Selbstständige oder Unternehmer tragen nicht nur die Verantwortung für das eigene Unternehmen, sondern auch für die Auswirkungen ihrer Arbeit auf Kund:innen und Geschäftspartner:innen. Ein kleiner Fehler, sei es eine versäumte Frist, eine fehlerhafte Beratung oder ein Versehen in der Planung, kann schnell gravierende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen – nicht nur für Ihre Kund:innen, sondern auch für Sie persönlich.
Vermögensschadenhaftpflicht erklärt: Ihr Schutz vor finanziellen Risiken
Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflicht ins Spiel: Diese spezielle Versicherung schützt Sie nämlich vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die nicht aus Sach- oder Personenschäden entstehen, sondern rein wirtschaftlicher Natur sind. Besonders für Berufe, in denen beratende, prüfende oder planende Tätigkeiten zum Alltag gehören, kann sie einen wichtigen Rettungsanker darstellen.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor finanziellen Schäden, die durch berufliche Fehler entstehen (z.B. Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder Datenschutzverletzungen). Sie deckt keine Personen- oder Sachschäden ab.
- Besonders wichtig ist die Versicherung für beratende, prüfende oder planende Berufe wie Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Unternehmensberater:innen, IT-Dienstleister:innen und Werbeagenturen. Für einige Berufe wie Anwält:innen oder Makler:innen ist sie gesetzlich sogar vorgeschrieben.
- Die Versicherung prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab (Rechtsschutz) und begleicht berechtigte Schadensforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.
- Kein Schutz besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Vertragsstrafen, Erfüllungsschäden oder Schäden, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind.
- Die Versicherungsbeiträge hängen von Beruf, Umsatz, Deckungssumme und Selbstbeteiligung ab.
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Definition: Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden bezeichnet einen finanziellen Nachteil, der einer Person oder einem Unternehmen entsteht, ohne dass dabei ein Sach- oder Personenschaden vorliegt. Wie bereits erwähnt, treten solche Schäden besonders häufig in beratenden oder prüfenden Berufen auf, in denen Entscheidungen oder Handlungen direkten Einfluss auf das Vermögen von Kund:innen haben können. Hierbei unterscheidet man zwei Formen von Vermögensschäden:
Echter Vermögensschaden
Ein echter Vermögensschaden entsteht ausschließlich durch fehlerhaftes Verhalten oder Versäumnisse – zum Beispiel eine falsche Beratung, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Programmierung. Stellen Sie sich vor, ein:e IT-Freelancer:in programmiert eine Software falsch, was dazu führt, dass ein Logistikunternehmen keine Waren ausliefern kann und erhebliche Umsatzeinbußen erleidet. Solche Situationen können schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen.
Unechter Vermögensschaden
Ein unechter Vermögensschaden ist die Folge eines vorherigen Sach- oder Personenschadens. Wenn beispielsweise ein Kunde auf Ihrem Betriebsgelände stürzt (Personenschaden) und dadurch Verdienstausfälle hat, handelt es sich bei diesen Verdienstausfällen um einen unechten Vermögensschaden. Diese Art von Schäden wird jedoch in der Regel durch eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wann greift eine Vermögenshaftpflichtversicherung?
Die Versicherung kommt für echte Vermögensschäden auf, die durch berufliche Fehler entstehen. Dazu gehören etwa:
- Beratungsfehler: Eine fehlerhafte Empfehlung führt zu finanziellen Einbußen bei Kund:innen.
- Fristversäumnisse: Eine verspätete Abgabe wichtiger Unterlagen verursacht Kosten.
- Verletzung von Datenschutzrichtlinien: Persönliche Daten werden versehentlich an Dritte weitergegeben.
- Urheberrechtsverletzungen: Der Einsatz nicht lizenzierter Materialien führt zu Abmahnungen.
- Projektverzögerungen: Verspätete Lieferung oder unzureichende Leistungserbringung resultieren in Gewinnausfällen.
Diese Leistungen werden konkret abgedeckt:
1. Prüfung der Haftungsfrage
Zunächst klärt die Versicherung, ob die geltend gemachten Ansprüche rechtmäßig sind. Das schließt die Überprüfung des Rechtsgrundes und die Höhe der Forderung ein.
2. Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Verteidigung – auch vor Gericht.
3. Begleichung berechtigter Ansprüche
Erweist sich eine Forderung als berechtigt, reguliert die Versicherung den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
4. Absicherung der Mitarbeitenden
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer:in sind auch Ihre Mitarbeitenden, Praktikant:innen und freie Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen abgesichert.
Was sind Beispiele für Vermögensschäden?
