mit der Materie beschäftigt zu haben. Aber mit unseren Tipps und Anleitungen geht es auf jeden Fall ein Stückchen leichter. Folgenden Prozess müssen Sie durchlaufen:
Die Geschäftsidee formulieren
Bevor Sie Ihre Firma gründen, sollten Sie sich natürlich im Klaren darüber sein, welche Ziele mit Ihrer gGmbH erreicht werden sollen. Daher muss Ihre Geschäftsidee so präzise wie möglich formuliert werden und die Vorteile für die Gemeinschaft sollen klar aus dieser Definition hervorgehen.
Die Satzung
Genau wie bei einer Stiftung ist die Satzung beziehungsweise der Gesellschaftsvertrag die Basis Ihrer gemeinnützigen GmbH. Hier wird der gemeinnützige Zweck beschrieben und die Strategie erklärt, wie Sie den Zweck beziehungsweise das Ziel erreichen möchten. Außerdem sollte die Satzung Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Adresse etc.), zu den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen sowie dem Vermögen enthalten.
Um ungünstige Änderungen und böse Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden, ist es ratsam, sich einen Experten oder eine Expertin zur Hilfe zu holen, um die Prozessen zu begleiten und zu beraten. Schließlich entscheidet das Finanzamt nach diesem Dokument, ob Ihre Firmengründung als gemeinnützige gGmbH zugelassen wird.
Die notarielle Beglaubigung
Haben Sie den Vertrag formuliert und von einem Profi durchschauen lassen, können Sie ihn von einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. Hierzu müssen alle Gesellschafter:innen der gGmbH anwesend sein und ihre Unterschrift leisten.
Stammkapital auf das Geschäftskonto einzahlen
Für die Gründung einer gGmbH ist ein Mindestvermögen von 25.000 Euro nötig. Dieses müssen die Gesellschafter:innen zumindest zur Hälfte auf das Geschäftskonto zahlen, den Rest in absehbarer Zeit danach.
Als Alternative können Sie beziehungsweise Sie und die Gesellschafter:innen aber auch eine sogenannte Sachgründung durchführen. Diese beruht auf materiellen Investitionen wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien, deren Wert nach dem Sachgründungsbericht aufgeschlüsselt und angerechnet wird.
Eintragung ins Handelsregister
Sobald Sie das Vermögen auf Ihr Geschäftskonto eingezahlt haben, können Sie die gGmbH mit einem notariellen Zeugnis im Handelsregister eintragen lassen. Der Notar oder die Notarin übermittelt anschließend alle wichtigen Informationen und Unterlagen an das zuständige Amtsgericht.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wenn alles ordnungsgemäß eingereicht wurde, erhalten Sie per Post den Bescheid und vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung inklusive Ihrer Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-ID. Holen Sie sich am besten Hilfe beim Steuerberater oder bei der Steuerberaterin, um alle Angaben korrekt anzugeben und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Gewerbe und IHK beziehungsweise HWK
Im nächsten Schritt müssen Sie die gGmbH als Gewerbe anmelden. Hierzu bedarf es neben der entsprechenden Rechtsform die Geschäftsadresse, den Gegenstand des Unternehmens sowie Ort und Nummer des Handelsregisters, bei dem Ihr Unternehmen angemeldet ist. Der Anmeldebogen der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) wird Ihnen zugestellt, sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben. Es ist Ihre Pflicht, die entsprechenden Mitgliedschaftsbeiträge zu leisten.
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Die Vorteile der gemeinnützigen gGmbH
Die gemeinnützige GmbH hat sich für viele Organisationen als vorteilhafte Rechtsform herausgestellt und wird in Deutschland immer beliebter. Klar, denn sie bietet auch zahlreiche Vorteile:
Steuerbefreiung und -vergünstigung
Beschränkte Haftung
Spenden und Fundraising
Flexible Möglichkeiten für Gesellschafter:innen
Unternehmensstruktur
Eindeutige Rechtsform
Bei allen Vorteilen besitzt die gGmbH aber auch ein paar Nachteile, mit denen Sie sich auseinandersetzen sollten, bevor Sie zur Tat schreiten.
