Ganz gleich, ob Sie gerade erst den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, Ihr Unternehmen vergrößern oder seit Jahren freiberuflich tätig sind – eines haben alle unternehmerischen Tätigkeiten gemeinsam: das Risiko, dass im Arbeitsalltag unerwartet etwas schiefgeht und dabei Sach- oder Personenschäden entstehen. Ein kleiner Fehler kann dann schnell hohe Kosten nach sich ziehen.
Betriebshaftpflichtversicherung: Was genau deckt sie ab?
Denn bei Schadensersatzforderungen stehen nicht selten große Summen im Raum, die sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden könnten. Ob es sich um Missgeschicke bei Kundenterminen, Schäden an gemieteten Büroflächen oder Fehlern bei der Arbeit handelt – die Betriebshaftpflichtversicherung kann genau hier wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Sie vor den finanziellen Konsequenzen solcher Haftungsansprüche schützt. Dadurch können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne ständig über eventuelle Schadensfälle nachdenken zu müssen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Risiken, die aus Schadensersatzforderungen Dritter entstehen.
- Zudem bietet sie auch passiven Rechtsschutz, indem sie die Kosten für berechtigte Ansprüche sowie Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, selbst wenn die Ansprüche unklar oder möglicherweise unberechtigt sind.
- Die Versicherung deckt verschiedene Arten von Schäden ab, einschließlich Personenschäden (z.B. Verletzungen von Kunden), Sachschäden (z.B. Beschädigungen an Eigentum Dritter) und Umweltschäden, jedoch nicht reine Vermögensschäden oder vorsätzlich verursachte Schäden.
- In einigen Berufen, wie Ärzten, Architekten oder Sicherheitsdiensten, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Branchen ist sie zwar freiwillig, jedoch sehr empfehlenswert.
- Die Prämien variieren je nach Branche, Anzahl der Mitarbeitenden, Jahresumsatz und gewählter Deckungssumme. Zusatzversicherungen und Sicherheitsmaßnahmen können ebenfalls die Kosten beeinflussen.
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Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Kurz gesagt: Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Risiken, die aus Schadensersatzforderungen Dritter entstehen können. Sobald durch Ihre berufliche Tätigkeit oder die Ihrer Mitarbeitenden einem Dritten ein Schaden zugefügt wird – sei es an Personen, Gegenständen oder als Folge eines Vermögensausfalls – greift die Betriebshaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche.
Passiver Rechtsschutz
Ein besonderer Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist zudem der sogenannte „passive Rechtsschutz“. Dieser Schutz greift, wenn Schadensersatzforderungen gegen Sie oder Ihr Unternehmen erhoben werden – selbst wenn die Ansprüche unklar oder möglicherweise unberechtigt sind. Gerade im geschäftlichen Umfeld können solche Situationen schnell zu Rechtsstreitigkeiten führen. Hier unterstützt die Betriebshaftpflichtversicherung, indem sie die rechtliche Lage prüft und Sie gegebenenfalls vor unberechtigten Forderungen schützt.
Im Detail bedeutet das: Ihre Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für berechtigte Ansprüche, sondern auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, falls die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden muss. Sie sorgt also dafür, dass Ihr Unternehmen im Schadensfall nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich abgesichert ist. Dazu gehört auch die Beauftragung von Sachverständigen und Gutachten, die die genaue Klärung des Sachverhalts unterstützen. So müssen Sie sich nicht selbst um die rechtliche Auseinandersetzung kümmern und
Kurzum bietet die Betriebshaftpflichtversicherung also eine doppelte Absicherung: Sie deckt finanzielle Schäden ab und schützt gleichzeitig vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
Schadenbeispiele: Was ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie und Ihr Unternehmen gegen eine Vielzahl von Schadensersatzforderungen ab, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen können.
1. Personenschäden: Hierunter fallen alle Verletzungen, die Dritte durch Ihre betriebliche Tätigkeit erleiden. Wenn sich beispielsweise ein Kunde oder eine Kundin in Ihren Räumlichkeiten verletzt oder ein Mitarbeitender bei einem Außeneinsatz versehentlich jemanden schädigt, deckt die Versicherung die anfallenden Kosten. Dazu zählen u.a. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfälle der betroffenen Person.
