Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) sind ein zentraler Bestandteil der Buchhaltung und Bilanzierung jedes Unternehmens. Sie entstehen, wenn Waren oder Dienstleistungen verkauft, aber noch nicht bezahlt wurden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) sind Vermögenswerte, die entstehen, wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen verkauft, aber die Zahlung noch nicht erhalten hat.
Es handelt sich dabei um Ansprüche gegenüber Kund:innen, bei denen die eigene Leistung bereits erbracht wurde, die vereinbarte Gegenleistung – meist in Form einer Zahlung – jedoch noch aussteht.
Diese Forderungen entstehen typischerweise durch Rechnungen mit Zahlungsziel, bei denen Kund:innen die Möglichkeit einer späteren Zahlung eingeräumt wird. Bei einer sofortigen Barzahlung entsteht hingegen keine Forderung, da Leistung und Gegenleistung zeitgleich erfolgen.
Was gehört zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?
Zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören alle offenen Rechnungsbeträge aus dem operativen Geschäft eines Unternehmens. Dies umfasst:
- Ausstehende Zahlungen für gelieferte Waren
- Noch nicht bezahlte Dienstleistungen
- Offene Rechnungen mit vereinbartem Zahlungsziel
- Teilforderungen bei Ratenzahlungsvereinbarungen
Nicht zu den FLL gehören hingegen Forderungen aus anderen Geschäftsvorfällen wie etwa Darlehen, Mietforderungen oder Steuerstattungsansprüche.
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Was ist der Unterschied zwischen FLL und VLL?
Während Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) die Ansprüche eines Unternehmens gegenüber seinen Kund:innen darstellen, sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL) das genaue Gegenteil: Sie zeigen die Schulden des Unternehmens gegenüber seinen Lieferant:innen. FLL erscheinen in der Bilanz auf der Aktivseite als Vermögenswert, VLL hingegen auf der Passivseite als Schulden.
Der zentrale Unterschied liegt also in der Perspektive: Bei FLL ist das Unternehmen Gläubigerin und wartet auf Zahlungseingänge, bei VLL ist es Schuldnerin und muss selbst noch Zahlungen leisten.
Wo werden Forderungen aus LuL in der Bilanz eingetragen?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Bilanz auf der Aktivseite unter der Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände” im Umlaufvermögen ausgewiesen. Die genaue Position ergibt sich nach § 266 HGB aus der Bilanzgliederung.
In der Reihenfolge des Umlaufvermögens stehen die FLL nach den Vorräten, aber vor den Kassenbeständen, da sie hinsichtlich ihrer Liquidierbarkeit zwischen diesen beiden Positionen einzuordnen sind.
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Kennzahl: Was ist der Debitorenumschlag?
Der Debitorenumschlag ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung des Forderungsmanagements. Er zeigt das Verhältnis zwischen Umsatzerlösen und dem durchschnittlichen Forderungsbestand eines Unternehmens. Die Formel lautet:
Debitorenumschlag = Umsatzerlöse / Durchschnittlicher Forderungsbestand
Je höher der Debitorenumschlag, desto schneller werden Forderungen in liquide Mittel umgewandelt. Ein niedriger Wert deutet hingegen auf lange Zahlungsziele oder Probleme beim Forderungseinzug hin. Unternehmen sollten daher stets bestrebt sein, den Debitorenumschlag zu optimieren, etwa durch effektives Mahnwesen oder die Gewährung von Skonti.
Wie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet?
Um Forderungen und ihre Begleichung durch Kund:innen einschätzen und bewerten zu können, müssen sie in eine der folgenden drei Kategorien eingeteilt werden:
Einwandfreie Forderungen
Einwandfreie Forderungen sind solche, bei denen mit einem vollständigen Zahlungseingang gerechnet wird. Sie werden zum Nennwert, also mit dem vollen Rechnungsbetrag, in der Bilanz angesetzt. Eine Wertberichtigung ist hier nicht im Rahmen der Bewertung von Forderungen erforderlich.
Zweifelhafte Forderungen
Bei zweifelhaften Forderungen bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des Zahlungseingangs. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin trotz mehrfacher Mahnung nicht zahlt oder sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet.
Diese Forderungen werden üblicherweise auf einem separaten Konto geführt und nach individueller Einschätzung des Ausfallrisikos wertberichtigt – etwa per Pauschalwertberichtigung.
Uneinbringliche Forderungen
Uneinbringliche Forderungen sind solche, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie nicht mehr beglichen werden, etwa nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung oder bei Insolvenz des Schuldners.
Diese Forderungen können vollständig abgeschrieben werden, wobei auch eine Korrektur der Umsatzsteuer möglich ist.
Wann verjähren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger oder die Gläubigerin von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Häufige Fragen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ist Forderung aktiv oder passiv?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind stets Aktivposten in der Bilanz, da sie Vermögenswerte darstellen. Sie werden auf der Aktivseite unter dem Umlaufvermögen ausgewiesen, da sie sich durch die Geschäftstätigkeit regelmäßig in liquide Mittel umwandeln.
Was sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent sind reguläre Forderungen aus dem operativen Geschäft, die nicht im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit gegenseitiger Verrechnung (Kontokorrent) entstehen. Sie werden einzeln erfasst und abgewickelt.
Wo wird die Forderung aus Lieferung und Leistung im SKR04 ausgewiesen?
Im Standardkontenrahmen SKR04 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen typischerweise auf den Konten der Kontenklasse 1, speziell im Kontenbereich 10-11, gebucht. Dabei werden oft verschiedene Unterkonten für inländische und ausländische Forderungen sowie für unterschiedliche Kundengruppen verwendet.
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