Sie fragen sich, ob Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müssen? Für wen ist sie gesetzlich vorgeschrieben? Und in welchen Schadensfällen greift sie? In diesem Beitrag liefern wir Antworten auf diese und weitere Fragen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung ist generell nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt jedoch als essenziell für die finanzielle Absicherung eines Unternehmens.
- In bestimmten risikoreichen Branchen und für Angehörige der sogenannten Katalogberufe (z.B. Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Ärzt:innen) ist eine Form der Haftpflichtversicherung jedoch gesetzlich verpflichtend.
- Beide Versicherungen bieten Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Berufshaftpflicht kombiniert Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht, wobei letztere bei finanziellen Verlusten durch Falschberatung greift.
- Die Versicherung schützt vor Forderungen Dritter bei Schäden an Eigentum, Personen oder dem Vermögen (nur Vermögensfolgeschäden), die durch das Unternehmen, dessen Angestellte oder Produkte verursacht wurden. Sie greift auch bei Fahrlässigkeit, mit Ausnahmen bei grober Fahrlässigkeit und nicht bei Vorsatz.
- Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Risikos der Branche, der Unternehmensgröße, des Jahresumsatzes, der Höhe der Selbstbeteiligung und der gewählten Deckungssummen.
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch?
Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt, ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, das bedeutet allerdings nicht, dass sie unwesentlich ist. Im Gegenteil: Die betriebliche Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen für die finanzielle Absicherung Ihres Unternehmens.
Gut zu wissen: Für einige Unternehmen oder Selbstständige, die in besonders risikoreichen Branchen arbeiten, ist eine Form der Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsunternehmen oder das Schaustellergewerbe.
Berufshaftpflicht: Für Angehörige der Katalogberufe gesetzlich verpflichtend
Für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwältinnen, Steuerberatende oder Ärzt:innen ist die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Sie richtet sich also vor allem an Freiberufler:innen, die den sogenannten Katalogberufen angehören und behandelnd oder beratend tätig sind.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?
Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sind ähnlich in ihrer Funktion und schützen bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Berufshaftpflicht ist dabei oft eine Kombination aus Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht. Letztere greift, wenn Kund:innen oder Geschäftspartnern finanzielle Verluste, zum Beispiel durch Falschberatung entstehen.
Dabei spricht man auch von “echten” wirtschaftlichen Schäden. Unechte wirtschaftliche Schäden in Form von Vermögensfolgeschäden deckt wiederum die Betriebshaftpflichtversicherung ab. Diese finanziellen Verluste können zum Beispiel entstehen, wenn einer Ihrer Handwerksangestellten einen Wasserschaden im Haus eines Kunden oder einer Kundin verursacht, der daraufhin für mehrere Wochen in ein Hotel ziehen muss. Da sich dieser Schaden indirekt aus dem Hauptschaden ergibt, spricht man von einem “unechten” Vermögensfolgeschaden.
Betriebliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Sie schützt Ihr Unternehmen vor Forderungen Dritter, wenn durch Ihre Firma, Angestellten oder Produkte Schäden an Eigentum, Personen oder dem Vermögen (nur Vermögensfolgeschäden) anderer entstehen. Das können zum Beispiel Ihre Kund:innen oder Geschäftspartner sein.
Viele fragen sich, ob die Betriebshaftversicherung auch bei Fahrlässigkeit greift. Die Antwort lautet: ja. Bei grober Fahrlässigkeit kann es Ausnahmen geben, die individuell im jeweiligen Vertrag aufgeführt werden. Achten Sie daher bei Abschluss der Versicherung auf das Kleingedruckte. Anders verhält es sich bei Vorsatz, also wenn ein Schaden absichtlich hervorgerufen wurde – dann greift die Versicherung nicht.
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Wer braucht eine Firmenhaftpflichtversicherung?
Wie bereits erwähnt, ist die Firmenhaftpflicht oder Betriebshaftpflicht für alle Unternehmen empfehlenswert, auch für Selbstständige und Freiberufler:innen, da ein teurer Schadensfall schnell die Existenz bedrohen kann, sofern er aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht in Deutschland ungefähr?
