Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen ist ein Teil des Vermögens einer Firma und beschreibt jenes Vermögen, das sich in der Regel nur für kurze Zeit in der Firma befindet und somit ein Verbrauchsgut darstellt.
Beispiele sind Kassenbestände, Rohstoffe, Waren, Erzeugnisse des Unternehmens oder gewisse Wertpapiere. Geld, das in nächster Zeit wieder ausgegeben wird, Forderungen, die bald wieder beglichen werden oder Vorräte, die bald wieder verkauft werden, gehören dazu.
Wir unterscheiden hier noch zwischen kurzfristigem und langfristigem Umlaufvermögen, wobei das kurzfristige dem Unternehmen weniger als ein Jahr bestehen bleibt und das langfristige meist Reserven sind, die das Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem gewissen Zeitpunkt wieder aus dem Bestand entnimmt.
Das Gegenstück ist das Anlagevermögen, welches länger im Bestand der Firma bleibt und meistens ein Gebrauchsgut darstellt. Beispiele für das Anlagevermögen sind Gebäude für den betrieblichen Gebrauch und technische Ausstattung.
In der Buchhaltung wird das Umlaufvermögen in vier Hauptkategorien gegliedert. Die erste ist Vorräte, wozu Rohstoffe, Waren und Erzeugnisse gehören. Auch unfertige Leistungen oder Produkte zählen dazu. Die zweite Kategorie sind Forderungen und andere Vermögensgegenstände, also noch ausstehende Zahlungen gegenüber Dienstleister:innen oder Lieferant:inneen.
Die dritte Kategorie sind Wertpapiere und zur letzten Kategorie gehören Kassenbestand und Guthaben bei der Bundesbank und Kreditinstitutionen.
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Wie wird Umlaufvermögen in der Buchhaltung verbucht?
Vielleicht haben Sie schon mal von dem Prinzip der doppelten Buchführung gehört. In dieser Methode gibt es Aktiv- und Passivkonten. Das Aktivkonto steht auf der linken Seite, auch die Sollseite genannt, während das Passivkonto auf der rechten Seite steht, auch Haben-Seite genannt.
Das Umlaufvermögen wird im Aktivkonto der Bilanz verbucht. Um Fehler zu vermeiden, eignet sich hierfür besonders eine Bilanzsoftware. Im Handelsgesetzbuch ist festgelegt, dass für die Buchung aller Güter des Umlaufvermögens in der Bilanz die Herstellungs- sowie Anschaffungskosten gelten. Außerdem ist die Abschreibung verpflichtend, dazu aber später mehr.
Die Zahlen, die sich aus dem Umlaufvermögen in der Bilanz ergeben, werden zur sogenannten Bilanzanalyse genutzt. Eine dieser Daten ist die sogenannte Vermögensintensität, welche den Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen beschreibt.
Die Analyse fällt je nach Unternehmen unterschiedlich aus, denn Unternehmen verschiedener Branchen können sehr unterschiedliche Zahlen aufweisen. Beispielsweise ist ein großes Umlaufvermögen bei Händler:innen gewöhnlich, während andere Unternehmen ein höheres Anlagevermögen verbuchen.
Eine weitere Kennzahl, die sich ergibt, ist die sogenannte Umlaufintensität. Dies ist der Anteil von Umlaufvermögen im Gesamtvermögen. Eine hohe Umlaufintensität ist in der Regel positiv, da dies eine hohe Flexibilität in der Investition bedeutet.
Die nächste Rechnung ist die des sogenanntes Working Capitals, welches die Liquidität eines Unternehmens beschreibt. Die Berechnung erfolgt durch die Subtraktion der kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Umlaufvermögen. Ein negatives Working Capital sagt einen Bedarf zur Finanzierung aus, solange dies nicht durch noch ausstehende Zahlungen entstanden ist.
Zählen Wertpapiere in der Buchhaltung zum Umlaufvermögen?
Bei Wertpapieren kann es manchmal zu Schwierigkeiten bei der genauen Zuordnung zu Umlauf- oder Anlagevermögen sein. Im Handelsgesetzbuch werden Wertpapiere in beiden Kategorien aufgeführt, wodurch es durchaus zu Verwirrungen kommen kann.
Die Entscheidung ist letztendlich davon abhängig, wie lange das Wertpapier im Bestand des Unternehmens bleibt und welchem Verwendungszweck es dient. Bei langem Bestand wird ein Wertpapier dem Anlagevermögen und bei kurzem Bestand dem Umlaufvermögen zugeordnet.
Wie funktioniert die Abschreibung des Umlaufvermögens?
Bei Umlaufvermögen besteht laut Handelsgesetzbuch eine Abschreibungspflicht. Die Abschreibung des Umlaufvermögens funktioniert nach dem sogenannten strengen Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass Abschreibungen nur getätigt werden, wenn der Wert am Bilanzstichtag unter dem Wert der Anschaffung liegt.
Wenn beispielsweise ein Wertpapier im Wert von 100 € getätigt wurde und der Wert nun bei 90 € liegt, müssen in der Bilanz 90 € abgeschrieben werden.
Fazit: Umlaufvermögen
Merken Sie sich also, dass der Bestand eines Unternehmens aus Vermögen und Schulden besteht. Das Vermögen besteht wiederum aus dem Umlauf- und Anlagevermögen, wobei das Umlaufvermögen von einem kurzfristigen Bestand und das Anlagevermögen von einem langen Bestand in der Firma gekennzeichnet sind.
Das Umlaufvermögen wird im Aktivkonto der Bilanz mit den Herstellungs- und Anschaffungskosten verbucht. Wir unterscheiden zwischen vier Hauptkategorien des Umlaufvermögens: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und der Kassenbestand bzw. Guthaben.
Bei Wertpapieren ist darauf zu achten, dass es im Handelsgesetzbuch sowohl dem Umlauf- als auch dem Anlagevermögen zugeordnet ist. Die Kategorisierung hängt von der Verwendung und der Dauer im Bestand des Unternehmens ab.
Das Umlaufvermögen dient in der Bilanz der Analyse verschiedener Kennzahlen, die für die Beurteilung der finanziellen Situation höchst relevant sind. Hierzu gehören Vermögensintensität, Umlaufintensität und das Working Capital.
Außerdem besteht eine Abschreibungspflicht, bei welcher Sie das strenge Niederstwertprinzip befolgen müssen. Dieses Prinzip bedeutet, dass Sie die Abschreibung tätigen, indem Sie den Wert des Vermögens zum Bilanzstichtag verbuchen. Dieser muss für die Abschreibung niedriger sein als der Anschaffungswert.