Ein individueller Firmenname ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man den Unternehmensnamen prüfen und schützen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Firmenname sollte einen hohen Wiedererkennungswert haben und Alleinstellungsmerkmale besitzen, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
- Um einen Firmennamen prüfen zu können, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten von eigener Internetrecherche bis hin zu unterschiedlichen Datenbanken zur Verfügung.
- Die IHK prüft schlussendlich Ihre Vorschläge für einen geschützten Firmennamen. Manchmal sind es nur kleine Formsachen, die nachträglich geändert werden müssen.
- Um Namensrechte zu prüfen, sollten sich Firmennamen und Markennamen voneinander unterscheiden. So kann der Firmenname on unterschiedlichen Registergerichten doppelt vergeben werden, während Markennamen immer einmalig sind.
Firmennamen prüfen: Was ist zu beachten?
Jede Gründerin und jeder Gründer sollte sich bewusst sein, dass ein hoher Wiedererkennungswert maßgeblich mit dem Erfolg des Unternehmens zusammenhängt. Nur wenn Kunden sich erinnern können, positive Erfahrungen im Bezug auf Leistung und Service gemacht haben sowie von der Qualität begeistert sind, kommen sie gerne darauf zurück und empfehlen es weiter.
Der Firmenname trägt dazu bei, denn er sollte in den Köpfen hängen bleiben, zum Unternehmen passen und garantieren, dass Mitarbeiter:innen sich damit identifizieren können. Im besten Fall wird der Unternehmensname selbst zu einer Marke, die überall wiedererkannt wird. Bis dahin ist es allerdings ein langer Weg. Die erste große Entscheidung sollte daher sein, wie man sich denn in Zukunft nennen möchte.
Bevor Sie also den Firmennamen prüfen lassen, steht ein Brainstorming mit kreativen und klassischen Ideen von Kürzeln bis hin zum Zusammenschluss mehrerer Namen und ausgefallenen Wortfindungen an.
Haben Sie dann das Richtige gefunden, können Sie sich nicht einfach so nennen. Im Zweifel drohen Ihnen sonst zahlreiche Rechtsstreits, weil es zu Verwechslungen oder zu Unstimmigkeiten kommen kann. Auch müssen Sie die Unterschiede rund um das Namensrecht kennen, die wir Ihnen gerne im folgenden Abschnitt erklären:
Firmenname vs. Geschäftsbezeichnung
Rechtliche Hinweise, um den Unternehmensnamen prüfen zu lassen
Auch wenn Sie Ihrer Kreativität bei der Namensfindung in der Regel freien Lauf lassen können, sollten Sie einige Formfehler vermeiden, damit es bei der Eintragung im Handelsregister und bei der Prüfung des Firmennamens nicht zu Fehlern kommt:
- Keine allgemeingültigen Branchenbezeichnungen wie Dachdecker GmbH oder Immobilien AG
- Keine Sonderzeichen wie Pablo’s oder Modern_Trends
- Keine Hinweise im Bezug auf Umwelt (Bio), Leistung (Verkauf, Gutachten, Finanzen), Standort und Größe (Berlin, Global) sowie Institution (Akademie).
- Keine Nennung von Partner und Co.
- Keine Inhabernennung bei Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden
Wie kann ich prüfen, ob ein Firmenname geschützt ist?
Um Namensrechte prüfen zu lassen, sollten Sie vorab wissen, welcher Firmenname und welche Geschäftsbezeichnung Sie in Zukunft tragen möchten. Zu Beginn helfen Ihnen vielleicht die Recherche bei Google und Co. Geben Sie dort die gewünschten Begriffe ein und die Suchmaschine findet für Sie alle Unternehmen, die mit diesem Namen bereits eingetragen sind.
Liefert Ihnen die Google-Suche keine Ergebnisse, um Namensrechte zu prüfen, können Sie nun auf die wichtigsten Datenbanken zurückgreifen, um bereits geschützte Firmennamen zu finden.
Darunter fallen:
- Bundesanzeiger und Unternehmensregister
- Deutsches Marken- und Patentamt
- Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum
Finden Sie auch dort keine relevanten Ergebnisse und haben alle gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Namensfindung eingehalten, sollten Sie nun selbst die Schritte gehen und sich für einen geschützten Firmennamen entscheiden, um Dopplungen und damit verbundene Rechtsstreits und Verwechslungen zu vermeiden.
Unternehmensname vergeben: Was nun?
