Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert viel Mut. Plötzlich tragen Sie eine Menge Verantwortung und das Thema finanzielle Sicherheit erhält für Sie eine vollkommen neue Dimension. Wer da in Ausnahmesituationen, wie der Corona-Pandemie, ins Straucheln gerät, ist zum Glück nicht allein. Auch Unternehmer:innen haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Grundsicherung für Selbstständige.
Allgemein gilt: Geraten Sie in eine finanzielle Notsituation, können Sie sich hierzulande an den Staat wenden. In der Regel unterstützt Sie dieser mithilfe festgelegter Instrumente. Genau diese wurden im Zuge der Corona-Krise jedoch zusätzlich um ein vorübergehendes Sozialschutzpaket ergänzt. Unter anderem wurden darin die Anforderungen zum Bezug von Grundsicherung vereinfacht. Im Bedarfsfall soll diese damit schnell und unbürokratisch zugänglich sein.
Von der Bundesregierung wurde die Maßnahme nochmalig bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Was Sie als Selbstständiger oder Selbstständige daher wissen sollten, wenn Ihr Einkommen vorläufig nicht zum Leben reicht, erfahren Sie hier.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung, auch Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Hartz IV genannt, fußt gesetzlich auf dem Sozialgesetzbuch (SGB II). Demnach handelt es sich um eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Wer nicht in der Lage ist, diesen für sich, sowie die Angehörigen seiner Bedarfsgemeinschaft, zu bestreiten, kann vom Jobcenter durch Grundsicherung unterstützt werden.
Achtung – die Verantwortung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft gilt in beide Richtungen: So werden zum Beispiel zusammen lebende Paare vom Jobcenter gemeinsam veranschlagt. Verdient einer der beiden ausreichend Geld, um den gemeinsamen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann ein Anspruch auf Grundsicherung für Selbstständige unter Umständen entfallen.
Wie hoch ist die Grundsicherung und wer hat Anspruch darauf?
Um Grundsicherung zu beantragen, müssen Sie sich weder arbeitslos melden, noch Ihre Selbstständigkeit aufgeben. Hauptkriterium ist, dass Sie die erforderlichen finanziellen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht aufbringen können. Die Leistung unterstützen Sie sowohl bei der Bestreitung der Lebenshaltungskosten als auch der Wohnungskosten.
Den Bedarf für Lebenshaltungskosten setzt das Jobcenter für Alleinstehende im Regelfall auf 432 Euro fest. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu genaue Informationen in Abhängigkeit von Alter und Lebensumständen sowie Rechenbeispiele zusammengetragen.
Der Bedarf an Wohnungskosten umfasst die Kosten für Unterkunft und Heizung. Anhand ortsabhängiger Sätze wird entschieden, welche Höhe dafür angemessen ist. Gehen Ihre Kosten darüber hinaus, müssen Sie als Empfänger von Grundsicherung die Differenz selbst tragen. Durch die derzeitige Sonderregelung kommt das Jobcenter jedoch noch bis 31. Dezember 2020 für die tatsächlichen Wohnungskosten auf.
Wird Ihnen zwischen dem 1. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 Grundsicherung gewährt, müssen Sie Ihr Vermögen außerdem nicht aufbrauchen, um Anspruch auf die Leistung zu haben. Dies gilt, solange die Grenze zum “erheblichen Vermögen” (60.000 Euro für das erste, sowie 40.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) nicht überschritten wird.
Was ist nicht in der Grundsicherung enthalten?
Für Selbstständige gilt zu beachten, dass es sich bei der Grundsicherung um die Absicherung des persönlichen Lebensunterhalts handelt. Damit fallen Kosten wie Mieten für Büros und Gehälter nicht darunter.
Diese Kosten werden allerdings mit Ihrem Einkommen verrechnet. Verringert sich dieses, kann Anspruch auf Grundsicherung für Selbstständige entstehen.
Welche Alternativen zur Grundsicherung habe ich als Selbstständiger?