Da wir nun bereits betrachtet haben, was Vermögensschäden überhaupt sind und wann die Versicherung greift, hier noch ein konkretes Beispiel:
Ein Unternehmensberater wird von einem Start-up engagiert, um einen Businessplan zu erstellen. Im Prozess übersieht er jedoch wichtige staatliche Fördermöglichkeiten. Aufgrund des unvollständigen Plans lehnt die Bank eine Finanzierung ab und das Start-up kann ein geplantes Projekt nicht realisieren. Der Schaden beläuft sich auf 55.000 Euro, für die das Start-up den Berater haftbar macht.
In solch einem Fall schützt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Berater, indem sie die finanziellen Forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme übernimmt.
Weitere Beispiele für Vermögensschäden könnten sein:
- Urheberrechtsverletzung: Eine Werbeagentur nutzt versehentlich geschützte Bilder für eine Kampagne. Der Rechteinhaber fordert Schadensersatz.
- Verpasste Frist: Eine Rechtsanwältin übersieht eine wichtige Widerspruchsfrist, wodurch ihr Mandant einen Fall verliert.
- Falsche Beratung: Ein Steuerberater gibt falsche Auskünfte, die zu einer hohen Nachzahlung für seinen Mandanten führen.
Solche Szenarien verdeutlichen, wie schnell ein Vermögensschaden tatsächlich auftreten kann – und vor allem, warum es wichtig ist, sich als Unternehmer:in gegen solche Risiken abzusichern.
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Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden nicht?
Auch wenn eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung viele berufliche Risiken abdeckt, gibt es einige Szenarien, in denen die Versicherung nicht zahlt.
Um also unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich die Bedingungen Ihrer Versicherung genau ansehen.
Hier sind einige Fälle, in denen die Versicherung in der Regel nicht einspringt:
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen:
Wenn Sie als Unternehmer:in einen Schaden absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachen, greift die Versicherung nicht. Das gilt auch, wenn Sie es in Kauf nehmen, dass ein Schaden entsteht. Die Versicherung schützt nur vor unbeabsichtigten Fehlern oder Versehen, nicht jedoch vor absichtlichem Fehlverhalten.
2. Fehler vor Versicherungsbeginn:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt des Fehlers. Wenn der Schaden durch ein berufliches Versehen entsteht, das vor dem Beginn Ihrer Versicherung passierte – auch wenn der Schaden erst später sichtbar wird – wird die Versicherung nicht zahlen. Das heißt, wenn Sie beispielsweise vor Vertragsbeginn eine falsche Beratung erteilt haben, deckt die Versicherung den Schaden nicht, selbst wenn dieser erst nach dem Abschluss der Versicherung auftritt.
3. Erfüllungsschäden:
Wenn Sie vertragliche Leistungen nicht erfüllen, ohne dass ein direkter finanzieller Schaden für die Kundschaft entstanden ist, übernimmt die Versicherung den Schaden möglicherweise auch nicht. Dies gilt insbesondere, wenn es um sogenannte "Schadensersatz statt der vertraglichen Leistung" geht. In diesen Fällen sind Sie als Unternehmer:in dazu verpflichtet, nachzubessern oder nachzuerfüllen, um den Vertrag zu erfüllen.
4. Vergebliche Aufwendungen:
In einigen Fällen können auch Aufwendungen, die Ihr Kunde oder Ihre Kundin in Erwartung der vertraglich vereinbarten Leistung getätigt hat, nicht abgedeckt werden. Das betrifft hauptsächlich Ausgaben, die auf der Annahme beruhen, dass eine vertragliche Leistung erbracht wird, die dann aber nicht erfolgt.
5. Vertrags- und Geldstrafen:
Geldstrafen oder Vertragsstrafen, die Ihnen auferlegt werden, sind in der Regel nicht durch die Versicherung abgedeckt. Auch wenn es sich um einen Fall handelt, in dem Sie eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt haben, ohne dass dabei ein direkter Vermögensschaden für den Kunden entstanden ist, ist die Versicherung nicht zuständig.
Wie viel kostet eine Vermögenshaftpflicht?
Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können stark variieren, da sie von mehreren Faktoren abhängen. Dazu zählen Ihre berufliche Tätigkeit, der Jahresumsatz, die gewünschte Deckungssumme sowie mögliche Zusatzbausteine.
Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Preisgestaltung eine Rolle spielen:
1. Berufs- und Branchenspezifika:
Tätigkeiten mit höherem Risiko, wie beispielsweise bei Rechtsanwält:innen oder Unternehmensberater:innen, führen in der Regel auch zu höheren Prämien. Ein Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht zahlt oft mehr als ein Anwalt für Sozialrecht, da die möglichen Vermögensschäden im Wirtschaftsbereich größer ausfallen können.
2. Jahresumsatz:
Je höher Ihr Jahresumsatz, desto größer ist das potenzielle Risiko für Vermögensschäden. Entsprechend steigen also die Versicherungsbeiträge bei einem höheren Umsatz.