2. Sachschäden: Werden Gegenstände von Dritten beschädigt, greift ebenfalls die Betriebshaftpflichtversicherung. Typische Beispiele sind Unfälle bei Kundenterminen oder in Fremdbüros, bei denen z.B. technische Geräte, Einrichtungsgegenstände oder sonstiges Eigentum beschädigt werden. In solchen Fällen kommt die Versicherung für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten auf.
3. Vermögensfolgeschäden: Vermögensfolgeschäden entstehen, wenn durch einen Personen- oder Sachschaden weitere finanzielle Einbußen entstehen. Ein Beispiel wäre der Ausfall eines Arbeitsgeräts bei einem Kunden durch einen von Ihnen verursachten Schaden, was zu Umsatzeinbußen führt. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt dann die entstandenen Kosten und mögliche Folgeschäden ab.
4. Umweltschäden: In bestimmten Branchen – etwa bei handwerklichen oder industriellen Tätigkeiten – kann es auch zu Umweltschäden kommen, wie etwa durch den Austritt schädlicher Substanzen. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann hier die Kosten für Schadensersatz und Aufräumarbeiten übernehmen, sofern gesetzliche Auflagen erfüllt sind.
Was zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Auch wenn die Betriebshaftpflichtversicherung viele Risiken abdeckt, gibt es einige Schadensfälle, für die sie nicht aufkommt. Diese Ausschlüsse sind wichtig zu kennen, damit Sie Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzen können und keine Überraschungen erleben.
1. Reine Vermögensschäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine finanziellen Schäden, die ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen, sogenannte „echte“ Vermögensschäden. Ein Beispiel dafür wäre ein Beratungsfehler, der Ihrem Kunden einen finanziellen Verlust einbringt. Für solche Risiken ist eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig.
2. Vorsätzlich verursachte Schäden: Sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden absichtlich einen Schaden verursachen, greift die Betriebshaftpflicht ebenfalls nicht. Solche vorsätzlichen Schäden fallen ausnahmslos unter die Eigenverantwortung und werden von keiner Versicherung getragen.
3. Eigenschäden am eigenen Eigentum: Schäden am eigenen Firmeninventar oder an Betriebsmitteln sind durch die Betriebshaftpflicht nicht abgedeckt. Für solche Schäden, wie z.B. Defekte an Maschinen oder Büroausstattung, benötigen Sie eine Geschäftsinhalts- oder Elektronikversicherung.
4. Kfz-Schäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die durch betrieblich genutzte Fahrzeuge verursacht werden. Hierfür ist eine Kfz-Versicherung erforderlich, die speziell für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt.
5. Erfüllungsschäden und Nichteinhaltung von Fristen: Falls es zu Schäden oder finanziellen Einbußen durch die Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen, Fristen oder Absprachen kommt, sind diese ebenfalls nicht versichert. Für diesen Schutz gibt es aber zusätzliche Absicherungen.
6. Private Haftpflichtschäden: Die Betriebshaftpflichtversicherung greift nur für Schäden, die im beruflichen Kontext entstehen. Für Schäden, die Sie im privaten Bereich verursachen, benötigen Sie eine private Haftpflichtversicherung, die oft separat abgeschlossen wird.
7. Produkthaftung: Falls ein von Ihnen hergestelltes oder verkauftes Produkt bei einem Dritten einen Schaden verursacht, benötigen Sie eine zusätzliche Produkthaftpflichtversicherung. Diese kann jedoch oft als Erweiterung zur Betriebshaftpflicht hinzugefügt werden.
Wann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für viele Unternehmer:innen empfehlenswert, jedoch nur in bestimmten Branchen verpflichtend. Wenn Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Schäden an Dritten mit sich bringt, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht sogar vorgeschrieben. Zu diesen Berufen und Branchen zählen unter anderem:
1. Arztpraxen
2. Apotheken
3. Psychotherapeut:innen
4. Heilpraktiker:innen
5. Rechtsanwältskanzleien
6. Notar:innen
7. Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
8. Architekt:innen und Bauingenieur:innen
9. Prüfingenieur:innen (z.B. für Baustatik)
10. Betreiber:innen von Flugplätzen (insbesondere solche mit Bodenabfertigungsdiensten)
11. Betreiber:innen von Schießstätten und Sportschützenvereinen
12. Jäger:innen
13. Sicherheitsdienste und Bewachungsgewerbe (z.B. Türsteher, Security)
14. Schausteller:innen
15. Betriebe im Entsorgungsgewerbe (z.B. Sondermüll- und Abfalllagerung)
In allen anderen Branchen ist der Abschluss freiwillig, jedoch oft empfehlenswert. Häufig verlangen auch Auftraggeber:innen in Bereichen wie dem Baugewerbe, dem Handwerk oder der IT-Branche einen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, bevor sie eine Zusammenarbeit eingehen. Auch Vermieter:innen von Büro- oder Gewerbeflächen fordern diesen Nachweis manchmal ein.
