Treuhandkonto
Das wesentliche Merkmal eines Treuhandkontos ist, dass der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin nicht Eigentümer:in des Guthabens ist, das sich auf dem Konto befindet. Als Treuhänder:in besitzt diese Person aber die alleinige Verfügungsberechtigung für das Konto und verwaltet das Guthaben im Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin – dem Treugeber oder der Treugeberin. Dieser darf selbst nicht über das Guthaben verfügen und besitzt auch kein Auskunftsrecht für das Konto.
Bei einem Treuhandkonto handelt es sich immer um ein Bankkonto auf Guthabenbasis. Entsprechend darf dieses Konto nicht überzogen werden.
Welchem Zweck dient das Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto wird immer dann eingerichtet, wenn Eigentümer:innen des Vermögens, auch Treugeber:innen genannt, nicht selbst über das Guthaben auf dem Konto verfügen dürfen, sondern es von einem Treuhänder oder einer Treughänderin in ihrem Namen verwalten lassen. Der Treugeber oder die Treugeberin verliert den Einfluss auf und das Recht am eigenen Vermögen nicht vollständig, gibt die Verwaltung aber in fremde Hände.
Der Treuhänder oder die Treuhänderin erhält Zugriff auf das Vermögen sowie die Verfügungsmacht über das Konto. Mit dem Treuhandvertrag, der die Rechte und Pflichten des Treuhänders oder der Treuhänderin regelt, sichert sich der Treugeber oder die Treugeberin dagegen ab, dass der Treuhänder oder die Treuhänderin die überlassenen Gelder für die eigenen Zwecke nutzt.
Entsteht dem Treugeber oder der Treugeberin durch die Handlungen des Treuhänders oder der Treuhänderin ein finanzieller Schaden, ist diese Person zu Schadensersatz verpflichtet. Die Bank, bei der sich das Treuhandkonto befindet, haftet nicht für unrechtmäßige Verfügungen durch Treuhänder:i.
Wann ist es sinnvoll, ein Treuhandkonto einzurichten?
Es gibt mehrere Fälle, in denen die Einrichtung eines Treuhandkontos erforderlich ist.
Erbschaften
Das ist beispielsweise der Fall, wenn Minderjährige eine Erbschaft erhalten. Hier wird in der Regel ein Konto für das Guthaben eingerichtet und vom Treuhänder oder der Treuhänderin verwaltet, bis der Erbe volljährig ist und selbst über das Guthaben verfügen darf.
Soll ein Erbe nicht vollständig, sondern in gestaffelten Beträgen ausgezahlt werden, kann die gesamte Summe ebenfalls auf einem Treuhandkonto hinterlegt und regelmäßig anteilig ausgezahlt werden.
Pflegschaften
Treuhandkonten werden aber auch im Rahmen einer Pflegschaft einer unmündigen Person eingerichtet. Der Inhaber oder die Inhaberin der Pflegschaft fungiert zugleich als Treuhänder oder Treuhänderin und begleicht über das Konto die Ausgaben des Mündels.
Insolvenzverwaltung
Können Unternehmen oder Privatpersonen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und melden Insolvenz an, wird die vorhandene Insolvenzmasse auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Insolvenzverwalter:innen übernehmen die Funktion der Treuhänder:innen und zahlen von dem Guthaben zunächst die Gebühren für das Insolvenzverfahren, bevor das Geld an die Gläubiger:innen ausgezahlt wird.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wer sich eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Für die Bewirtschaftung und Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft wird in der Regel ein Treuhandkonto eingerichtet, das von der Verwaltung im Namen der Wohnungseigentümer:innen treuhänderisch geführt wird. Auf diese Weise wird das Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft vom Vermögen der Verwaltung sauber getrennt.
Mietkaution
Vergleichbar mit dem Treuhandkonto für Wohneigentümer:innen richten Vermieter:innen für die Verwaltung der Mietkaution ihrer Mieter:innen ein Treuhandkonto ein. So wird sichergestellt, dass die Mietkaution nicht dem Vermögen des Vermieters zugerechnet wird und beim Auszug dem Mieter oder der Mieterin zurückerstattet werden kann.
Zahlungsdienstleister
Anbieter von Payment Services richten Treuhandkonten für ihre Kund:innen ein, um zu gewährleisten, das ausreichend Guthaben vorhanden ist, um Einkäufe in Onlineshops zu bezahlen. Das Guthaben auf dem Konto gehört den Kund:innen, das Konto selbst wird von dem Payment-Service-Anbieter verwaltet.
