Überziehungskredit
Der geduldete Überziehungskredit bei Privatkund:innen wird Dispositionskredit, umgangssprachlich auch Dispo, genannt. Bei Geschäftskund:innen wird er als Kontokorrentkredit bezeichnet.
Per Definition handelt es sich beim Überziehungskredit um eine Sonderform eines Verbraucherkredits. Der Überziehungskredit kommt allerdings ohne Darlehensvertrag zustande: Anders als bei anderen privaten oder Unternehmenskrediten bedarf es keiner vorgeschriebenen Schriftform. Ein Schreiben von der Bank oder ein Hinweis auf dem Kontoauszug ist ausreichend.
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei einem Überziehungskredit um eine einseitige Willenserklärung der Bank, die Kontoüberziehung bis zu einer bestimmten Höhe gegen einen bestimmten Zinssatz zu dulden.
Ein entsprechender Darlehensvertrag kommt allerdings erst dann zustande, wenn der Kunde oder die Kundin den Dispo oder den Kontokorrentkredit tatsächlich in Anspruch nimmt. Außer den Sollzinsen fallen keine weiteren Kosten für den Überziehungskredit an (vgl. § 504 BGB).
Voraussetzungen für den Überziehungskredit
Mit dem Überziehungskredit gewährt die Bank ihren Kund:innen ein Darlehen ohne Sicherheiten. Entsprechend müssen Kund:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ihnen die Bank die Möglichkeit einer Kontoüberziehung anbietet. Bevor sie einem Kunden oder einer Kundin einen Überziehungskredit einräumt, überprüft sie seine Kreditwürdigkeit.
So dürfen keine negativen Schufa-Einträge vorliegen, ihre Verbindlichkeiten müssen überschaubar sein und sie müssen über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Darüber hinaus müssen sie volljährig sein, um einen Überziehungskredit in Anspruch nehmen zu können.
Wann räumt eine Bank einen Überziehungskredit ein?
Bei einer positiven Bonitätsprüfung und einem regelmäßigen Geldeingang auf dem Konto wird der Überziehungskredit in der Regel automatisch gewährt. Die Höhe des Überziehungskredites beträgt üblicherweise drei Monatsgehälter, kann aber individuell mit der Bank vereinbart werden.
Kann die Bank den Überziehungskredit wieder streichen?
Privat- und Geschäftskund:innen haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Überziehungskredit. Banken, die ihren Kund:innen einen Dispo- bzw. Kontokorrentkredit gewähren, können ihn auch wieder aufheben oder anpassen. Beispielsweise wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern oder der Überziehungskredit vom Kunden oder der Kundin nicht regelmäßig ausgeglichen wird.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Die Bank muss diese Frist aber nicht zwingend einhalten. Zudem ist sie auch nicht dazu verpflichtet, den Kunden oder die Kundin über eine Streichung oder Anpassung zu informieren.
Welche Kosten entstehen beim Überziehungskredit?
Banken lassen sich die Inanspruchnahme eines Dispos oder Kontokorrentkredits meist teuer bezahlen. Wie hoch die Überziehungszinsen ausfallen, liegt im Ermessen der Bank.
Anders als bei anderen Verbraucherkrediten ist sie nicht an einen Referenzzinssatz gebunden. Allerdings sollten die Sollzinsen nicht höher sein als der doppelte übliche Marktzins.
Die Höhe der Überziehungszinsen variiert von Bank zu Bank und beträgt zwischen 6 und 16 %. Wird die eingeräumte Kreditlinie überzogen, fallen die Zinsen noch höher aus. Die Sollzinsen werden tageweise erhoben.
Wie wird der Überziehungskredit zurückgezahlt?
Anders als bei anderen Kreditverträgen gibt es für den Überziehungskredit keinen Tilgungsplan. Der Dispo- oder der Kontokorrentkredit ist dazu gedacht, Liquiditätsengpässe kurzfristig auszugleichen. Entsprechend erwartet die Bank, dass die Überziehung auch kurzfristig beglichen wird.
In der Regel gewährt sie Kund:innen einen Zeitraum von zwei Monaten, um ihr Konto wieder auszugleichen. Stellt die Bank fest, dass über einen längeren Zeitraum kein Ausgleich stattfindet, ist sie dazu verpflichtet, den Kunden über Alternativen zum Ausgleich des Saldos zu beraten.
Umschuldung des Überziehungskredits
Kann der Überziehungskredit nicht ausgeglichen werden, besteht die Möglichkeit der Umschuldung. Das bedeutet, es wird ein neuer Kredit aufgenommen, um die Schulden aus dem Überziehungskredit abzulösen – beispielsweise mit einem Ratenkredit oder einem Geschäftskredit.
Dieses Vorgehen ist sinnvoll, da die Konditionen für die Rückzahlung in der Regel günstiger sind. Zwar wird hier eine monatliche Tilgungsrate fällig, dafür fallen die Zinsen aber erheblich günstiger aus.
Fazit: Nicht für die langfristige Finanzplanung geeignet
Der Überziehungskredit ist eine gute Möglichkeit, um finanzielle Engpässe unbürokratisch auszugleichen. Der wohl größte Vorteil dieser besonderen Art von Verbraucherkredit ist, dass er bei einem regelmäßigen Einkommen automatisch zur Verfügung steht und ohne Rücksprache mit der Bank in Anspruch genommen werden kann.
Der Überziehungskredit hat aber auch seine Nachteile: So ist es beispielsweise immer an ein Giro- oder ein Geschäftskonto gebunden. Da die Bank den Überziehungskredit ohne Sicherheiten gewährt, lässt sie sich ihr Risiko zudem auch teuer bezahlen. Die Sollzinsen betragen je nach Bank zwischen 6 und 16 % und liegen damit deutlich höher als die Zinssätze für andere Kredite.
Da er vergleichsweise teuer ist und die Bank ihn auch jederzeit wieder aufheben kann, bietet er eine finanzielle Planungssicherheit und ist für die langfristige Finanzierung größerer Anschaffungen nicht geeignet.
Wenn Sie langfristig höheres Kapital aufnehmen möchten, sollten Sie eher einen klassischen Firmenkredit beantragen.