SEPA-Mandat
Das SEPA-Mandat spielt eine wichtige Rolle bei der Abwicklung von Lastschriften im SEPA-Raum. Als Nachfolger der klassischen Einzugsermächtigung ermöglicht es Unternehmen und Privatpersonen, Zahlungen effizient und sicher abzuwickeln.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über SEPA-Mandate – von ihrer Definition und Funktionsweise über ihre Anwendungsbereiche bis hin zu rechtlichen Aspekten und möglichen Alternativen.
Ein SEPA-Mandat ist eine schriftliche Einwilligung von Kontoinhaber:innen, die einem Zahlungsempfangenden erlaubt, Geld von seinem Konto per Lastschrift einzuziehen. SEPA steht für „Single Euro Payments Area” und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Das SEPA-Mandat bildet die rechtliche Grundlage für das SEPA-Lastschriftverfahren und ermöglicht wiederkehrende Zahlungen oder Einmalzahlungen innerhalb des SEPA-Raums.
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt seit der Einführung des SEPA-Verfahrens die frühere Einzugsermächtigung. Es standardisiert den Zahlungsverkehr in Europa und vereinfacht grenzüberschreitende Transaktionen. Mit einem SEPA-Mandat können Unternehmen und Privatpersonen Zahlungen effizient und sicher abwickeln, ohne für jede Transaktion eine separate Genehmigung erteilen zu müssen.
Wie funktionieren SEPA-Mandate?
SEPA-Mandate funktionieren als Autorisierung für das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Prozess läuft folgendermaßen ab:
- Erteilung des Mandats: Zahlungspflichtige (Kontoinhaber:innen) erteilen Zahlungsempfangenden ein SEPA-Mandat.
- Ankündigung der Lastschrift: Zahlungsempfänger:innen informieren die Zahlungspflichtigen über den bevorstehenden Einzug, in der Regel 14 Tage im Voraus.
- Einreichung der Lastschrift: Zahlungsempfänger:innen reichen die Lastschrift bei ihrer Bank ein.
- Belastung des Kontos: Die Bank der Zahlungspflichtigen belastet deren Konto mit dem angegebenen Betrag.
- Gutschrift bei Empfangenden: Zahlungsempfänger:innen erhalten den Betrag auf ihrem Konto gutgeschrieben.
Wo werden SEPA-Mandate eingesetzt?
SEPA-Mandate finden in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens und der Geschäftswelt Anwendung:
- Versorgungsunternehmen: Strom-, Gas- und Wasserversorger nutzen SEPA-Mandate für regelmäßige Abrechnungen.
- Versicherungen: Für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen werden häufig SEPA-Mandate verwendet.
- Telekommunikationsanbieter: Mobilfunk- und Internetanbieter ziehen Gebühren per SEPA-Lastschrift ein.
- Vermieter:innen: Mietzahlungen können bequem per SEPA-Mandat abgewickelt werden.
- Abonnementdienste: Zeitschriften, Streaming-Dienste oder Fitnessstudios nutzen SEPA-Mandate für wiederkehrende Zahlungen.
- E-Commerce: Online-Shops bieten SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode an.
- Vereins- und Mitgliedsbeiträge: Vereine und Organisationen ziehen Beiträge per SEPA-Lastschrift ein.
- Finanzdienstleister: Kreditraten oder Sparplaneinzahlungen werden oft per SEPA-Mandat abgewickelt.
Die Vielseitigkeit des SEPA-Mandats macht es zu einem wichtigen Instrument im modernen Zahlungsverkehr, das sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher:innen von Vorteil ist.
Wie kann ein SEPA-Mandat erteilt werden?
Ein SEPA-Mandat kann auf verschiedene Weise erteilt werden:
- Schriftlich: Der klassische Weg ist die Erteilung eines SEPA-Mandats in Papierform. Hierbei füllen Kontoinhaber:innen ein Formular aus und unterschreiben es eigenhändig.
- Online: Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit, ein SEPA-Mandat online zu erteilen. Dies geschieht oft im Rahmen eines Bestellprozesses oder bei der Anmeldung zu einem Dienst.
- Telefonisch: In einigen Fällen kann ein SEPA-Mandat auch telefonisch erteilt werden, wobei das Gespräch zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet wird.
