Privatkonto
In der Finanzbuchhaltung ist das Privatkonto ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Dort werden alle privaten Einzahlungen und Auszahlungen der Eigentümer oder Gesellschafter eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gebucht. Es dient dem Zweck, die Privatentnahmen und privaten Einlagen und die damit verbundenen Veränderungen am Eigenkapital des Unternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres sauber zu dokumentieren.
Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden in der Praxis häufig mehrere Privatkonten eingerichtet, um Privatentnahmen und Privateinlagen voneinander zu trennen.
Was ist eine Privateinlage?
Privateinlagen entstehen durch Überführung des Privatvermögens eines Unternehmers in das Betriebsvermögen. Dabei kann es sich sowohl um Bargeld, Wirtschaftsgüter oder Rechte als auch um privates Kapitalvermögen handeln. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital eines Unternehmens.
Entsprechend haben sie Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Erträge oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Einlagen stehen, werden in der Buchhaltung als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben erfasst.
Was sind Privatentnahmen?
Bei einer Privatentnahme entzieht die Eigentümerin oder der Eigentümer oder ein vollhaftender Gesellschafter dem Unternehmen Geld und überführt es in sein privates Vermögen – beispielsweise, um damit sein eigenes Gehalt oder Ausgaben für die eigene Krankenversicherung zu bezahlen. Damit verringert sich das Eigenkapital des Unternehmens. Zu den Privatentnahmen zählen alle Wirtschaftsgüter, die er für sich selbst, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe eines Wirtschaftsjahres dem Betrieb entnimmt:
- Entnahme von Bargeld vom Geschäftskonto oder aus der Ladenkasse
- Sachentnahmen (Material, Werkzeug oder Produkte)
- Nutzungsentnahmen (beispielsweise die private Nutzung eines Firmenwagens oder eines Smartphones)
- Leistungsentnahmen (beispielsweise unentgeltliche Dienstleistungen von Angestellten zu privaten Zwecken)
Wer darf ein Privatkonto nutzen?
Privateinlagen und Privatentnahmen sind ausschließlich den Eigentümer:innen oder vollhaftenden Gesellschafter:innen von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie Einzelunternehmen gestattet. In Kapitalgesellschaften haben die Gesellschafter:innen keinen Zugriff auf die Konten des Unternehmens.
Privateinlagen oder -entnahmen sind hier nicht möglich. Entsprechend führen Aktiengesellschaften, die GmbH, Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die KGaA oder eingetragene Genossenschaften kein Privatkonto.
Umsatzsteuer bei Privateinlagen und Privatentnahmen
Das Privatkonto ist erfolgsneutral
Obwohl Privateinlagen und Privatentnahmen die Höhe des Eigenkapitals beeinflussen, haben sie keine Auswirkung auf den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens. Das Privatkonto gilt als erfolgsneutral, da die Minderung oder Erhöhung des Eigenkapitals nicht im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens steht. Da es am Ende eines Geschäftsjahres vollständig in das Eigenkapitalkonto überführt wird, weist es keinen Anfangsbestand auf.
Passives Bestandskonto
Auf dem Privatkonto werden Kapital oder Vermögensgegenstände verbucht. Entsprechend handelt es sich bei dem Privatkonto um ein Bestandskonto. Privatentnahmen werden auf der Sollseite verzeichnet. Privateinlagen werden auf der Habenseite verzeichnet. Entsprechend zählt das Privatkonto als Unterkonto des Eigenkapitalkontos zu den Passivkonten.