Start-up
Die allgemeine Existenzgründung bezeichnet jede Form der beruflichen Selbstständigkeit. Der Begriff Start-up kennzeichnet junge Unternehmen mit innovativen und skalierbaren Produkten, Dienstleistungen, Geschäftsmodellen oder Technologien. Sie verfügen in der Regel nur über geringes Kapital und weisen in der Anfangsphase einen negativen Cashflow aus.
Allerdings zeichnen sich Start-ups über ein überdurchschnittlich großes Wachstumspotenzial in Bezug auf Umsatz und Mitarbeiterzahl aus. Mangelndes Fachwissen, das für die Umsetzung der Geschäftsidee notwendig ist, wird in der Regel durch den Einsatz externer Fachleute aufgefangen.
Neben einer innovativen Geschäftsidee und einem skalierbaren Geschäftsmodell brauchen Sie zur erfolgreichen Gründung eines Start-ups natürlich Kapital. Gründer:innen von Start-ups verfügen meist nicht über genügend Eigenkapital, sodass die Aufnahme von Fremdkapital notwendig ist. Geldgeber:innen überzeugen Sie am besten mit einem detaillierten Businessplan.
Teilt man die Start-ups in Deutschland in Gruppen ein, finden sich am häufigsten Unternehmen aus den Kategorien:
- FinTech (Finanzen und Technologie)
- eCommerce (Online-Shops)
- Green Start-ups (unterstützen Umweltziele für eine grüne Wirtschaft)
- Food
Eine weitere Differenzierung besteht zwischen B2B- und B2C Start-ups.
Welche Rechtsform ist die richtige für ein Start-up?
Bei der Gründung eines Start-ups haben die Unternehmer:innen die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. Diese Wahl sollte gut überlegt sein, da ein Wechsel zwar nicht unmöglich, aber häufig mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden ist.
Eine mögliche Rechtsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Form entsteht automatisch beim Zusammenschluss zweier Personen zu einem Geschäftszweck. Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht nötig. Vorteilhaft sind die einfache Buchhaltung und die Möglichkeit zu Privatentnahmen ohne buchhalterischen Aufwand. Einer der Nachteile ist, dass die Unternehmer:innen mit ihrem Privatvermögen agieren und haften. Außerdem ist diese Form eher bei kleinen Gewinnsummen empfehlenswert. Die Unternehmer:innen müssen ihren Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz abrechnen.
Eine GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine beliebte Rechtsform zur Gründung von Start-ups. Eine notarielle Beurkundung und der Eintrag ins Handelsregister sind notwendig und der Gründer oder die Gründerin muss ein gewisses Stammkapital zur Verfügung stellen, das als Haftungskapital hinterlegt wird. Diese Rechtsform wird von Kund:innen und Geldgeber:innen als finanziell solide angesehen und kann auch steuerrechtlich von Vorteil sein.
Nachteilig kann sich auswirken, dass der Gründer oder die Gründerin mit dem hinterlegten Kapital haften muss. Als GmbH unterliegt das Start-up den Richtlinien des Handelsgesetzbuches für die Bilanzierung.
Eine UG, die Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, ist vergleichbar mit der GmbH. Der Unterschied ist, dass kein Stammkapital als Haftungskapital für die Gründung vorhanden sein muss. Ein Euro ist ausreichend als Startkapital. Das Haftungskapital wird angesammelt, indem jedes Jahr mindestens 25 % des Gewinns eingelagert werden. Ist die Höhe des vorgeschriebenen Haftungskapitals erreicht, muss das Unternehmen in eine GmbH umgewandelt werden.
Im Vergleich zur GmbH ist die Gründung einer UG deutlich einfacher. Allerdings ist die Umwandlung in eine GmbH mit Aufwand und Kosten verbunden. Darüber hinaus stehen Kund:innen und Geldgeber:innen aufgrund des fehlenden Stammkapitals dieser Unternehmensform eher skeptisch gegenüber.
Wann ist ein Unternehmen kein Start-up mehr?
Start-ups werden durch die genannten Faktoren definiert. Eine präzise Definition ist schwierig. Eine gute Orientierung ist jedoch der Umsatz: Start-ups weisen in der Anfangsphase meist einen negativen Cashflow aus. Ist dieser positiv, ist ein Start-up per Definition kein Start-up mehr.
Das Gleiche gilt, sobald die Einnahmen für längere Zeit höher sind als die Ausgaben. Hast sich ein Geschäftskonzept von der innovativen Idee zu einem erfolgreichen Modell auf dem Markt entwickelt, ist es ausgereift ist, und kann nicht mehr als Start-up betrachtet werden.
Übrigens: Wenn Sie noch auf der Suche nach einem passenden Geschäftskonto für Gründer:innen sind, finden Sie in unserem Leitfaden Hilfe.
Was sind die Vor- und Nachteile eines Start-ups?
Der Vorteil an Start-ups ist, dass Unternehmer:innen ihre Idee verwirklichen können und mit den richtigen Voraussetzungen große Erfolge erzielen können. Sie genießen Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit, bestimmen ihre Abläufe in der Regel selbst und ihr Arbeitsalltag ist von verschiedensten Aufgaben geprägt.
Zu den Nachteilen gehört in erster Linie das finanzielle Risiko, das die Gründer:innen eingehen. Ihnen fehlen oft die nötige Expertise und die finanziellen Mittel, um sich auf einem Markt mit hoher Konkurrenz durchzusetzen. In der Anfangszeit kommt ein erhöhtes Arbeitspensum hinzu, um den Erfolg voranzutreiben.
Gründen Sie Ihr Start-up ganz unkompliziert – mit unserem Partner24/7.
Wer sind die Gründer:innen von Start-ups?
Gründerinnen und Gründer sind mit durchschnittlich 35 Jahren deutlich jünger als der durchschnittliche Erwerbstätige in Deutschland. Obwohl die Anzahl der Start-up-Gründerinnen konstant steigt, liegt ihr Anteil deutlich unter dem der männlichen Gründer. Über 80 % der deutschen Start-ups werden von Männern gegründet. Insgesamt hat sich die Zahl von Frauen, die in Start-ups beschäftigt sind, aber erhöht.
Bei der Hochschulausbildung der Gründerinnen und Gründer dominieren Master-, Bachelor- oder Diplom-Abschlüsse. Die Digitalisierung hat großen Einfluss: Ein Großteil der Start-ups verfügen über digitale Geschäftsmodelle. Interessant ist, dass die Gründerinnen und Gründer überwiegend aus wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen als aus den Bereichen der Informatik, Computer Science oder Mathematik kommen.