Die Kosten sind abhängig vom zu versichernden Risiko. Branchen, die ein höheres Schadensrisiko bergen, müssen auch mit höheren Tarifen rechnen. Das kann zum Beispiel für das Baugewerbe gelten oder für Handwerksbetriebe. Auch die Größe des Unternehmens, also wie viele Mitarbeitende mitversichert werden müssen, spielt eine Rolle für die Kosten der Betriebshaftpflicht. Weitere Aspekte, die den Preis beeinflussen, sind der Jahresumsatz, die Höhe der Selbstbeteiligung, Deckungssummen und eventuelle Zusatzleistungen.
Weitere Gewerbeversicherungen, die Sie kennen sollten
Die Betriebshaftpflicht zählt ohne Zweifel zu den wichtigsten Absicherungen. Doch es gibt noch weitere relevante Gewerbeversicherungen, die Sie kennen sollten. Neben den Haftpflichtversicherungen zählen auch die Sach- und Ausfallversicherungen dazu. Wie der Name bereits verrät, decken Sachversicherungen Schäden an Gegenständen und anderen materiellen Gütern ab. Anders als bei Haftpflichtversicherungen,die Sie gegen die Ansprüche Dritter im Falle einer Beschädigung von Fremdeigentum absichern, schützen Sie mit einer Sachversicherung Ihr Eigentum. Zu den wichtigsten Sachversicherungen zählen:
Betriebsinhaltsversicherung
Für Betriebe, die kostspielige Maschinen und Werkzeuge nutzen, ihre Waren und Vorräte absichern wollen oder viel Geld in die Büroausstattung investiert haben, bietet sich die Betriebsinhaltsversicherung an. Sie ähnelt von ihrer Funktion gewissermaßen der Hausratversicherung.
Elektronikversicherung
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Das Firmenhandy fällt aus der Tasche und das Display zerspringt. Oder besonders heikel: Es kommt zu Überspannung oder Blitzschlag und der Server gibt plötzlich den Geist auf. Die Folge: Betriebsausfall. Diese Situationen lassen sich mit einer Elektronikversicherung absichern. Die Police übernimmt dabei alle Austausch- und Reparaturkosten für Ihre Hardware.
Cyberversicherung
Die Elektronikversicherung sichert zwar Ihre Hardware ab, doch wie verhält es sich mit Softwareschäden und Hackerangriffen? In diesem Fall schützt Sie eine Cyberversicherung. Sie ist heute ein Muss für kleine und mittlere Unternehmen, die immer öfter Opfer von Internetkriminalität werden. Das zeigt auch eine Studie vom Digitalverband Bitkom. Mehr als die Hälfte der befragten KMU sind Opfer von Datendiebstahl, Spionage oder Systemsabotage geworden. Der Schaden, der durch Angriffe auf deutsche Unternehmen entsteht, liegt bei schätzungsweise 203 Milliarden Euro.
Ausfallversicherungen springen immer dann ein, wenn der Betriebsablauf eines Unternehmens gestört wird oder komplett stillsteht. Das kann zum Beispiel durch einen Sachschaden passieren, durch eine Krankheit oder einen Unfall. Zu den wichtigsten zählen:
Betriebsunterbrechungsversicherung
Stellen Sie sich vor, in Ihrer Produktionsstätte bricht ein Feuer aus. Glücklicherweise wird niemand verletzt, doch die Flammen zerstören wichtige Maschinen und Werkzeuge, die für das Herstellen Ihrer Produkte unverzichtbar sind. Wie wir inzwischen wissen, springt in einem solchen Fall die Inhaltsversicherung ein. Was viele dabei jedoch nicht berücksichtigen: Sie deckt die Reparatur oder Erneuerung Ihrer Ausstattung ab, nicht aber den finanziellen Schaden, der durch die Unterbrechung des Betriebsablaufs entsteht. Ihre Fixkosten laufen schließlich weiter. Hier schützt Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsunterbrechungsversicherung genannt.
Inhaberausfallversicherung
Auch die Inhaberausfallversicherung deckt finanzielle Verluste durch Störung und Lahmlegung des Betriebs ab. Sie greift allerdings immer dann, wenn der Betriebsinhaber oder die Geschäftsführerin aufgrund eines versicherten Risikos ausfällt, z.B. durch einen Unfall oder bei Krankheit. Hier deckt die Inhaberausfallversicherung die laufenden Kosten des Unternehmens. Sie ist von ihrer Funktion also vergleichbar mit einer Krankentagegeldversicherung.
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