Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Rechte und Pflichten für Arbeitnehmende werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Bei allen nicht aufgeführten Vertragselementen greift der gesetzliche Standard.
- So gelten die gesetzliche Kündigungsfrist sowie die Verpflichtung zur Krankmeldung auch dann, wenn im Arbeitsvertrag darüber keine genauen Angaben gemacht werden.
- Überstunden, Montage oder wechselnde Tätigkeiten müssen hingegen vom Arbeitnehmenden nicht akzeptiert werden, wenn die Regelungen nicht Vertragsgegenstand sind.
- Der Arbeitsvertrag ist die Basis der Zusammenarbeit. Bei Gründern sollte ein Rechtsanwalt den Vertrag gegenlesen, bevor der erste Mitarbeiter oder die erste Mitarbeiterin eingestellt wird.
Pflichten als Arbeitnehmer:in – Krankheit, Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber:in sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden gewisse Rechte einzuräumen. Dazu gehören unter anderem eine leistungsbezogene, vollständige und pünktliche Vergütung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie das Recht auf Gleichberechtigung.
Aber auch Arbeitnehmer:innen haben Pflichten, die sie Ihnen gegenüber erfüllen müssen. Dazu gehört die Pflicht zur Erfüllung der vereinbarten Arbeitszeit, Krankmeldung sowie das Wettbewerbsverbot. Um darauf aber näher eingehen zu können, ist es vorab wichtig zu definieren, wer überhaupt als Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin gilt:
Definition von Arbeitnehmer:innen
Wenn eine Person einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, stellt sie ihre Arbeitsleistungen gegen Bezahlung einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin zur Verfügung. So begibt sich die Person per Gesetz durch einen privatrechtlichen Vertrag in persönliche Abhängigkeit und ist zur Arbeit verpflichtet.
Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag werden zuvor von beiden Parteien ausgehandelt und beidseitig unterschrieben. Somit ergeben sich die Pflichten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin aus dem Arbeitsvertrag, der auch per Gericht eine hohe Relevanz hat.
Freiberufler:innen und freie Mitarbeitende unterliegen anderen Bedingungen. Dort wird zwar oft ein Honorarvertrag aufgesetzt, jedoch sind die Rechte und Pflichten andere und wesentlich lockerer. Auch muss die Abgrenzung eindeutig sein, da sonst schnell eine Scheinselbstständigkeit vorliegen kann.
Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer:innen können durch einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin nicht willkürlich getroffen werden. So gibt es gesetzliche Mindestanforderungen in Bezug auf die tägliche Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und die Vergütung.
Auch wenn Standard-Vereinbarungen ebenfalls als individuelle Klauseln vereinbart werden können, gibt es per Gesetz immer einen rechtlichen Rahmen für die Gültigkeit eines Arbeitsvertrags.
Darüber hinaus werden von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen Regelungen festgehalten, die nicht durch Vertragsklauseln umgangen werden können und somit für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zum Nachteil werden.
Bei allen Vertragselementen, die als Rechte und Pflichten nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, gilt der gesetzliche Standard. So ist die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen, die sich jedoch nach Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin nach oben staffeln kann.
Wenn allerdings keine Angaben zu Überstunden, Montage oder auch zu anderweitigen Tätigkeiten gemacht werden, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin diese ablehnen, wenn sie nicht explizit als Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag gekennzeichnet wurden.
Arbeitnehmer-Pflichten in Haupt- und Nebenverpflichtung
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss vertraglich bestimmte Richtlinien im Rahmen des Arbeitsvertrages einhalten. Zu den Arbeitnehmer-Pflichten gehören sogenannte Hauptverpflichtungen und Nebenverpflichtungen, die zuvor ausgehandelt werden und in dem jeweiligen Arbeitsvertrag festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
Hauptverpflichtungen umfassen alle wesentlichen Vertragselemente wie:
- Erbringung der vertraglichen Arbeitszeit
- Dauer des Arbeitsverhältnisses, falls befristet
- Arbeitsvergütung
- Probezeit
- Beschreibung der Tätigkeit
- Standort
- Kündigungsfrist
- Krankmeldepflicht
- Urlaubsanspruch
- Zusatzleistungen
- Überstundenregelung
- Weisungspflicht
- Wettbewerbsverbot
Zu den Nebenpflichten gehören unwesentliche Vertragsklauseln, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin je nach Tätigkeitsbereich und Branche festlegen kann. Es sind sozusagen alle über die Hauptleistungspflicht hinausgehende Pflichten für Arbeitnehmende wie:
- Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Auskunftspflicht
- Verbot der Rufschädigung und Bestechlichkeit
- Schutz des Eigentums des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
Pflichten von Arbeitnehmer:innen bei längerer Krankheit
Auch hierbei ist die Grundlage der Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bei längerer Krankheit im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Regel muss die Krankmeldung umgehend an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erfolgen. Gründe sind nicht immer zwangsläufig zu nennen.
Des Weiteren sind Arbeitnehmer:innen spätestens am dritten Tag dazu verpflichtet, zum Arzt oder zur Ärztin zu gehen und sich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen zu lassen.
Auch ist es die Pflicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bei Krankmeldung die nötigen Dokumente der Unfallversicherung, der Krankenkasse, auch bei Kinderkranktagen, zukommen zu lassen, damit diese alle Zahlung klären kann.
Bei Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern, stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel die Lohnfortzahlung ein. Arbeitnehmer:innen erhalten dann Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens oder 90 % des Nettoeinkommens der zuständigen Krankenkasse.
Somit ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bei Krankmeldung diese unverzüglich dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitzuteilen und spätestens am dritten Tag der Erkrankung einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Fazit: Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag niedergeschrieben
Das Arbeitsrecht ist kompliziert. Gerade wenn Sie als Gründer:in Mitarbeitende einstellen möchten und das erste Mal einen Arbeitsvertrag aufsetzen, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin um Rat fragen. Diese werden den Vertrag gegenlesen und Sie auf mögliche Fehler und unsachgemäße Formulierungen hinweisen.
Sind Sie fahrlässig und nennen die Rechte und Pflichten vom Arbeitnehmer nicht explizit im Arbeitsvertrag, können sonst Schadensersatzklagen oder andere Ordnungswidrigkeiten die Folge sein.
Hier konnten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Arbeitnehmer-Pflichten geben. Informieren Sie sich bei der Personaleinstellung ganz genau über alle gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit Sie und auch Ihre Mitarbeiter:innen immer auf der sicheren Seite sind und es nicht zu Missverständnissen kommt.
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