Gläubiger-Identifikationsnummer
Das SEPA-Lastschriftverfahren sieht eine verpflichtende Kennzeichnung von Unternehmen, den sogenannten Lastschriftgläubigern, vor. Diese eindeutige Kennzeichnung, die Gläubiger-ID oder Gläubiger-Identifikationsnummer (engl. Creditor Identifier/CI), muss bei jedem Einzug von SEPA-Lastschriften angegeben werden.
Unternehmen, die über keine Gläubiger-ID verfügen, sind entsprechend von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wozu dient die Gläubiger-ID?
Um SEPA-Lastschriften von Zahlungspflichtigen einzuziehen, benötigen Unternehmen eine Gläubiger-ID. In Verbindung mit der Mandatsreferenznummer der vom Zahlungspflichtigen erteilten Einwilligung zur Lastschrift können Zahlungspflichtige sowie ihre Bank Gläubiger:innen identifizieren, um die Rechtmäßigkeit einer Lastschrift zu überprüfen.
Liegt beispielsweise keine Ermächtigung durch ein entsprechendes Lastschriftmandat vor, wird der Einzug abgewiesen. Zudem können mithilfe der Gläubiger-ID SEPA-Lastschriften beispielsweise in der Umsatzanzeige eines Online-Geschäftskontos oder in Kontoauszügen dem jeweiligen Lastschriftmandat zugeordnet werden.
Die ID wird aber nicht nur beim Zahlungseinzug verwendet. Sie wird auch bei Beschwerden und der Anforderung von Rückerstattungen angegeben.
Wo wird die Gläubiger-ID beantragt?
Die Gläubiger-ID kann ausschließlich online beantragt werden. Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist nicht möglich. Zuständig für die Vergabe ist die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Die Vergabe erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Wer kann die Gläubiger-ID beantragen?
Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen und Stellen der öffentlichen Verwaltung, die am Einzug von SEPA-Lastschriften teilnehmen wollen, können die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.
Dabei kann jeder Antragsteller und jede Antragstellerin nur eine Gläubiger-ID beantragen bzw. durch einen entsprechenden Bevollmächtigten wie einen Mitarbeitenden, die Bank oder einem Konzern für seine Tochtergesellschaften beantragen lassen. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass ein Antragsteller oder eine Antragstellerin seinen oder ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Mitteilung an die Bank
Wurde eine Gläubiger-ID zugeteilt, muss diese der kontoführenden Bank mitgeteilt werden, um im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens Zahlungen von Zahlungspflichtigen einzuziehen.
Wie ist die Gläubiger-Identifikationsnummer aufgebaut?
Die Gläubiger-ID besteht im gesamten SEPA-Raum aus maximal 35 Stellen und folgt einem einheitlichen Aufbau. Die ersten beiden Stellen sind der Ländercode.
Die Gläubiger-ID deutscher Unternehmen beginnt als mit den Buchstaben DE und besteht insgesamt aus 18 Zeichen. Die Stellen 3 bis 4 bilden vergleichbar mit der Prüfzahl einer IBAN (International Bank Account Number) die Prüfzahl.
Zudem können Unternehmen einzelne Geschäftsbereiche oder Filialen kennzeichnen. Die Geschäftsbereichkennung (Creditor Business Code) verbirgt sich hinter den Stellen 5 bis 7. Diese Kennzeichnung muss vom Gläubiger oder der Gläubigerin selbst beantragt werden und spielt keine Rolle bei der Berechnung der Prüfziffer.
Die Stellen 8 bis maximal 35 bilden das nationale Identifikationsmerkmal der Gläubiger-ID.