Wer ein Unternehmen gründen will, sollte gut über die einzelnen Schritte der Gründung informiert sein:
✅ Gründung planen
Definieren Sie, welche Art von Unternehmen Sie gründen wollen. Viele angehende Unternehmer lassen sich hierbei professionell beraten. Ihre Geschäftsidee inklusive Marktanalyse, gewerbliche Schutzrechte, Ziele und Organisation, halten Sie in in einem Businessplan fest.
✅ Formal gründen
Im Falle einer GmbH oder UG in Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, in dem u.a. die Rechtsform, Gesellschafter und deren Anteil am Stammkapital der Firma aufgeführt werden. Den Gesellschaftsvertrag lassen Sie vom Notar beurkunden.
✅ Geschäftskonto eröffnen
Für eine GmbH oder UG zahlen Sie nun das Stammkapital ein. Für eine GmbH beträgt dieses mindestens 25.000 Euro. Bei der Gründung müssen Sie 50 Prozent dieser Summe, also 12.500 Euro, als Startkapital auf das Geschäftskonto einzahlen. Für die Gründung einer UG genügt eine Kapitaleinlage von einem Euro.
✅ Eintrag ins Handelsregister
Mit der Bestätigung über Ihre Stammkapitaleinzahlung kann der Notar nun den Eintrag ins Handelsregister Ihrer GmbH bzw. UG veranlassen. Das zuständige Amtsgericht schickt anschließend eine Bestätigung, dass sie formal im Handelsregister eingetragen ist. Damit wird auch Ihr Geschäftskonto freigeschaltet.
✅ Gewerbeanmeldung
Glückwunsch, nun ist Ihre GmbH bzw. UG offiziell geschäftsfähig und Sie können den Betrieb aufnehmen! Die nächsten formalen Etappen: Unter anderem müssen Sie das neue Unternehmen als Gewerbe anmelden. Für die Anmeldung beim Gewerbeamt ist zudem die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.
✅ Steuernummer beantragen
Außerdem müssen Sie Ihr Unternehmen steuerlich erfassen lassen. Das ist auch für Sie wichtig, da Sie eine Steuernummer vom Finanzamt benötigen, mit der Sie Rechnungen ausstellen können.