Jetzt haben Sie sich tagelang mit der kreativen Wortfindung für Ihr Unternehmen beschäftigt, um bei der Prüfung festzustellen, dass dieser schon vergeben ist. Grundsätzlich ist allerdings möglich, dass zwei Unternehmen ein und denselben Namen tragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie zwei unterschiedlichen Registergerichten angeschlossen sind.
Gerade im Bezug auf Social-Media-Kanäle und internationales Marketing sollten Sie sich allerdings gut überlegen, ob Sie den Firmennamen trotzdem tragen möchten. Bieten Sie Ihre Waren und Dienstleistungen nur in der Umgebung an und sind Ihnen große Webauftritte und sonstige Werbung über unterschiedliche Kanäle nicht so wichtig, können Sie sich durchaus für den Wunschnamen entscheiden, auch wenn dieser bereits von einem anderen Unternehmen geführt wird.
Unterschied Markenname und Namensrecht prüfen
Unter die Namensrechts-Prüfung fällt auch der Bereich Marke, denn diese darf nur einmal vergeben werden. Finden Sie daher bei Ihren Recherchen Marken, die denselben Namen wie Ihre Produkte haben, müssen Sie sich einen neuen Namen ausdenken. So ist das Markengesetz stark und der Markeninhaber hat umfangreiche Rechte zur gewerblichen Nutzung der jeweiligen Begriffe. Auch spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Vertreibt ein Unternehmen eine Marke bereits seit einem längeren Zeitraum unter einem bestimmten Namen, steht ihm der Markenname zu. Unterlassungsklagen und Schadensersatz können die Folge sein.
Achten Sie auch darauf, dass sich Ihr Markenname von anderen nicht nur in der genauen Zeichenfolge unterscheidet, sondern auch im Bezug auf klangliche, schriftliche und assoziative Ähnlichkeit, damit es dabei zu keinen Verwechslungen und Unstimmigkeiten kommen kann.
Geschützten Firmennamen eintragen lassen
Grundsätzlich haben Sie die Rechte am eigenen Namen. Aber die deutsche Gesetzgebung ist kompliziert und so ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch und dem Markenrecht unterschiedliche Rechtsprechungen, um einen geschützten Firmennamen zu erhalten. Wobei das Markenrecht nur die Bezeichnung für Produkte und Dienstleistungen schützt, nicht jedoch den Firmennamen.
Zum guten Schluss entscheidet die Industrie- und Handelskammer, ob ein Unternehmen mit der Firmenbezeichnung im Handelsregister eingetragen oder ob der Vorschlag abgelehnt wird. Oft sind es auch nur kleine Förmlichkeiten, die nachträglich angepasst werden müssen.
Ist dann schließlich alles in trockenen Tüchern und Namensrechte geprüft, können Sie mit Ihrem geschützten Firmennamen weiter der Gründung nachgehen und Ihre Marke sowie Ihr Unternehmen mit dem richtigen Businessplan zum Erfolg führen.
Fazit: Geschützte Firmennamen sorgsam wählen
Dank unterschiedlicher Datenbanken und umfangreicher Google-Recherchen können Sie in nur wenigen Schritten Ihren zukünftigen Firmennamen prüfen und ausschließen, dass er bereits vergeben ist. Achten Sie auf einen hohen Wiedererkennungswert und vermeiden Sie Dopplungen und ähnlich klingende Bezeichnungen, damit es später nicht zu Verwechslungen kommt, die im Zweifel Unterlassungsklagen und Schadensersatz mit sich bringen.
Firmennamen, Geschäftsbezeichnungen und Markenrechte unterliegen dabei besonderen Bedingungen. Informieren Sie sich daher genau, welche Vorschriften die einzelnen Gesetzgebungen beinhalten.
Im Laufe Ihrer Gründung werden Sie neben der Wahl Ihres geschützten Firmennamens vor einige Hürden gestellt. Daher gilt: Gut vorbereitet und informiert zu sein, erleichtert Ihnen die Arbeit um ein Vielfaches.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Ihre Finanzen und die Buchhaltung. Von Beginn an sollten Sie ein Geschäftskonto wie eines der Kontomodelle von Qonto führen, um Privates von Geschäftlichem zu trennen und dabei moderne Zusatzleistungen wie die Synchronisierung der Buchhaltungssoftware für Ihre Vorteile nutzen.
So kann Qonto für Dich zwar nicht den Firmennamen prüfen, aber Dir mit innovativen Lösungen rund um Ihre Finanzen zur Seite stehen. Gerne stellen wir Ihnen maßgeschneiderte Produkte für die Gründung Ihres Unternehmens vor, ganz gleich, wie es am Ende heißen wird.
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