- Per E-Mail: Manche Unternehmen akzeptieren auch die Erteilung eines SEPA-Mandats per E-Mail, wobei hier besondere Sorgfalt hinsichtlich der Datensicherheit geboten ist.
- Im Online Banking: Einige Banken ermöglichen es ihren Kund:innen, SEPA-Mandate direkt im Online-Banking-Portal zu erteilen.
Unabhängig von der Erteilungsmethode muss das SEPA-Mandat bestimmte Pflichtangaben enthalten:
- Name und Adresse der Zahlungspflichtigen
- IBAN und BIC der Zahlungspflichtigen
- Name und Adresse der Zahlungsempfänger:innen
- Gläubiger-Identifikationsnummer der Zahlungsempfänger:innen
- Mandatsreferenz
- Art des Mandats (einmalig oder wiederkehrend)
- Datum und Unterschrift (bei schriftlicher Erteilung)
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zahlungsempfänger:innen verpflichtet sind, das erteilte SEPA-Mandat sicher aufzubewahren und auf Anfrage vorlegen zu können.
Wer darf ein SEPA-Mandat erteilen?
Ein SEPA-Mandat darf grundsätzlich nur von Kontoinhaber:innen oder einer bevollmächtigten Person erteilt werden. Im Einzelnen sind folgende Personen berechtigt:
- Kontoinhaber:in: Der rechtmäßige Inhaber des Bankkontos ist die Hauptperson, die ein SEPA-Mandat erteilen darf.
- Bevollmächtigte: Personen, die eine Kontovollmacht besitzen, können im Namen von Kontoinhaber:innen ein SEPA-Mandat erteilen.
- Gesetzliche Vertreter:innen: Bei minderjährigen oder geschäftsunfähigen Personen können deren gesetzliche Vertreter:innen ein SEPA-Mandat erteilen.
- Firmenbevollmächtigte: Bei Geschäftskonten können Personen mit entsprechender Vollmacht, wie Geschäftsführer:innen oder Prokurist:innen, SEPA-Mandate erteilen.
- Gemeinschaftskontoinhabende: Bei Gemeinschaftskonten können alle Kontoinhaber:innen ein SEPA-Mandat erteilen, es sei denn, es wurde eine anderslautende Vereinbarung getroffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bank bei der Einreichung eines SEPA-Lastschriftmandats nicht verpflichtet ist, die Berechtigung der unterzeichnenden Person zu überprüfen. Die Verantwortung für die rechtmäßige Erteilung liegt bei Zahlungsempfänger:innen. Im Falle einer unberechtigten Mandatserteilung haben Kontoinhaber:innen das Recht, die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückzufordern.
Wie lange ist ein SEPA-Mandat gültig?
Die Gültigkeitsdauer eines SEPA-Mandats ist flexibel und von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich ist ein SEPA-Mandat unbegrenzt gültig, solange es nicht widerrufen oder durch Inaktivität ungültig wird.
Bei einmaligen SEPA-Mandaten erlischt die Gültigkeit naturgemäß nach der Durchführung der einzelnen Lastschrift. Es ist wichtig zu wissen, dass die zahlungspflichtige Person das Recht hat, ein SEPA-Mandat jederzeit zu widerrufen, wodurch es seine Gültigkeit verliert.
Ein interessanter Aspekt ist die automatische Erlöschung bei Inaktivität: Wenn ein SEPA-Mandat für wiederkehrende Zahlungen 36 Monate lang nicht genutzt wird, verliert es automatisch seine Gültigkeit.
Bei SEPA-Mandaten, die an bestimmte Verträge gebunden sind, endet die Gültigkeit in der Regel mit dem Vertragsende, sofern nicht anders vereinbart.
Auch die Auflösung des zugrunde liegenden Bankkontos führt zum Erlöschen des SEPA-Mandats. Zahlungsempfänger:innen sind verpflichtet, die Zahlungspflichtigen über Änderungen des Mandats, wie beispielsweise Änderungen der Mandatsreferenz oder der Gläubiger-ID, zu informieren. Solche Änderungen haben jedoch keinen Einfluss auf die grundsätzliche Gültigkeit des Mandats, solange Zahlungspflichtige ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt wurden.