3. Deckungssumme:
Die gewählte Versicherungssumme – also der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadensfall übernimmt – beeinflusst die Kosten erheblich. Höhere Deckungssummen bedeuten also in der Regel auch höhere Prämien.
4. Selbstbeteiligung:
Eine Selbstbeteiligung kann die Beiträge reduzieren, da Sie im Schadensfall einen festgelegten Teil der Kosten selbst übernehmen.
5. Rabatte für Existenzgründer:innen:
Viele Versicherer bieten besonders günstige Konditionen für Gründer:innen an. So sind Nachlässe von bis zu 50 % in den ersten Jahren keine Seltenheit.
Ein konkretes Beispiel
Ein Rechtsanwalt mit einem Jahresumsatz von ebenfalls 100.000 Euro und einer Deckungssumme von 250.000 Euro zahlt je nach Tarif zwischen 495 und 743 Euro jährlich.
Es gibt aber auch einige Sparmöglichkeiten, die Sie berücksichtigen können: Durch längere Vertragslaufzeiten (z. B. drei Jahre) lassen sich oft Rabatte von etwa 10 % erzielen. Branchenbezogene Versicherungspakete, die mehrere Haftungsrisiken abdecken, können ebenfalls preisgünstiger sein als Einzelversicherungen.
Tipp: Unabhängig von den Kosten lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich verschiedener Anbieter, da die Beiträge auch bei ähnlichen Konditionen deutlich variieren können.
Wie hoch sollte die Vermögensschadenhaftpflicht sein?
Die Höhe der Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) ist ein entscheidender Faktor für den Schutz, den Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet. Sie sollte so gewählt werden, dass Sie im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Doch wie viel Deckung ist eigentlich sinnvoll?
1. Berufsbedingte Risiken berücksichtigen
Die ideale Versicherungssumme hängt stark von Ihrer Branche und den spezifischen Risiken Ihres Berufs ab. Während manche Berufe, wie zum Beispiel Anwält:innen, gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Mindestdeckung von 250.000 Euro zu haben, gibt es in anderen Bereichen keine festen Vorgaben. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam, eine höhere Deckungssumme zu wählen, um sich ausreichend abzusichern.
2. Typische Deckungssummen
Üblicherweise bewegen sich die Deckungssummen zwischen 250.000 Euro und 2.000.000 Euro. Für kleinere Unternehmen oder Selbstständige kann eine Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall ausreichend sein. Bei größeren Risiken oder wenn Sie größere Unternehmen betreuen, ist es ratsam, eine höhere Deckung zu wählen.
3. Ein individueller Ansatz ist wichtig
Es gibt keine „One-Size-Fits-All“-Lösung für die Versicherungssumme. Die Höhe der Deckung sollte individuell auf Ihr Geschäftsmodell und die potenziellen Vermögensschäden abgestimmt sein. Ein Unternehmensberater, der hauptsächlich kleine Ladenlokale betreut, hat in der Regel ein geringeres Risiko als jemand, der große Konzerne berät. Hier lohnt es sich, die Versicherungssumme an die tatsächlichen Risiken anzupassen – nicht zu hoch, um unnötige Beiträge zu vermeiden, aber auch nicht zu niedrig, um sich ausreichend abzusichern.
4. Regelmäßige Überprüfung der Deckungssumme
Da sich Ihre berufliche Situation und die Risiken im Laufe der Zeit ändern können, ist es sinnvoll, die Deckungssumme jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So stellen Sie sicher, dass Sie stets ausreichend versichert sind, ohne zu viel zu bezahlen.
Rechtsanwalt, Versicherungsmakler, Immobilienmakler: Wer braucht eine Haftpflicht für Vermögensschäden?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist vor allem für Selbstständige und Unternehmen wichtig, die in irgendeiner Weise das Vermögen Dritter beeinflussen oder verwalten. Während für bestimmte Berufsgruppen der Abschluss dieser Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, profitieren auch viele andere Unternehmer:innen und von diesem Schutz.
Pflicht für bestimmte Berufsgruppen:
Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören vor allem sogenannte Kammerberufe wie:
- Rechtsanwält:innen
- Notar:innen
- Steuerberater:innen
- Wirtschaftsprüfer:innen
- Aber auch für viele Finanzdienstleister:innen, wie etwa Versicherungsmakler:innen und Immobilienkreditvermittler:innen, ist diese Versicherung Pflicht.
Diese Berufe tragen nämlich ein besonders hohes Risiko, da bereits kleinste Fehler – sei es in der Beratung oder in der Berechnung – zu großen finanziellen Schäden führen können.
