Wechselkredit
Um Waren oder Dienstleistungen zu finanzieren, können Wechselkredite eingeräumt werden. Hierbei werden Lieferant:innen automatisch zu Kreditgeber:innen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann Wechselkredite überhaupt zum Einsatz kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Bei einem Wechselkredit wird der Käuferin oder dem Käufer bei der Ausstellung der Ware durch die Lieferantin oder den Lieferanten ein Kredit eingeräumt, der etwa drei Monate bis zum Zahlungsziel umfasst. Da diese Kreditform in der Regel nur unter Kaufleuten geläufig ist, wird der Wechselkredit auch Handelskredit genannt.
Das Ziel eines Wechselkredits ist es, die erhaltenen Waren oder Dienstleistungen zu finanzieren. So haben Käuferinnen oder Käufer beispielsweise die Möglichkeit, die Waren über die gesamte Kreditlaufzeit weiter zu verkaufen und damit im Anschluss durch den Erlös den eigenen Kredit abzulösen.
Wo liegt der Unterschied zum Wechseldiskontkredit?
Der Wechseldiskontkredit oder auch einfach Diskontkredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, den Banken durch den Ankauf von nicht fälligen Wechseln anbieten. Während der Wechselkredit eine Art Zahlungsversprechen zwischen Käufer:innen und Lieferant:innen darstellt, ermöglicht es der Wechseldiskontkredit, dass Lieferant:innen den Wechsel an ein Kreditinstitut verkaufen und dadurch nicht auf die Zahlung warten müssen.
Ein Beispiel:
Eine Kundin erhält von einem Lieferanten Waren, die sie nicht sofort bezahlen muss, sondern ein Wechselkredit mit einem Zahlungsziel von drei Monaten festgelegt wird. Nun müsste der Lieferant drei Monate warten, damit er sein Geld erhält.
Um nicht auf das Geld warten zu müssen, verkauft er den Wechsel an ein Kreditinstitut. Dort wird ihm dann der sogenannte Wechseldiskontkredit gewährt. Bei dieser Kreditform sind demnach Kreditnehmer:innen und die jeweilige Bank beteiligt und nicht Käufer:innen und Lieferant:innen.
Für wen sind Wechselkredite geeignet?
Wechselkredite sind besonders attraktiv für alle Unternehmen, die mit dem Einkauf von Waren die eigene Liquidität nicht gefährden möchten. Schließlich kann es eine Weile dauern, bis geleistete Dienstleistungen oder unterschiedliche Waren vollumfänglich honoriert werden. Wenn jetzt größere Investitionen im Raum stehen, die erst nach einer Weile Gewinn einbringen, kann ein Wechselkredit zwischen Lieferant:innen und Käufer:innen eingeräumt werden. So können Sie beispielsweise die Waren erst verkaufen oder Dienstleistungen erbringen und dann von dem Erlös den Kredit begleichen.
Jedoch kommen Wechselkredite heutzutage wesentlich weniger zum Einsatz als noch etwa vor zehn Jahren. Grund sind neben dem enormen bürokratischen Aufwand für Lieferantinnen und Lieferanten vor allem die niedrigen Zinsen. So haben sich viele Käuferinnen und Käufer eher dazu entschieden, den klassischen Firmenkredit zu beantragen, als den Wechselkredit in Anspruch zu nehmen.
Welche Arten von Wechselkrediten gibt es?
Bei einem Wechselkredit sind verschiedene Varianten möglich. Grundlage ist und bleibt allerdings immer der Wechsel als solcher.
Akzeptkredit
Die Bezeichnung „Akzept“ steht für den akzeptierten Wechsel, der mit Unterschrift erfolgt. Die Käuferin oder der Käufer erklären sich damit unwiderruflich einverstanden, die Wechselsumme zum Stichtag zu bezahlen. Die Unterschrift wird auf die Vorderseite des Wechsels gesetzt und mit dem Vermerk „angenommen“ ausgedruckt. Diese Variante des Wechselkredits ist in der Praxis am häufigsten zu finden.