Auch kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen fallen unter die staatlichen Zuschussprogramme in Folge der Corona-Krise. Nachdem die Corona-Soforthilfen und die Überbrückungshilfe I ausgelaufen sind, können ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Sofern der Zuschuss rechtmäßig beantragt und entsprechend der Vorgaben verwendet wird, muss dieser nicht zurückgezahlt werden.
Darüber hinaus bietet die KfW für Selbstständige und Freiberufler:innen Kredite zu verbesserten Konditionen an, welche zur Überbrückung wirtschaftlicher Engpässe in Folge der Corona-Pandemie dienen sollen.
Weiterführende Informationen zur Deckung laufender Kosten finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.
Die Grundsicherung deckt zwar nur das Minimum an Lebenshaltungskosten ab, kann Ihnen in finanziellen Ausnahmesituationen aber eine wertvolle Hilfe sein. Vom momentan vereinfachten Zugang durch die Corona-Maßnahmen profitieren dabei auch Selbstständige.
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Wie kann ich Grundsicherung für Selbstständige beantragen?
In drei Schritten können Sie online die Grundsicherung beantragen:
- Füllen Sie den vereinfachten Antrag der Bundesagentur für Arbeit aus. Dieser ist in der Form nur für die Zeit der Corona-Ausnahmeregelung gültig.
- Fügen Sie als Selbstständiger oder Selbstständige zusätzlich noch die entsprechende Anlage bei.
- Falls Sie möchten, und die Belege zu den beiden Formularen (wie z.B. Ihren Mietvertrag) zur Hand haben, ist es hier schon möglich, diese beizufügen. Andernfalls können Sie die Belege auch später nachreichen.
Haben Sie alle benötigten Formulare fertig ausgefüllt?
Perfekt! Stellen Sie den Antrag auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit, indem Sie die erforderlichen Dokumente hochladen.
Tipp zur Grundsicherung
Dies kann persönlich, telefonisch oder schriftlich beim zuständigen Jobcenter erfolgen. Für den formlosen Antrag müssen Sie lediglich Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und eine kurze, eindeutige Formulierung Ihres Anliegens nennen.
Wie viel darf man beim Empfang von Grundsicherung dazu verdienen?
Auch wenn die Vermögensprüfung vorläufig ausgesetzt ist, wird das Einkommen selbstverständlich weiterhin in die Berechnung mit einbezogen. Was Sie parallel zur Grundsicherung erwirtschaften, wird also auf diese angerechnet.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelten die ersten 100 Euro eines zusätzlichen Einkommens automatisch als Freibetrag. Somit werden sie nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Ab da wird der Anteil, welcher zum Freibetrag zählt, gestaffelt: Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1.000 Euro bleiben weitere 20 Prozent übrig. Verdienen Sie zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit einem minderjährigen Kind), werden weitere 10 Prozent angerechnet.
Beispielrechnung Grundsicherung
Sie beziehen Grundsicherung und verdienen parallel 700 Euro pro Monat mit Ihrer Selbstständigkeit. Ihnen werden also 100 Euro plus 120 Euro (20 Prozent von 600 Euro), d.h. insgesamt 220 Euro als Freibetrag bewilligt. Am Ende des Monats bleiben Ihnen demnach die Leistungen für Lebensunterhalt und Wohnung plus 220 Euro.
Fazit zur Grundsicherung für Selbstständige
In der derzeitigen Sondersituation gibt es aber auch andere, speziell auf Selbstständige zugeschnittene, Optionen auf Unterstützung. Daher sollten Sie zunächst Ihren Anspruch auf Überbrückungshilfe II oder auf einen Kredit zu verbesserten Konditionen durch die KfW prüfen. Wenn alle Stricke reißen, haben Sie immer die Möglichkeit, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen.
Als Selbstständiger oder Selbstständige sollten Sie also zunächst versuchen, die derzeit verfügbaren Sonderleistungen in Anspruch zu nehmen. Sind diese Möglichkeiten ausgeschöpft, können Sie auf die Grundsicherung zugreifen.
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