Auch für viele andere Selbstständige ist aber solch eine Versicherung sinnvoll. Wenn Sie in folgenden Bereichen tätig sind, sollten Sie definitiv über eine Vermögensschadenversicherung nachdenken:
- Unternehmensberatungen
- IT-Dienstleister:innen
- Werbeagenturen
- Fotograf:innen
- Grafikdesigner:innen
- Gutachter:innen
- Immobilienmakler:innen
- Übersetzer:innen
Auch wenn der Gesetzgeber keine Pflichtversicherung vorschreibt, können Vereine und Stiftungen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten ebenfalls von dieser Versicherung profitieren. Gerade in Situationen, in denen Dritte durch Fehler im Umgang mit Vermögenswerten zu Schaden kommen, schützt die Versicherung vor den finanziellen Folgen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vermögensschadenhaftpflicht und einer Berufshaftpflicht?
Die Begriffe Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht werden oft synonym verwendet, doch es gibt klare Unterschiede, die vor allem für Selbstständige und Unternehmer:innen relevant sind. Beide Versicherungen bieten Schutz, unterscheiden sich jedoch in ihrem Fokus und der Zielgruppe.
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an Menschen, deren berufliche Tätigkeit ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden birgt. Klassische Beispiele sind hier Ärzt:innen, Architekt:innen oder Ingenieur:innen. Diese Berufe bergen potenzielle Gefahren für Gesundheit oder materielle Güter. Die Berufshaftpflicht deckt hierbei nicht nur Personen- und Sachschäden ab, sondern auch daraus resultierende finanzielle Schäden – sogenannte Folgevermögensschäden.
Vermögensschadenhaftpflicht:
Im Gegensatz dazu ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine spezialisierte Form der Berufshaftpflicht, die speziell für beratende Berufe wie z.B. Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen konzipiert wurde. Sie greift, wenn durch einen beruflichen Fehler ein reiner finanzieller Schaden entsteht – also ein Schaden, der weder mit einer Verletzung von Personen noch mit der Beschädigung von Sachen verbunden ist. Solche reinen Vermögensschäden werden nämlich oft nicht von der allgemeinen Berufshaftpflicht abgedeckt.
Tipps für die Tarifauswahl
Neben den grundlegenden Aspekten der Vermögensschadenhaftpflicht gibt es einige zusätzliche Details, die für Selbstständige von Bedeutung sein können:
Offene Tätigkeits-Deckung:
In hochwertigen Tarifen für Freiberufler:innen ist oft eine sogenannte „Offene Tätigkeits-Deckung“ enthalten. Diese Klausel ist besonders praktisch, da sie berufliche Nebenrisiken mit abdeckt, ohne dass jedes einzelne Risiko extra in der Versicherungspolice aufgeführt werden muss. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmensberater zusätzlich Marketingdienstleistungen für einen Auftraggeber übernimmt, könnte dieses Risiko normalerweise eine separate Deckung erfordern. Mit einer offenen Tätigkeits-Deckung ist dieses Risiko aber automatisch mitversichert – und das ohne zusätzliche administrative Hürden. So können ungewollte Deckungslücken vermieden werden, was somit für einen umfassenden Schutz sorgt.
Tarife und Preis-Leistungs-Verhältnis:
Bei der Auswahl eines Tarifs ist es wichtig, sowohl auf den Preis als auch auf die Leistungen zu achten. Einige Anbieter bieten besonders günstige und leistungsstarke Tarife an, die sich für bestimmte Berufsgruppen sehr gut eignen. Im Test von November 2023 schnitten beispielsweise die Tarife „Relax“ von Friday, „Einfach Besser“ von der Haftpflichtkasse und „T23-Optimum“ der Degenia besonders gut ab.
Individuelle Anpassung:
Da jede:r Selbstständige und Unternehmer:in unterschiedliche Risiken trägt, sollte die Vermögensschadenhaftpflicht individuell angepasst werden. Besonders wichtig ist es, sich regelmäßig mit den eigenen Bedürfnissen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Anpassungen an der Versicherung vorzunehmen. Denn mit der Zeit können sich berufliche Tätigkeiten ändern oder neue Risiken hinzukommen, die in der ursprünglichen Versicherungspolice noch nicht berücksichtigt wurden.
Vertragsbedingungen und Zusatzoptionen:
Achten Sie auch auf die konkreten Vertragsbedingungen und mögliche Zusatzoptionen. Manche Versicherer bieten zusätzliche Schutzpakete oder spezielle Klauseln an, die für bestimmte Berufsgruppen besonders vorteilhaft sein können. Hierzu zählen etwa erweiterte Haftungsoptionen für bestimmte Tätigkeiten oder eine erweiterte Schutzfrist nach Vertragsende.
Sie sollten letztendlich also sicherstellen, dass Ihre Versicherung nicht nur die typischen Risiken abdeckt, sondern auch flexibel genug ist, um auf Veränderungen in Ihrem Berufsalltag reagieren zu können.
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