Als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin sind Sie unabhängig und genießen viele Steuervorteile, müssen aber viel Eigeninitiative zeigen. Wie Sie ein freier Mitarbeiter werden können und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.
- Freie Mitarbeiter:innen sind laut Gesetzgeber selbstständig und müssen sich daher eigenständig um Steuern, Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und die Buchhaltung kümmern.
- Sie können je nach Einkommen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder müssen bei Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen.
- Das Honorar legen Sie selbst fest. In der Regel werden Sie entweder pro Zeiteinheit oder pro Stück bezahlt.
- Freie Mitarbeiter:innen sind nicht gesetzlich zur Buchhaltung verpflichtet, müssen aber dennoch Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten. Eine Buchhaltungssoftware sowie ein eigenes Online-Geschäftskonto vereinfachen die Buchführung um ein Vielfaches.
- Obwohl es nicht verpflichtend ist, ist ein Geschäftskonto für Freiberufler:innen empfehlenswert, um private und berufliche Finanzen von einander zu trennen.
Was ist ein freier Mitarbeiter oder eine freie Mitarbeiterin?
Freie Mitarbeiter:innen sind in vielen Berufsfeldern vertreten. Beauftragt von den unterschiedlichsten Unternehmen, verbinden sie in ihrem Arbeitsalltag die Vorteile eines Angestellten und eines Selbstständigen.
Da sie allerdings laut Arbeitsrecht nicht zu den klassischen Arbeitnehmer:innen zählen, sondern zu den Selbstständigen, müssen sie sich insbesondere in puncto Steuern, Krankenversicherung etc. auch eigenständig kümmern.
Wer also freier Mitarbeiter werden möchte, sollte sich im Vorfeld genauestens informieren, um Fehler oder Missverständnisse zu vermeiden.
Was ist für freie Mitarbeiter:innen zu beachten?
Wer als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin tätig ist, erbringt auf Honorarbasis Leistungen für in der Regel mehrere Unternehmen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages, der sich erheblich von dem Arbeitsvertrag eines Angestellten unterscheidet. Denn sie sind bei dem jeweiligen Arbeitgeber oder der jeweiligen Arbeitgeberin nicht fest angestellt und arbeiten oftmals projektbezogen oder auch nur für mehrere Stunden, Tage oder Wochen.
Kurz um heißt das, sie werden nur für die jeweilige Arbeit bezahlt. Kranktage und Sonderzahlungen wie Urlaub- oder Weihnachtsgeld sind keine Bestandteile eines Dienst- oder Werkvertrages. Auch gibt es kein Kündigungsrecht auf beiden Seiten.
Freie Mitarbeiter:innen sind daher unabhängig, allerdings nicht abgesichert. Hierbei gilt es sich selbst zu kümmern.
Vor- und Nachteile der freien Mitarbeit auf einen Blick:
Vorteile
- Flexible Zeiteinteilung und freie Einteilung der Arbeitgeber:innen und Projekte
- Höhere Honorare im Gegensatz zum Festgehalt
- Teilweise standortunabhängiges Arbeiten
- Nicht weisungsgebunden
- Attraktiv für zahlreiche Arbeitgeber:innen aufgrund der fehlenden Sozialabgaben und des Kündigungsschutzes
- Eigeninitiative, um Projekte und Auftraggeber:innen zu gewinnen
- Zeit ist Geld, wer nicht arbeitet oder erkrankt, verdient kein Geld
- Keine Sonderzahlungen und Lohnfortzahlungen
- Keine Eingliederung in die Unternehmensstruktur sowie fehlendes Teamgefühl
- Eigenständige Sozial- und Krankenversicherung
- Höherer Aufwand bei steuerlichen und bürokratischen Angelegenheiten
- Scheinselbstständigkeit beachten
Übrigens: Wenn Sie mehr über die Arten von Arbeitsverträgen lernen möchten, finden Sie alle Informationen in unserem weiterführenden Artikel.
Scheinselbstständigkeit
Was ist der Unterschied zwischen freien Mitarbeiter:innen, Freiberufler:innen und festen Freien?