Letztendlich gilt: Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung eine wertvolle Absicherung, die jede:r Unternehmer:in in Betracht ziehen sollte.
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Betriebshaftpflichtversicherungen im Vergleich
Ein Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen ist für Selbstständige unerlässlich, da es zwischen den Anbietern erhebliche Unterschiede bei Leistungen und Kosten gibt. Um die passende Versicherung für den eigenen Betrieb zu finden, lohnt es sich, auf einige wichtige Faktoren zu achten:
Deckungssumme: Die Deckungssumme legt die maximale Entschädigung fest, die der Versicherer im Schadensfall übernimmt.
Versicherte Schäden: Prüfen Sie, welche Schäden abgedeckt sind, z.B. Sach- und Personenschäden, sowie ob auch Mietsachschäden und Allmählichkeitsschäden eingeschlossen sind. Für Handwerks- und Baugewerbe können auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden entscheidend sein.
Sublimite: Manche Versicherer setzen Obergrenzen für spezielle Schadensarten, wie beispielsweise Schlüsselschäden. Diese Sublimite sind oft niedriger als die Hauptdeckungssumme und sollten im Vertrag genau geprüft werden.
Zusatzoptionen: Je nach Betriebsart kann es sinnvoll sein, Zusatzversicherungen abzuschließen, etwa zur Absicherung im Ausland. Auch Bausteine wie eine Produkthaftpflicht können relevant sein.
Rabatte für Start-ups: Einige Versicherer bieten Gründerrabatte oder Sonderkonditionen für Start-ups an, oft mit bis zu 50 % Ermäßigung in den ersten Jahren.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Bei der Berechnung der Prämie spielen vor allem folgende Aspekte eine entscheidende Rolle:
1. Art des Betriebes: Je nach Branche und Art der Tätigkeit unterscheiden sich die Risiken erheblich. Ein Handwerksbetrieb, der potenziell höhere Schäden verursacht, hat in der Regel höhere Prämien als ein Büroservice, der geringere Risiken aufweist.
2. Anzahl der Mitarbeitenden: Die Betriebsgröße beeinflusst die Kosten ebenfalls. Je mehr Mitarbeitende
versichert werden, desto höher fallen die Beiträge aus. Ein kleines Unternehmen mit wenigen Angestellten kann also in der Regel mit niedrigeren Kosten rechnen.
3. Jahresumsatz: Der erwirtschaftete Jahresumsatz ist ein weiterer Faktor, der in die Berechnung einfließt. Höhere Umsätze können auf ein höheres Risiko hindeuten, was sich daher auch in den Versicherungsbeiträgen widerspiegelt.
4. Deckungssumme: Die Höhe der gewählten Deckungssumme ist entscheidend. Höhere Deckungssummen erhöhen zwar den Schutz, führen aber auch zu höheren Kosten. Als kleiner Tipp: Für Personenschäden sollte eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro angestrebt werden.
5. Selbstbeteiligung: Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu wählen. Wer bereit ist, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen, kann daher oft von niedrigeren Prämien profitieren.
Um eine genauere Vorstellung von den Kosten zu bekommen, hier ein Beispiel als Anhaltspunkt: Eine Betriebshaftpflichtversicherung für ein kleines Gewerbe kostet jährlich häufig zwischen 100 - 500 Euro. Für ein mittelgroßes Hotel mit etwa 10 Angestellten können die Kosten bei rund 500 - 2.000 Euro jährlich liegen.
Übrigens: Um die Kosten für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu senken, kann sich manchmal eine Investition in Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Alarmanlagen oder Brandschutzsysteme lohnen. Viele Versicherungsanbieter belohnen nämlich Unternehmen, die solche Maßnahmen ergreifen, mit Rabatten. Das schützt nicht nur Ihre Unternehmung, sondern senkt auch die Versicherungsprämie.