Was kostet ein SEPA-Mandat?
Die Erteilung eines SEPA-Mandats ist für den Zahlungspflichtigen in der Regel kostenlos, dennoch können indirekte Kosten entstehen, die es zu beachten gilt. Einige Banken erheben Gebühren für die Durchführung von SEPA-Lastschriften, wobei diese je nach Kontomodell variieren können.
Ein wichtiger Kostenfaktor können Rücklastschriftgebühren sein, die anfallen, wenn eine Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung nicht ausgeführt werden kann. Diese Gebühren bewegen sich je nach Bank typischerweise zwischen 3 und 10 €.
Auf der Seite von Zahlungsempfänger:innen entstehen Kosten für die Verarbeitung und Verwaltung der Mandate, die indirekt an Kund:innen weitergegeben werden können.
Unternehmen benötigen oft spezielle Software zur Verwaltung von SEPA-Mandaten, deren Kosten sich auf die Preisgestaltung auswirken können.
Bei SEPA-Lastschriften innerhalb des SEPA-Raums fallen in der Regel keine zusätzlichen Gebühren an, jedoch können bei Transaktionen außerhalb des SEPA-Raums zusätzliche Kosten entstehen.
Obwohl die direkten Kosten für ein SEPA-Mandat oft gering oder nicht vorhanden sind, können die indirekten Kosten je nach Nutzungsintensität und Bankkonditionen durchaus ins Gewicht fallen. Eine genaue Kenntnis der möglichen Kosten hilft dabei, das SEPA-Lastschriftverfahren effizient und kostenbewusst zu nutzen.
Welche Alternativen gibt es zum SEPA-Mandat?
Es gibt verschiedene Alternativen zum SEPA-Mandat, die je nach Situation und Präferenz genutzt werden können:
- Überweisung: Der Zahlungspflichtige überweist den Betrag selbst an den Empfänger. Dies erfordert mehr Eigeninitiative, bietet aber volle Kontrolle über den Zahlungszeitpunkt.
- Dauerauftrag: Für regelmäßige Zahlungen kann ein Dauerauftrag eingerichtet werden, bei dem die Bank automatisch zu festgelegten Terminen überweist.
- Echtzeitüberweisung: Diese Option ermöglicht eine sofortige Gutschrift bei Empfänger:innen und ist besonders für dringende Zahlungen geeignet.
- Kreditkarte: Zahlungen können per Kreditkarte abgewickelt werden, was besonders im Online-Handel beliebt ist.
- PayPal und andere E-Wallets: Diese Dienste ermöglichen schnelle und einfache Zahlungen, insbesondere im E-Commerce.
- SEPA-Firmenlastschrift: Für Geschäftskunden gibt es die Option der SEPA-Firmenlastschrift, die andere Bedingungen als das Standard-SEPA-Mandat hat.
- Barzahlung: In einigen Fällen ist die klassische Barzahlung noch eine Alternative, besonders bei kleineren Beträgen oder im lokalen Handel.
- Scheck: Obwohl weniger gebräuchlich, ist die Zahlung per Scheck in einigen Geschäftsbereichen noch üblich.
Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile hinsichtlich Geschwindigkeit, Kosten und Bequemlichkeit. Die Wahl der geeigneten Zahlungsmethode hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem spezifischen Anwendungsfall ab.
Häufige Fragen zum SEPA-Mandat
Ist ein SEPA-Mandat per Mail gültig?
Ein SEPA-Mandat per E-Mail kann unter bestimmten Umständen gültig sein, wenn Zahlungsempfänger:innen die Erteilung des Mandats per E-Mail akzeptieren und alle erforderlichen Angaben enthalten sind.
Kann man ein SEPA-Mandat online erteilen?
Ja, ein SEPA-Mandat kann online erteilt werden. Viele Unternehmen bieten diese Möglichkeit an, oft im Rahmen eines Bestellprozesses oder bei der Anmeldung zu einem Dienst.
Wer muss ein SEPA-Mandat unterschreiben?
Ein SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber oder von der Kontoinhaberin oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Bei Firmenkonten können dies Personen mit entsprechender Vollmacht, wie Geschäftsführer:innen oder Prokurist:innen, sein.