Auslagenerstattung: Kostenloses Vorlage zum Download
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Eine Auslagenerstattung ist die Rückzahlung von Kosten, die Sie zunächst privat für Ihr Unternehmen oder einen Auftrag verauslagt haben. Voraussetzung sind ein geschäftlicher Zweck, ein belegter Nachweis (Rechnung/Beleg) und die interne Freigabe.
In der Buchhaltung gilt die Erstattung als durchlaufender Posten und ist nicht umsatzsteuerpflichtig, sofern Sie im Namen und für Rechnung des Auftraggebers gehandelt haben; andernfalls sind es betriebliche Aufwendungen.
Typische Auslagen sind geschäftlich notwendige, belegte Vorleistungen, die Sie privat zahlen und sich erstatten lassen.
- Reisekosten (Bahn, Flug, Taxi): Notwendige Mobilität für Termine oder Dienstreisen, inklusive Tickets, Sitzplatzreservierungen und Gepäckgebühren.
- Kilometergeld und Dienstwagenkosten: Erstattung privater Fahrzeugnutzung oder betrieblicher Betriebskosten nach nachweisbaren Fahrtenbüchern.
- Hotel- und Verpflegungskosten: Übernachtungen und Tagespauschalen bei Dienstreisen gemäß Reiserichtlinie und Belegnachweis.
- Gebühren: Maut, Parken, Porto: Verkehrskosten und Versandspesen, die unmittelbar mit geschäftlichen Aktivitäten zusammenhängen.
- Büromaterial und Kleinanschaffungen: Verbrauchsmaterial oder kleine Geräte, kurzfristig beschafft zur Aufrechterhaltung des Betriebs.
- Softwarelizenzen und Tools: Projektbezogene Abos oder Einzellizenzen, die Sie vorübergehend privat vorstrecken.
- Fachliteratur und Weiterbildungen: Bücher, E-Books, Kurse oder Konferenztickets mit direktem Bezug zu Ihrer Tätigkeit.
- Kundenbewirtung: Mahlzeiten oder Getränke bei Geschäftsanlässen, dokumentiert mit Anlass, Teilnehmern und Belegen.
- Versand- und Kurierkosten: Paketdienste und Expresszustellungen für Kundenprojekte oder interne Abläufe.
- Reparaturen und Ersatzteile: Notwendige Instandsetzungen oder Komponenten, um Arbeitsmittel betriebsbereit zu halten.
Eine präzise Auftragsbestätigung reduziert Rückfragen, beschleunigt die Abwicklung und stärkt die Geschäftsbeziehung.
- Stammdaten prüfen: Anbieter/Kunde, Rechtsform, Anschrift, USt-IdNr./Steuernummer, Kontaktkanäle.
- Referenzen eintragen: Angebots-/Bestellnummer, Bestelldatum, Datum der Auftragsbestätigung.
- Leistung konkretisieren: Art, Umfang, Menge, Qualität, Spezifikationen, Meilensteine ohne Interpretationsspielraum.
- Preise transparent ausweisen: Einzelpreise, Rabatte, Netto/Brutto, Steuersatz, Gesamtsumme; Währung angeben.
- Liefer-/Leistungszeit fixieren: Termin/Zeitraum, Ort/Modalitäten (z. B. Versand, Montage), besondere Bedingungen.
- Zahlungsbedingungen definieren: Realistisches Zahlungsziel, ggf. Skonto; Verzugs-/Mahnhinweise klar formulieren.
- AGB/Anlagen beifügen: AGB (Version/Datum) bereitstellen/verlinken; relevante Anlagen (Leistungs-/Projektplan); finale Qualitätsprüfung und Versand.
Pro-Tipp: Verwenden Sie die gleichen Begriffe wie im Angebot. Abweichungen klar markieren und schriftlich bestätigen lassen.
Auslagen dürfen so hoch sein, wie es der geschäftliche Zweck erfordert und Ihre interne Richtlinie erlaubt.
Üblich sind Limits je Kostenart (z.B. Reisekosten, Bewirtung) und Genehmigungsstufen für höhere Beträge. Maßgeblich sind Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und belegbarer Nachweis. Ohne Freigabe oder Beleg ist eine Erstattung riskant.
Für Pauschalen (z.B. Verpflegung) gelten feste Höchstwerte, ansonsten gilt: nur notwendige, marktübliche Kosten – alles darüber braucht vorherige Zustimmung.
Eine Vorlage, viele Vorteile - das Muster zur Auslagenerstattung
Individuell anpassbar
Passen Sie die Vorlage mit Ihren eigenen Daten einfach und schnell an.
Rechtskonform
Unsere gebrauchsfertige Vorlage wurde von Rechtsexpert:innen geprüft und validiert.
Leitfaden inklusive
Zusammen mit der Vorlage erhalten Sie einen praktischen Leitfaden, der Ihnen die Auslagenerstattung erleichtert.
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Steuerfrei sind Auslagenerstattungen, wenn Sie nachweislich im Namen und für Rechnung des Unternehmens handeln und die Kosten nur durchreichen. Dazu zählen z.B. belegte Reisekosten, Gebühren, Porto, Maut oder vorgestreckte Projektkosten, sofern sie ausschließlich betrieblich veranlasst und angemessen sind.
Pauschalen wie Verpflegungsmehraufwand sind ebenfalls steuerfrei innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstbeträge. Entscheidend sind Belegnachweis, geschäftlicher Zweck und – bei Pauschalen – die Einhaltung der jeweiligen Sätze.
Nein, eine Auslagenerstattung ist keine Rechnung, sondern die Rückzahlung bereits privat verauslagter, belegter Kosten. Sie reichen Belege ein (z.B. Tickets, Rechnungen von Dritten), erhalten die Beträge erstattet und stellen dafür keine eigene Rechnung aus.
Buchhalterisch gilt die Erstattung als durchlaufender Posten, wenn Sie im Namen und für Rechnung gehandelt haben; andernfalls wird sie als betrieblicher Aufwand erfasst. Entscheidend sind Belegnachweis und interne Freigabe.
Auslagen sind von Ihnen privat vorgestreckte, belegte Fremdkosten, die Sie sich für einen geschäftlichen Zweck erstatten lassen; Gebühren sind festgelegte Entgelte für eine konkrete Leistung, meist von Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder Dienstleistern.
Praktisch heißt das: Maut, Porto oder Ticketkosten können Auslagen sein, wenn Sie sie vorfinanzieren; die Gebühr selbst ist der Preis für die Leistung (z.B. Registereintrag).
Buchhalterisch werden Auslagen durchgereicht, während Gebühren als Kostenart erfasst werden. Entscheidend sind Belegnachweis und Zweck.