Sichtwechsel
Bei dem Sichtwechsel wird der Wechselkredit umgehend fällig, sobald er vorgelegt wird. Hierbei wird kein bestimmtes Datum festgehalten. Vielmehr kann der Vermerk: „Zahlen Sie diesen Wechsel bei Sicht“ aufgeführt werden. Die Zahlung kann demnach immer Fällig werden, was für die Käuferin oder den Käufer zum Nachteil sein kann.
Der Tageswechsel beschreibt hingegen die Fälligkeit des Wechsels an einem bestimmten Tag. Hierbei wird das genaue Datum notiert, an dem der Wechsel umgehend eingelöst werden muss.
Nachsichtwechsel
Der Nachsichtwechsel ist ähnlich wie der Sichtwechsel, nur das hierbei nach der Sicht noch eine gewisse Zeit bis zur Zahlung eingeräumt wird. So ist dann beispielsweise der Wechselkredit nach der Sicht erst in 14 Tagen fällig. Für Käuferinnen und Käufer ist der Nachsichtwechsel daher von Vorteil.
Welche Nachteile gibt es beim Wechselkredit?
Wer größere Investitionen für sein Unternehmen tätigt, die er hinterher selbst veräußern möchte, kann zum Schutz von finanziellen Engpassen oder zur Wahrung der eigenen Liquidität den Wechselkredit nutzen. Allerdings hat diese Form des Kredits auch Nachteile.
Für Lieferantinnen und Lieferanten ist der bürokratische Aufwand des Wechselkredits enorm. Aus diesem Grund lehnen viele Unternehmen diesen heutzutage ab.
Für Käuferinnen und Käufer besteht der Nachteil, dass sie keinen Skontoabzug geltend machen können. Auch müssen Zinsen unabhängig der Ertragssituation des eigenen Unternehmens gezahlt werden. Wenn der Verkauf demnach nicht läuft oder Dienstleistungen nicht ausgeführt werden können, muss der Wechsel trotzdem am Fälligkeitsdatum unabhängig der eigenen finanzielle Lage gezahlt werden. Auch das kann zu Liquiditätsengpässen führen. Daher kann es für viele Käuferinnen und Käufer oftmals günstiger und auch langfristiger planbar sein, direkt zu finanzieren und einen Kredit per Raten abzubezahlen.
Kann ein Wechselkredit übertragen werden?
Ein Wechselkredit kann von Person zu Person übertragen werden. Grundsätzlich stehen dabei zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Die erste Möglichkeit ist der Übertrag mittels Indossaments. Hierbei handelt es sich um einen schriftlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsvermerk auf der Rückseite des entsprechenden Dokuments bzw. dem Orderpapier. Reicht der Platz auf der Rückseite nicht aus, wird ein Anhang, der sogenannte Allonge, verwendet.
Mit dem Vermerk „an die Order von“ wird der Wechsel an eine namentlich genannte Person übertragen, die sich mittels Unterschrift legitimiert. Durch das Indossament wird die Inhaberin oder der Inhaber berechtigt, den Wechsel einzulösen.
Die zweite Möglichkeit ist die Zession. Mit der Abtretung des Wechselkredits bleibt die Schuld unverändert, nur die Gläubigerin oder der Gläubiger wechselt. Der Nachteil bei dieser Möglichkeit der Übertragung des Wechselkredits ist allerdings, dass die oder der Abtretende bzw. die Zedentin oder der Zedent, nur seiner Vertragspartnerin oder seinem Vertragspartner, der Zessionarin oder dem Zessionar, gegenüber haftet. Wir der Wechsel allerdings wieder übertragen, gibt es keine Garantiehaftung und keinen Anspruch, falls es nicht zur Einlösung kommt. Auch muss bei der Abtretung immer eine aussagekräftige Begründung vorliegen, die bei der Übertragung mittels Indossaments nicht vorliegen muss.