Oft wollen Kundinnen und Kunden bereits im Voraus wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Sie erteilen einen endgültigen Auftrag häufig erst auf Grundlage eines Kostenvoranschlags, der die Berechnung der voraussichtlichen Kosten darstellt.
Diese kaufmännische Vorkalkulation ist mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar. Mit dem Kostenvoranschlag verschafft sich der Kunde oder die Kundin einen Überblick über die Angebote verschiedener Anbieter:innen und kann sich so für das günstigste Angebot entscheiden.