Die SEPA-Basislastschrift ist vergleichbar mit der ehemaligen Einzugsermächtigung und wird überwiegend im Zahlungsverkehr mit Verbraucher:innen, beispielsweise bei Online-Überweisungen genutzt.
Man unterscheidet zwischen:
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Erstlastschrift – müssen fünf Tage vor Fälligkeit eingehen.
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Folgelastschrift – müssen zwei Tage vor Fälligkeit eingehen.
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Einmallastschrift – müssen fünf Tage vor Fälligkeit eingehen.
Welche der Arten genutzt wird, ist vertraglich zwischen den Zahlungsempfänger:innen und den Zahlungspflichtigen geregelt. Zahlungen werden zu einem bestimmten Fälligkeitstermin gebucht und müssen vorab bei der Bank der Zahlungspflichtigen angekündigt werden.
Eine Lastschrift kann nur abgebucht werden, wenn ein gültiges SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt. Dieses ist unbefristet gültig, solange die Geschäftsbeziehung zwischen den Zahlenden und den Zahlungsempfangenden besteht. Diese endet mit der Kündigung eines Vertrags.