Ein Vereinskonto, mit dem der Verein seine finanziellen Angelegenheiten regelt, ist für Vereine ein Muss. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Wahl und Eröffnung des passenden Vereinskontos beachten sollten.
Das Wichtigste zum Vereinskonto
- Ein separates Konto ist für alle Vereine ein Muss, um das Vereinsvermögen vom privaten Vermögen seiner Mitglieder zu trennen.
- Es gibt Banken und Sparkassen, die spezielle Vereinskonten anbieten. Alternativ eignen sich auch Geschäftskonten.
- Vereinskonten werden zum Teil ohne monatliche Grundgebühr angeboten. Damit sind sie aber nicht zwangsweise kostenlos.
Was ist ein Vereinskonto?
In Vereinen schließen sich mehrere Personen zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Mit dem Eintrag in das Vereinsregister erhält der Verein seine eigene Rechtsfähigkeit und haftet als juristische Person. Die Vermögenswerte eines Vereins gehören dem Verein und nicht seinen Mitgliedern.
Ein Vereinskonto, mit dem der Verein seine finanziellen Angelegenheiten regelt, ist daher für Vereine ein Muss. Es gibt sogar Banken, die spezielle Vereinskonten anbieten. Alternativ können Vereine auch ein Geschäftskonto nutzen, um ihren Zahlungsverkehr abzuwickeln und die Vereinsgelder zu verwalten.
Wozu wird ein Vereinskonto benötigt?
Da das Vermögen des Vereins dem Verein selbst und nicht seinen Mitgliedern gehört, benötigen Vereine ein eigenes Konto, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Hierzu zählen beispielsweise
- die Verbuchung der Mitgliedsbeiträge
- die Verbuchung von Spenden-, Sponsoren- und Fördergeldern
- die Begleichung von Rechnungen im Namen des Vereins
Ein privates Girokonto eines Mitgliedes – beispielsweise einer Vorständin oder eines Vorstands – ist ungeeignet, dass sich hier privates Vermögen mit dem Vereinsvermögen vermischen würde. Mit einem separaten Vereinskonto oder einem Geschäftskonto sind alle Einnahmen und Ausgaben transparent. Auf diese Weise ist der Vorstand des Vereins jederzeit in der Lage, den Mitgliedern Rechenschaft über den Verbleib und die Verwendung der Gelder abzulegen.
Steuererklärung von Vereinen
Der Überblick über die Finanzen des Vereins sowie die strikte Trennung des Vereinsvermögens von seinen Mitgliedern ist auch für die Erstellung der Steuererklärung relevant. Grundsätzlich unterliegen Vereine der Körperschaftsteuer. Die Einnahmen wirtschaftlich tätiger Vereine sind zudem gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Gemeinnützige Vereine, die bestimmte Einnahmegrenzen nicht überschreiten, können allerdings beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen.
Regelt ein Verein seinen Zahlungsverkehr über das private Konto eines Mitglieds, müssen für die Steuererklärung private und geschäftliche Ausgaben erst mühsam voneinander getrennt werden. Zudem sind neben den Kontoauszügen weitere Belege erforderlich, um dem Finanzamt eindeutig nachzuweisen, dass Einnahmen und Ausgaben tatsächlich durch den Verein bedingt sind.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verein die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vereinskonto stehen, steuerlich geltend machen kann.
Wer kann ein Konto für Vereine eröffnen?
Ein Vereinskonto kann nur von einem Mitglied eröffnet wurden, das durch die Satzung zur Vertretung des Vereins bestimmt wurde. Alternativ kann auch ein Mitglied, das nicht per Satzung mit der Vereinsführung betraut ist, mit einer Vollmacht für die Eröffnung eines Vereinskontos ausgestattet werden.
Um ein Vereinskonto oder ein Geschäftskonto für einen Verein zu eröffnen, muss der Bank ein beglaubigter Auszug aus dem Vereinsregister oder das Sitzungsprotokoll der letzten Hauptversammlung vorgelegt werden. Zudem müssen alle bevollmächtigten Mitglieder ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises in der Filiale oder bei der Online-Kontoeröffnung im Video-Ident-Verfahren nachweisen.
Wer hat Zugriff auf ein Vereinskonto?
Grundsätzlich können alle Vorstandsmitglieder eines Vereins dazu bevollmächtigt werden, Zugriff auf das Konto zu haben. Das bedeutet aber, dass der gesamte Vorstand jede Transaktion gegenzeichnen muss. In der Praxis erweist sich so ein Vorgehen häufig als hinderlich und es werden nur ein Vorstandsmitglied und eine Vertreterin oder ein Vertreter mit einer Kontovollmacht ausgestattet.
Was kostet ein Vereinskonto?
Für Konten, die von Vereinen eröffnet werden, können sowohl Kosten in Form von monatlichen Kontoführungsgebühren als auch Gebühren für weitere kostenpflichtige Dienstleistungen, Zinsen für eine geduldete Überziehung und Gebühren für Bank- und Kreditkarten anfallen. Es gibt aber auch Banken und Sparkassen, die gemeinnützigen Vereinen Konten ohne monatliche Kontoführungsgebühr anbieten. Diese Konten sind aber nicht zwangsläufig kostenlos. Hier können trotzdem Kosten entstehen, beispielsweise durch
- Bargeldabhebungen
- Bargeldeinzahlungen
- den Ausdruck von Kontoauszügen
- beleghafte und beleglose Buchungen
- Giro- und Kreditkarten
- Daueraufträge, SEPA-Lastschriften oder Rücklastschriften
Vereine sollten sich vor Kontoeröffnung genau über die anfallenden Kosten informieren und sich mehrere Angebote für Vereinskonten im Vergleich anschauen.
Unterschied eingetragener Verein / nicht eingetragener Verein
In einem eingetragenen Verein (e. V.) haften der Vorstand und die Mitglieder ausschließlich mit dem Vereinsvermögen. Der Verein gilt als juristische Person. Damit ist eine persönliche Haftung ihrer Mitglieder ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu können Mitglieder eines nicht eingetragenen Vereins auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie beispielsweise Gelder aus dem Vereinsvermögen, das sich auf dem Vereinskonto befindet, nicht im Sinne des Vereins und seiner Satzung verwenden.
Vereinskonto eröffnen: Ein Muss für jeden Verein!
Ob ein spezielles Vereinskonto oder ein Geschäftskonto: Das beste Konto für Vereine ist ein separates Konto, das das Vermögen des Vereins strikt vom Vermögen seiner Mitglieder trennt. So bleibt der Vorstand bei der Gründung eines Vereins jederzeit in der Lage, alle Transaktionen transparent nachzuweisen und den Vereinsmitgliedern und auch dem Finanzamt Auskunft über die Verwendung der Vereinsgelder zu erteilen.
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