Aufwendige Organisation
Festgelegter Unternehmensgegenstand
Grundinvestition ins Stammkapital
Strenge Reglementierung
Gewinnausschüttung
Der Aufbau einer gGmbH
Jede gGmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese entscheidende Position im Unternehmen muss im Falle von mehreren Gründern und Gründerinnen aufgeteilt oder vergeben werden. Anders als die Gesellschafter:innen, die eher im Hintergrund agieren, vertreten Geschäftsführer:innen die gGmbH nach außen und sind für die Leitung der Firma zuständig.
Bei mehreren Geschäftsführern oder Geschäftsführerinnen legt die Satzung fest, ob es eine Gesamtgeschäftsführung gibt, bei der Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden, oder ob jeder Geschäftsführer und jede Geschäftsführerin eigenständige Entscheidungen treffen kann. Im letzteren Fall hat zwar jeder Geschäftsführer und jede Geschäftsführerin eine gewisse Flexibilität und Einfluss, jedoch sind die Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt.
Kann eine gGmbH auch online gegründet werden?
Die Rechtsform stößt in der jungen Gründerszene und bei der Gruppe der digitalen Nomaden und Nomadinnen, die außerhalb Deutschlands leben, aber hierzulande arbeiten, auf großes Interesse. Die einzelnen Mitgliedsstaaten verfügen über sehr unterschiedlich ausgeprägte E-Government-Services im Bereich des Unternehmensrechts.
Mit der neuen EU-Gesetzgebung soll die Digitalisierung bei Unternehmensgründungen und Errichtung von Zweigniederlassungen in Zukunft aber standardisiert werden. Das deutsche GmbH-Recht soll bis zum 1. August 2021 so gestaltet werden, dass eine vollständige Online-Gründung möglich wird. Allerdings gibt es ein Schlupfloch in der Richtlinie, aus dem hervorgeht, dass der Termin um ein Jahr verschoben werden kann, sofern die Notwendigkeit für die Verzögerung der Umsetzung glaubhaft gemacht wird.
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Ist eine gGmbH das Richtige für Sie?
Möchten Sie gerne Gutes tun, aber gleichzeitig mit Ihrem eigenen Unternehmen Geld verdienen, kann eine gGmbH unter Umständen genau das Richtige für Sie sein. Egal, ob Sie sich für Wissenschaft und Forschung einsetzen möchten, sich für Natur- und Tierschutz engagieren, lieber Kunst und Kulturprogramme fördern oder im Sozialwesen tätig werden wollen – grundsätzlich kommen alle öffentlichen Bereiche infrage. Hauptsache Sie verfolgen mit Ihrer Geschäftsidee einen gemeinnützigen Zweck.
Der Trend zum nachhaltigen Arbeiten und zu sozial engagierten Start-ups wächst stetig und ist vor allem in der Gründerszene sehr beliebt. In Deutschland gibt es mittlerweile ungefähr 4.000 gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Wesentliche Ursache dafür ist die zunehmende Ökonomisierung des dritten Sektors, also der Institutionen, die weder dem Staat noch der Wirtschaft zugerechnet werden.
Die Kindergarten- oder Kita-gGmbH
Grundsätzlich eignet sich eine gemeinnützige GmbH als ideale Rechtsform für die Gründung einer Kita oder eines Kindergartens. Sie gibt den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, bei denen es sich meist um eine Gruppe Eltern handelt, die Möglichkeit, wirtschaftlich einfacher zu agieren, da nicht stets das gesamte Gremium (wie es einem Verein der Fall wäre) miteinbezogen werden muss. Die Entscheidungsgewalt kann bei einem oder mehreren Gesellschaftern und Gesellschafterinnen liegen, was den bürokratischen Ablauf enorm vereinfacht.
Vorausgesetzt für die Gründung einer Kindergarten- oder Kita-gGmbH ist allerdings auch hier ein Start- beziehungsweise Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, von dem mindestens die Hälfte bar in die Gesellschaft eingebracht werden muss. Wenn das machbar ist, können Sie loslegen und sich in den Gründungsprozess stürzen.
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