Seit 2014 wird SEPA von fast allen EU-Mitgliedsstaaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union genutzt. In Deutschland wurde das bisherige Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) durch SEPA ersetzt. Aber was ist genau ist eigentlich SEPA? Wie funktionieren SEPA-Überweisungen und was müssen Sie beim SEPA-Lastschriftmandat beachten?
Was ist SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für den englischen Begriff Single Euro Payments Area – auf Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Mit SEPA wurde ein einheitlicher Raum für bargeldlose Zahlungen in Europa geschaffen. Zwischen nationalen und internationalen Zahlungen gibt es keinen spürbaren Unterschied mehr. SEPA ist seit 2014 der EU-weite Standard für bargeldlose Zahlungen.
Welche Länder gehören zum SEPA-Raum?
Aktuell nehmen 34 Länder der Europäischen Union am SEPA-Verfahren teil. Darunter befinden sich auch Länder, deren offizielle Währung nicht der Euro ist: Die Schweiz, Monaco, San Marino, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Island, Liechtenstein und Norwegen zählen ebenfalls zu den SEPA-Ländern.
Vier Länder der Europäischen Union zählen dagegen nicht zu den SEPA-Ländern: der Kosovo, Montenegro, Andorra und Vatikanstadt.
EU-Staaten mit Euro | EU-Staaten ohne Euro | Nicht-EU-Staaten |
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Belgien |
Bulgarien |
Island |
Deutschland |
Dänemark |
Liechtenstein |
Estland |
Großbritannien |
Monaco |
Finnland |
Kroatien |
Norwegen |
Frankreich |
Lettland |
Schweiz |
Griechenland |
Litauen |
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Irland |
Polen |
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Italien |
Rumänien |
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Luxemburg |
Schweden |
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Malta |
Tschechische Republik |
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Niederlande |
Ungarn |
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Österreich |
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Portugal |
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Slowakei |
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Slowenien |
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Spanien |
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Zypern |
Wie funktionieren SEPA-Überweisungen?
Die Grundlage für SEPA-Überweisungen und Zahlungen bilden die IBAN und BIC (auch Swift Code). Die IBAN (International Bank Account Number) hat in Deutschland die klassische Kontonummer ersetzt und BIC (Business Identifier Code) die Bankleitzahl. Funktional besteht also kein Unterschied zu den altbekannten Inlandsüberweisungen.
SEPA-Überweisungsformulare finden Sie online, können diese aber auch als Vorlagen in Papierform bestellen.
Für den gesamten Zahlungsverkehr, also auch für Überweisungen, gibt es klare Regeln im gesamten SEPA-Raum: Online-Überweisungen dürfen höchstens einen Arbeitstag dauern, beleghafte Überweisungen zwei Tage. Das gleiche gilt auch für die Dauer von SEPA-Überweisungen.
Was kostet die SEPA-Überweisung?
Die Kosten für eine SEPA-Überweisung sind nicht einheitlich geregelt. Die Banken legen die Gebühren meist in Abhängigkeit des gewählten Tarifs ihrer Kundinnen und Kunden selbst fest. So beispielsweise auch Qonto. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Pläne.
Was ist die SEPA-Mandatsreferenz?
Bei der Mandatsreferenz handelt es sich um ein individuelles Kennzeichen, das Gläubiger für ein SEPA-Lastschriftmandat an Zahlungspflichtige vergeben. Diese Referenz kann bis zu 35 Zeichen umfassen und enthält meist eine Kunden- oder Mitgliedsnummer. Zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer identifiziert die Referenz eindeutig das einem Lastschrifteinzug zugrunde liegende Mandat.
Basis- und Firmenlastschrift
Was ist die SEPA-Basislastschrift?
Die SEPA-Basislastschrift ist vergleichbar mit der ehemaligen Einzugsermächtigung und wird überwiegend im Zahlungsverkehr mit Verbraucher:innen, beispielsweise bei Online-Überweisungen genutzt. Man unterscheidet zwischen Erstlastschrift, Folgelastschrift und Einmallastschrift. Erstmalige oder einmalige Lastschriften müssen fünf Tage vor Fälligkeit eingehen. Folgelastschriften zwei Tage vor Fälligkeit.
Welche der Arten genutzt wird, ist vertraglich zwischen den Zahlungsempfänger:innen und den Zahlungspflichtigen geregelt. Zahlungen werden zu einem bestimmten Fälligkeitstermin gebucht und müssen vorab bei der Bank der Zahlungspflichtigen angekündigt werden.
Eine Lastschrift kann nur abgebucht werden, wenn ein gültiges SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt. Dieses ist unbefristet gültig, solange die Geschäftsbeziehung zwischen den Zahlenden und den Zahlungsempfangenden besteht. Diese endet mit der Kündigung eines Vertrags.
Ausnahme: Wenn zwischen zwei Zahlungen mehr als 36 Monate vergangen sind, verfällt es automatisch. Kommt es zu fehlerhaften Buchungen, kann innerhalb von acht Wochen gegen eine SEPA-Lastschrift Widerspruch eingelegt werden.
Was ist die SEPA-Firmenlastschrift?
Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen gedacht. Sie ist nicht für Geldüberweisungen zwischen Privatpersonen oder Privat- und Geschäftsleuten konzipiert worden. Erstmalige, einmalige und folgende Lastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit eingehen.
Ein weiterer Unterschied zur Basislastschrift besteht darin, dass Zahlungspflichtige keine Rückbuchungen ausführen lassen können. Ist das SEPA-Mandat korrekt autorisiert und noch gültig, kann kein Widerspruch gegen SEPA-Firmenlastschriften eingelegt werden. Darüber hinaus prüft die Bank der Schuldnerin oder des Schuldners die Lastschrift und damit die Daten des Mandats vor der Ausführung. Darum sollten Zahlungspflichtige ihrer Bank eine Kopie des Mandats zukommen lassen.
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