Notaranderkonto
Das Notaranderkonto, auch Ander-Konto genannt, ist eine Sonderform des Treuhandkontos, das für die Abwicklung von Immobilienkäufen eingerichtet wird. Der Käufer oder die Käuferin zahlt die Kaufsumme auf dem Treuhandkonto ein. Der Verkäufer oder die Verkäuferin erhält aber noch nicht den Zugriff auf das Geld, sondern zunächst nur die Sicherheit, dass die Kaufsumme bei Unterzeichnung des Kaufvertrags tatsächlich zur Verfügung steht. Treuhänder:in ist der Notar oder die Notarin.
Im Unterschied zu anderen Treuhandkonten ist das Vermögen bei Insolvenz des Treuhänders oder der Treuhänderin geschützt und fällt nicht in die Insolvenzmasse.
Wer darf ein Treuhandkonto eröffnen?
Treuhandkonten werden häufig von Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder auch von Unternehmen geführt. Sie können aber auch von gesetzlichen Vertreter:innen wie Testamentsvollstrecker:innen oder Nachlassverwalter:innen, Verwalter:innen von Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter:innen eingerichtet und verwaltet werden. Grundsätzlich kann aber jeder Volljährige ein Treuhandkonto bei seiner Bank oder einer Sparkasse einrichten lassen.
Das Notanderkonto darf allerdings ausschließlich von Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen eröffnet werden.
Unterschied zwischen offenen und verdeckte Treuhandkonten
Bei Treuhandkonten wird zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten unterschieden.
Ein offenes Treuhandkonto wird auf den Namen des Treuhänders oder der Treuhänderin eröffnet. Das Treuhandverhältnis wird offen dargelegt und ist aus der Kontobezeichnung ersichtlich: Es ist der Name des Treuhänders/der Treuhänderin und des Treugebers/der Treugeberin sowie ein Verwendungszweck vermerkt. Ein Beispiel für die Bezeichnung eines offenen Treuhandkontos wäre „Peter Müller, Nachlassverwaltung Lisa Schmidt“.
Ein verdecktes Treuhandkonto lautet ausschließlich auf den Namen des Treuhänders oder der Treuhänderin und wird behandelt wie jedes andere Konto: Der Treuhänder oder die Treuhänderin gibt das Vermögen als sein eigenes aus und erhält die alleinigen Verfügungsrechte für das Konto. Das setzt großes Vertrauen zwischen dem Treugeber/ der Treugeberin und dem Treuhänder/ der Treuhänderin voraus, denn die Bank haftet nicht, wenn der Treuhänder oder die Treuhänderin das Vermögen nicht wie vereinbart verwaltet.
Welche Kosten entstehen durch ein Treuhandkonto?
Banken und Sparkassen bieten Treuhandkonten häufig ohne Kontoführungsgebühren an. Was ein Treuhandkonto kostet, hängt also immer davon ab, bei welchem GeldiInstitut es eröffnet wird.
Die Eröffnung eines Anderkontos ist kostenlos. Es fallen auch keine Gebühren für die Kontoführung an. Bei Auszahlungen oder Rückzahlungen an den Mandaten oder die Mandatin fallen allerdings Gebühren an, die sogenannten Hebesätze. Die Höhe der Gebühr ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie hängt von der Höhe des Guthabens ab und liegt zwischen 0,25 und 1 %.
Das Vermögen eines Treuhandkontos wird grundsätzlich dem Treugeber oder der Treugeberin zugerechnet. Entsprechend muss er oder sie dieses Vermögen in seiner oder ihrer Steuererklärung angeben und versteuern.
Fazit: Die besonderen Eigentumsverhältnisse bei Treuhandkonten
Der Treugeber oder die Treugeberin gibt mit einem Treuhandkonto die Verfügungsberechtigung über das eigene Guthaben an den Treuhänder oder die Treuhänderin ab. Das bedeutet, Treugeber:innen können nicht über das Konto verfügen.
Unterschieden wird zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten. Treuhandkonten finden in unterschiedlichen Fällen Anwendung. Eine besondere Form des Treuhandkontos ist das Notander- oder auch Anderkonto, das ausschließlich von Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen eingerichtet werden darf und der Abwicklung von Immobiliengeschäften dient.