Auch wenn die Begriffe freier Mitarbeiter:in und Freiberufler:in synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich jedoch. Ein freier Mitarbeiter oder eine freie Mitarbeiterin kann in nahezu allen Berufsfeldern tätig sein. Freiberufler:in sind Sie hingegen nur, wenn Sie zu einer bestimmten Berufsgruppe gehörst, zu den sogenannten freien Berufen. Darunter fallen beispielsweise:
- Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen, Physiotherapeut:innen, Hebammen
- Architekt:innen, Ingenieur:innen
- Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen
- Lehrer:innen, Erzieher:innen
- Wissenschaftler:innen
- Regisseur:innen, freischaffende Künstler:innen, Schriftsteller:innen
- Übersetzer:innen, Texter:innen, Journalist:innen
Feste Freie arbeiten zwar auch projektbezogen, allerdings regelmäßig und über einen längeren Zeitraum. So erhalten sie beispielsweise ein vorher bestimmtes Kontingent an Aufträgen zu unterschiedlichen oder auch zu den gleichen Themen. Hierbei gilt es besonders darauf zu achten, dass die Tätigkeit nicht unter die Scheinselbstständigkeit fällt.
Honorar: Was ist bei freier Mitarbeit zu beachten?
Auch bei der Bezahlung können Sie sowie auch Ihre Auftraggeber:innen flexibel sein. In der Regel wird das Honorar in dem Werk- oder Dienstvertrag festgehalten. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungen nach Stunden abzurechnen oder pauschal für Ihre Tätigkeiten entlohnt zu werden, also nach Stück oder Anzahl. Ihr Honorar ist demnach nur der Betrag für die tatsächlich erbrachte Leistung.
Steuern und Betriebsausgaben müssen Sie selbst abführen und steuerlich geltend machen. Auch ist der Betrag immer ein reines Bruttogehalt.
Steuern, Kleinunternehmerregelung und Versicherungen für freie Mitarbeiter:innen
Je nach jährlichem Einkommen können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Vorjahresgehalt nicht über 22.000 € liegt und Sie im aktuellen Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 € verdienen. Diese Regelung bringt steuerliche Entlastung, denn sonst müssten Sie bei jeder gestellten Rechnung die Umsatzsteuer erheben, die Sie dann an das Finanzamt abführen müssten.
Allerdings hat die Kleinunternehmerregelung auch Nachteile. So können Sie selbst bei Betriebsausgaben oder Investitionen keine Vorsteuer abziehen und sie Sie von dem Finanzamt zurückholen.
Auch in puncto Steuern müssen Sie vorsichtig sein. Denn Ihr Honorar ist immer brutto anzusehen. Sie sind also selbst dafür verantwortlich, Steuern abzuführen. In der Regel sind es Steuervorauszahlungen, die das Finanzamt auf Grundlage Ihrer vorherigen oder vorausschauenden Einkünfte festlegt und einzieht.
Ebenso gehen von Ihrem Honor anders als bei Angestellten die Bezüge für Kranken- und Rentenversicherungen nicht automatisch ab. Auch hierbei müssen Sie sich als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin selbst kümmern. Es lohnt sich daher vorab mit der jeweiligen Krankenkasse zu sprechen. Vielleicht ist ja auch eine private Krankenversicherung je nach Einkünften eine Alternative?
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Buchhaltung ist kein Muss, aber eine Notwendigkeit bei freien Mitarbeiter:innen
Als freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Buchführungspflicht, sollten allerdings aus eigenem Interesse der Buchhaltung viel Aufmerksamkeit schenken. Schließlich sollte jeder und jede Selbstständige die eigenen Einnahmen und Ausgaben stets im Blick haben. Spätestens zum Jahresende, bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, müssen Sie zur steuerlichen Erfassung alles dem Finanzamt vorweisen können.
Mit einer modernen Buchhaltungssoftware gelingt die Buchhaltung Ihrer freien Mitarbeit um ein Vielfaches einfacher. In Kombination mit einem eigenen Geschäftskonto können Sie zudem detailliert Privates von Geschäftlichem trennen und genießt viele Vorteile durch ein schnelles, sicheres und flexibles Banking.
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Fazit: Freie Mitarbeitende müssen Eigeninitiative zeigen, sind allerdings flexibel
Wer freier Mitarbeiter oder freie Mitarbeiterin werden möchte, sollte bedenken, dass er oder sie eigenständig tätig ist, Auftraggeber:innen und auch Projekte für sich gewinnen muss und kein Geld verdient, wenn er oder sie nicht arbeitet. Zusatzleistungen oder Lohnfortzahlungen entfallen.
Allerdings gibt es kaum so viel Flexibilität wie sie freie Mitarbeiter:innen genießen. Standortunabhängig, nicht weisungsgebunden und mit freier Zeiteinteilung können Sie selbst entscheiden, welche Projekte Sie annehmen möchten und auch, zu welchen Konditionen Sie arbeiten.
In puncto Steuern sollten Sie eine Steuerberatung beauftragen, die Ihnen alles rund um die freie Mitarbeit genau erklärt, damit keine Fehler oder Missverständnisse entstehen und eventuell hohe Steuernachzahlungen drohen.
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