Anlagenspiegel
Anlagenspiegel, auch Anlagengitter genannt, zeigen die wertmäßige Veränderung des Anlagevermögens einer Kapitalgesellschaft auf. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Jahresbilanz und der GuV, da diese sich lediglich auf die Buchwerte vom Jahresanfang und -ende beziehen.
Der Anlagenspiegel hingegen umfasst weitere hilfreiche Werte – er dient zur Erfassung aller Gegenstände, die das Anlagevermögen eines Unternehmens ausmachen, darunter Zugänge, Abgänge und Umbuchungen. Anhand ihm lässt sich ablesen, wie viel ein Unternehmen innerhalb eines Jahres investiert hat oder wie viel abgeschrieben wurde. Ebenfalls Bestandteil davon sind Sach- und Kapitalanlagen.
Sie müssen in der Buchhaltung einzeln ausgewiesen und zu einem Anlagenspiegel zusammengefasst werden, damit sich der Wert des Unternehmens bestimmen lässt.
Wie bereits erwähnt muss der Anlagenspiegel ausschließlich von Kapitalgesellschaften erstellt werden, nicht von Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Alle Anlagen-Vorgänge werden dabei innerhalb der Anlagenbuchhaltung erfasst und verbucht. Bis 2015 bestand das Wahlrecht zum Ausweis des Anlagenspiels in die Bilanz oder im Anhang – dies wurde mit dem BilRUG allerdings in eine Anhangangabepflicht geändert.
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Sinne von § 274a Nr.1 HGB ebenfalls von der Aufstellung eines Anlagenspiegels befreit. Die Entscheidung, ob diese einen solchen erstellen möchten, ist ihnen überlassen. Entscheiden sie sich dennoch zu einer Aufstellung, müssen sie den Vorschriften folgen, die auch für mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten.
Inhalt des Anlagenspiegels
Unternehmer:innen sind dazu verpflichtet, den jeweiligen Anlagengegenstand mit seiner eindeutigen Bezeichnung im Anlagenspiegel festzuhalten. Folgende Positionen müssen zudem darin enthalten sein:
- Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Zugänge und Abgänge
- Umbuchungen
- Zuschreibungen
- Abschreibungen
Dabei wird jeder Anlagengegenstand individuell erfasst und die Gesamtsumme der Anlagen sowie der aktuellen Abschreibungen in den Jahresabschluss übernommen.
Erläuterungen der Spalten
Wichtiger Bestandteil des Anlagenspiegels sind die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, also der ursprüngliche Wert, zu dem ein Objekt angeschafft wurde.
Ferner müssen auch die Zugänge festgehalten werden. Diese beschäftigen sich damit, wie viel in einem Geschäftsjahr investiert wurde. Es handelt sich dabei um die Vermehrungen von Anlagegütern, die in diesem Jahr stattfanden.
Hierzu zählen auch nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Erhöhungen, beispielsweise von Kaufpreisen. Anlagenzugänge liegen auch dann vor, wenn eine Anlage in das Eigentum des Unternehmers oder der Unternehmerin wechselt oder eine im Bau befindliche Anlage fertiggestellt wird. Auch Vermögensgegenstände, deren Nutzungsdauer bei weniger als einem Jahr liegt, müssen bei den Zugängen beachtet werden.
Gegenüber den Zugängen stehen die Abgänge, die sich mit den mengenmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens befassen. Abgänge kommen beispielsweise dann vor, wenn eine Anlage verkauft oder verschrottet wird.
Sie dienen der Erfassung der ursprünglichen aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Falls Vermögensgegenstände aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen und Zuschreibungen des Vermögensgegenstands aus den entsprechenden Spalten eliminiert werden.
Innerhalb der Umbuchungen werden Fälle erfasst, bei denen Positionen von einer Spalte in eine andere Spalte verschoben werden. Ein Grund dafür sind beispielsweise Vermögenspositionen, die ihren Wert oder ihre Menge verändern.
Bei Zuschreibungen handelt es sich um Wertaufholungen von bereits bilanzierten Anlagegegenständen. Diese können unter anderem dann vorkommen, wenn es einen Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung gab, der nun aber entfällt. Gelegentlich gibt es sie allerdings auch bei planmäßigen Abschreibungen, zum Beispiel, wenn die Handelsbilanz nach Betriebsprüfungen an die Steuerbilanz angepasst wird.
Abschreibungen sind nötig, da alle Anlagegüter von einer zeitlichen Abnutzung betroffen sind, wodurch ihr Wert stetig sinkt. Der Wertverlust wird dann in dieser Spalte festgehalten. Es handelt sich um Kosten des Unternehmens, die nicht zuletzt auch den Jahresgewinn mindern. Abschreibungen finden so lange statt, bis der Restbuchwert bei lediglich einem Euro liegt.
Besonderheiten des Anlagenspiegels bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
In der Finanzverwaltung werden Wirtschaftsgüter in geringwertige Wirtschaftsgüter und Anlagegüter aufgeteilt. Geringwertige Wirtschaftsgüter, das heißt, solche, deren Preis unter 1.000 € liegt, werden innerhalb des Anlagenspiegels gesondert behandelt.
Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, dessen Wert zwischen 150,01 € und 410 € liegt, kann der Unternehmer oder die Unternehmerin sich zwischen dem Sofortabzug als Betriebsaufgaben oder der Sammelposten-Methode entscheiden. Hierbei kommt es zu einer linearen Absetzung über fünf Jahre.
Liegt der Preis zwischen 410,01 € und 1.000 € muss das jeweilige Wirtschaftsgut in einen Sammelposten eingestellt werden. Auch hier kommt es dementsprechend fünf Jahre lang zu gleichmäßigen Abschreibungen.
Neben diesen Kriterien zeichnen sich geringwertige Wirtschaftsgüter vor allem dadurch aus, dass sie selbstständig nutzbar sind.
Der Anlagenspiegel zusammengefasst
Mittlere und große Kapitalgesellschaften stehen in der Pflicht, einen Anlagenspiegel zu erstellen. Da Gegenstände des Anlagevermögens mit der Zeit beispielsweise durch Abnutzung an Wert verlieren oder sogar an Wert zunehmen, wie es zum Beispiel bei der Renovation eines Hauses der Fall ist, kommt es zu Veränderungen, die innerhalb des Anlagenspiegels festgehalten werden müssen.
Vor allem aber spielt auch der Wert eines solchen Guts eine wichtige Rolle in diesem Prozess, da hier eventuell gesonderte Regelungen in Kraft treten.
Die Erstellung des Anlagenspiegels kann dabei vor allen Dingen bei großen Unternehmen mit einem enormen Aufwand für den Buchhalter oder die Unternehmerin verbunden sein. Um sicherzustellen, dass Gewinne und Verluste zeitnah und fehlerfrei verbucht werden, kann es sich zudem lohnen, auf eine entsprechende Buchhaltungssoftware zurückzugreifen.