Ein weiterer Schritt, um die Kosten zu senken, ist, die Versicherungspolicen zu bündeln. Überlegen Sie, mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen, beispielsweise Haftpflicht- und Sachversicherungen. Viele Versicherer gewähren nämlich Rabatte für solche Kombipakete.
Worauf muss ich achten?
Wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, gibt es einige entscheidende Punkte, die Sie unbedingt im Blick behalten sollten, um optimalen Schutz für Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
1. Tätigkeitsschäden und Bearbeitungsschäden: Achten Sie darauf, dass Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die während Ihrer gewerblichen Tätigkeiten an Materialien oder Gegenständen entstehen. Dies umfasst z. B. Transport-, Montage- und Installationsarbeiten. Prüfen Sie, ob es im Vertrag Begrenzungen für die Versicherungssumme oder Selbstbehalte gibt, besonders bei potenziellen Risiken.
2. Subunternehmer: Wenn Sie mit Subunternehmern arbeiten, stellen Sie sicher, dass diese über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Viele Tarife der Betriebshaftpflicht versichern Schäden, die durch Subunternehmer verursacht werden, jedoch ist dies oft nur bis zu einem bestimmten Umsatzanteil möglich. Klären Sie dies im Vorfeld, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
3. Produkthaftpflicht: Diese Versicherung ist besonders wichtig, wenn Sie Produkte herstellen oder liefern. Sie sollten darauf achten, dass Schäden durch Ihre Produkte oder erbrachte Leistungen ausreichend abgedeckt sind. Erweitern Sie den Schutz gegebenenfalls um spezifische Risiken, wie z.B. Schäden durch Sachmängel oder Aus- und Einbaukosten.
4. Import aus Nicht-EU-Ländern: Wenn Sie Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, werden Sie als Quasi-Hersteller betrachtet. Das bedeutet, dass Sie auch für Schäden haften, die durch diese Produkte verursacht werden, selbst wenn Sie sie nicht selbst hergestellt haben. Stellen Sie daher sicher, dass diese Verantwortung in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten wird.
5. Versicherungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend, da sie die maximale Erstattungsleistung für Schäden pro Jahr festlegt. Experten empfehlen eine Mindestdeckung von 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, um finanzielle Risiken abzusichern. Vergleichen Sie verschiedene Angebote sorgfältig, da einige Versicherer ihre Leistungen begrenzen.
6. Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann dazu beitragen, die jährlichen Prämien Ihrer Versicherung zu senken. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Sie diese Summe im Schadensfall auch tatsächlich tragen können. Manche Anbieter bieten interessante Rabatte für Selbstbeteiligungen an, die von 5 bis 30 % reichen können.
Kann die Versicherung einen Schaden ablehnen?
„Wir lehnen den gemeldeten Schaden ab“ – ein Satz, den niemand hören möchte, besonders wenn man auf den Schutz seiner Betriebshaftpflichtversicherung angewiesen ist. Damit es gar nicht so weit kommt, gibt es einige entscheidende Punkte, die Sie beachten sollten:
1. Detaillierte Betriebsbeschreibung: Achten Sie darauf, dass alle Ihre Tätigkeiten in der Versicherungspolice genau aufgeführt sind. Das gilt nicht nur für die Haupttätigkeiten, sondern auch für Nebentätigkeiten, die möglicherweise weniger prominent sind. Fehlen relevante Tätigkeiten in Ihrer Police, könnte dies im Schadensfall zu einer Ablehnung führen. Seien Sie also ehrlich und umfassend in Ihrer Beschreibung!
2. Schnelle Meldung von Schäden: Zögern Sie nicht, auch kleinere Schäden sofort zu melden. Eine schnelle Reaktion ist entscheidend, um etwaige Ansprüche nicht zu gefährden. Verzögerungen bei der Schadensmeldung können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass die Versicherung kündigt oder den Schaden nicht übernimmt. Melden Sie Schäden daher umgehend, um Folgeschäden zu vermeiden.
3. Wahrheitsgemäße Angaben: Seien Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung stets ehrlich. Es ist wichtig, alle Fragen korrekt zu beantworten, insbesondere wenn es um frühere Schäden geht. Eine falsche oder unvollständige Angabe kann als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gewertet werden und könnte die Kostenübernahme im Schadensfall gefährden. Transparenz ist hier also der Schlüssel!
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